Abbildungen von Personen sind massenhaft in der Werbung, Tagespresse, in Broschüren und in Vorträgen, auf Verpackungen und im Internet zu finden. Fotos entstehen mit einem Klick auf den Auslöser von Kameras oder Smartphones.
Die Zulässigkeit der Herstellung von Personenfotos hängt von der Datenschutzgrundverordnung ab. Wenn es um die Veröffentlichung und Verbreitung von Personenfotos geht, spielt das Kunsturhebergesetz eine Rolle. Beide Regelungswerke gehen von einem grundsätzlichen Zustimmungsvorbehalt der abgebildeten Person aus, lassen jedoch auch Ausnahmen zu.
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PROvendis GmbH, Rik Derksen, Tel.: +49 (0) 208 94105-24, Email: rkprovendis.info.
Bei Fragen zur Patentierbarkeit Ihrer Forschungsergebnisse oder Erstellung und Einreichung Ihrer Erfindungsmeldung oder Softwaremeldung bei der Hochschule wenden Sie sich bitte weiterhin direkt an Frau Dr. Kira Rentmeister.
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