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Technik des Weglassens

 

Diese Technik besteht darin, statt einer negativen Aussage, gar keine Aussage zu machen. Den extremsten Fall dieser Technik stellt das einfache Zeugnis dar.

Die nächste Stufe dieser Technik besteht darin, dass eine ganze Zeugniskomponente fehlt, z. B. es fehlt jede Aussage zur Leistung oder aber zum Verhalten oder es fehlt die Schlussfloskel.

Am häufigsten aber ist, dass innerhalb einer Zeugniskomponente einzelne Aussagen oder in Aussagen einzelne Worte fehlen. Insoweit kann z. B. auf die Zufriedenheitsskala verwiesen werden.

 

Praxis-Beispiel

Bei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, die mit vertraulichen Daten umgehen, wird ein Hinweis auf die Zuverlässigkeit erwartet, bei leitenden Angestellten und anderen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern in Vertrauensstellungen eine Aussage dahin, dass sie jederzeit das Vertrauen des Unternehmens genossen.

Bei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern mit selbständiger Tätigkeit ist ein Hinweis auf die Selbständigkeit erforderlich, bei Führungskräften müssen alle drei Bestandteile der Beurteilung, nämlich Führungsstil, Auswirkung auf die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Betriebsergebnis erwähnt werden, bei Sozialverhalten sind Aussagen zu Vorgesetzten wie Kollegen erforderlich, von Kassiererinnen bzw. Kassierern und anderen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, die Geld oder Waren verwalten, wird ein Hinweis auf die Ehrlichkeit erwartet. Eine große Bedeutung spielt diese Technik auch bei der Schlussfloskel.