Bewerbungszeiträume
Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber.
Das Bewerbungsverfahren für alle Bachelorstudiengänge der FH Aachen sieht eine Online-Bewerbung vor.
Das Online-Bewerbungsportal erreicht man über die Startseite www.fh-aachen.de,
- für das jeweils kommende Wintersemester im Zeitraum Ende April bis 15. Juli und
- für das jeweils kommende Sommersemester im Zeitraum Ende November bis 15. Januar (nur Betriebswirtschaft / Business Studies).
Informationen zum Bewerbungsverfahren Sommersemester 2010
Die Bewerbungsfrist für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft/Business Studies im Sommersemester 2010 ist abgelaufen.
Die Studienplätze wurden vergeben und die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber schriftlich benachrichtigt. Aufgrund der großen Zahl an Bewerbungen wird für das Sommersemester kein Losverfahren durchgeführt.
Wenn Sie nach durchgeführter Bewerbung Informationen zum Stand Ihrer Bewerbung abfragen wollen, so können diese hier online abgerufen werden. Der Benutzername ist Ihre Bewerbernummer, dass Passwort Ihr eingegebenes Geburtsdatum in der Form TT.MM.JJJJ (bitte den . mit eingeben).
Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen
Ausländische sowie deutsche Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen sich über uni-assist (www.uni-assist.de) für alle an der Fachhochschule Aachen angebotenen Bachelorstudiengänge bewerben. Beachten Sie bitte auch dabei die veröffentlichten Bewerbungsfristen.
Weitere Informationen und Ausnahmen zum uni-assist-Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Masterstudiengänge
Bewerbungsinformationen zu Masterstudiengängen.
Hochschulwechsel
Bewerbungsinformationen zum Hochschulwechsel.
Studienübersicht
Eine Übersicht zum Studienangebot der Fachhochschule Aachen inkl. der Masterstudiengänge und weitere Informationen dazu finden Sie unter www.fh-aachen.de/studienangebot.html
Allgemeine Informationen
Eine weitere Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsnachweisen ist, bei einer Bezirksregierung die Anerkennung dieser Nachweise als Befähigung zu einem Studium an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland und die Festsetzung einer Gesamtnote zu beantragen.
Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die ausländischen Bildungsnachweise grundsätzlich die Aufnahme eines Studiums im ausstellenden Land eröffnen. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Stelle des Bundeslandes, für das die/der Zeugnisinhaber/in ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt nachgewiesen hat.
Zeugnisinhaber/innen, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz haben, richten den Antrag auf Anerkennung an die Zeugnisanerkennungsstelle:
Bezirksregierung Düsseldorf, Fischerstraße 10, 40477 Düsseldorf.
Vor Aufnahme des Studiums in einen deutschsprachigen Studiengang müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichende Deutschkenntnisse, z.B. die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2) besitzen.
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