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Der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag - auch "Semesterbeitrag" genannt - ist ein Pflichtbeitrag, der von allen Haupthörer/-innen in jedem Semester zu entrichten ist.
Der Sozialbeitrag (68,00 €) steht dem Studentenwerk Aachen zur Verfügung. Mit diesem Beitrag werden soziale Dienstleistungen wie günstiges Wohnen (z.B. Studentenwohnheime), Kinderbetreuung, Spezialpreise in Mensen und Cafés mitfinanziert und allen Studierenden angeboten.
Der Studierendenschaftsbeitrag geht an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der FH Aachen. Darin enthalten ist der Betrag für das Semesterticket des Aachener Verkehrssverbunds (AVV) und des NRW-Tickets.
Die Einzelposten des Studierendenschaftsbeitrags (164,70 € im SoSem 2012) sind in der Beitragsordnung der Studierendenschaft nachzulesen.
Die Höhe des Semesterbeitrags wird regelmäßig neu festgesetzt.
Für das Sommersemester 2012 gilt:
Die Höhe des Beitrages: 232,70 €.
Zur Immatrikulation (Einschreibung) und bei jeder weiteren Rückmeldung zu den nachfolgenden Semestern wird der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag fällig.
Rückmeldeinformationen mit Fristen und Zahlungshinweisen werden Ihnen vor Beginn der Rückmeldung per Post und an Ihre FH-Mailadresse zugeschickt.
Bitte geben Sie bei jeder Zahlung Ihre Matrikelnummer im Verwendungszweck an.
Bankverbindung:
Empfänger: Fachhochschule Aachen
Konto: 60236
Bank: Sparkasse Aachen BLZ: 390 500 00
bei Zahlungen aus dem Ausland:
IBAN: DE 81 3905 0000 0000 060236
BIC: AACSDE33
Hinweis:
Die Beiträge werden für jedes Semester neu festgelegt. Bitte informieren Sie sich jeweils über den aktuell gültigen Beitrag.
Bekannt ist der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag auch unter den Namen "Semesterbeitrag", "Sozialbeitrag" oder "Rückmeldegebühren", wobei immer dasselbe gemeint ist.
Der Beitrag im Überblick
Der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag betrug bzw. beträgt im
Weitere Gebühren/Beiträge
Gasthörerschaftsbeitrag: 100,00 €
sog. 'kleine' Zweithörer (i.S.d. § 52 (1) HG) 100,00 €
Verwaltungsgebühren für:
a) Säumniszuschlag (bei Rückmeldung, Beurlaubung ... in der Nachmeldefrist): 10,00 €
b) Ausfertigung einer Zweitschrift des Studierendenausweises/Semestertickets: 10,00 €