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Wenn Sie aus persönlichen oder sonstigen Gründen Ihr Studium nicht mehr fortsetzen wollen, können Sie sich auf Antrag im Studierendensekretariat exmatrikulieren. Der Antrag auf Exmatrikulation muß unterschrieben und mit den notwendigen Entlastungsvermerken der dort aufgeführten Institutionen eingereicht werden. Nachweise über die Immatrikulationszeit an der FH Aachen und die erfolgte Exmatrikulation werden nur ausgestellt, wenn der Antrag mit den Entlastungsvermerken vorliegt.
Eine Exmatrikulation wird automatisch vom Studierendensekretariat der FH Aachen durchgeführt, wenn Studierende:
Nach erfolgter Exmatrikulation wird Ihnen eine Exmatrikulationsbescheinigung und Rentenbescheinigung zugeschickt [ein PDF-Beispiel können Sie sich hier anschauen].
*) Sollten Sie die Exmatrikulationsbescheinigung (z.B. für die Arbeitsagentur) früher benötigen, füllen Sie den Exmatrikulationsantrag aus, und reichen Sie dieses Formular sobald wie möglich nach dem Kolloquium im Studierendensekretariat Aachen (Stephanstr. 58-62) bzw. Jülich (Heinrich-Mußmann-Str. 1, Raum 00 A 09) ein. Denken Sie bitte daran, die 'Entlastungsvermerke’ eintragen zu lassen und bereits ausgegebene Semesterbescheinigungen zurückzugeben.
Der Antrag kann persönlich oder durch eine(n) Bevollmächtigte(n) eingereicht werden. Für die Bevollmächtigung ist die schriftlich erteilte und unterschriebene Vollmacht und ein amtlicher Lichtbildausweis der oder des Bevollmächtigten vorzulegen.
Ohne die erforderlichen Entlastungsvermerke kann die Exmatrikulation nicht durchgeführt werden. Studierende des Standortes Jülich erhalten nähere Auskünfte im Studierendensekretariat.
Wenn Sie die Rückmeldung zum Semester schon vorgenommen haben, so ist der Ihnen zugesandte Studienbescheinigungssatz zusammen mit dem Exmatrikulationsantrag einzureichen.
Wenn Sie die Rückmeldung zum Semester schon vorgenommen haben, aber den Studienbescheinigungssatz noch nicht erhalten haben, so ist dieser nach Zugang umgehend und vollständig zurückzugeben. Erst nach Rückgabe kann die Aushändigung der Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung erfolgen.
Für die Erstattung des Sozial- und Studierendenschaftsbeitrages gilt:
Den Terminplan mit dem offiziellen Vorlesungsbeginn finden Sie im Internet unter Startseite >> Die Hochschule >> Studierendensekretariat >> Aktuelle Termine/Fristen