StudienangebotFachbereicheDie HochschuleForschung

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Z

Zeitaufwand

Die Studiengänge der Fachhochschule Aachen sind als Vollzeitstudiengänge konzipiert. Es wird davon ausgegangen, dass Sie wie ein Arbeitnehmer(in) ca. 8 Stunden am Tag für Ihr Studium aufbringen. Unter diesen Voraussetzungen sollte es Ihnen normalerweise möglich sein, Ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen. Eine gleichzeitige Ausübung einer Erwerbstätigkeit wurde hierbei nicht  berücksichtigt. Sollten Sie neben Ihrem Studium arbeiten, müssen Sie daher mit einer Verlängerung Ihrer Studienzeit rechnen.

Zentrale Einrichtungen

Unter diesem Begriff werden die verwaltungsunabhängigen Serviceeinrichtungen einer Hochschule verstanden.

Zwangsexmatrikulation

Streichung einer(s) Studentin/Studenten aus der Matrikel, z.B. aufgrund von Fristversäumnissen oder nicht erfolgreich abgelegten Prüfungen.

Zweiter Bildungsweg

Bezeichnung für Bildungsangebote, die auch außerhalb der Regelschule zum Erwerb von Schulabschlüssen führen, traditionell ein Teil der Erwachsenenbildung.

Zweithörer

Voraussetzung für die Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer ist, dass Sie an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind. Als Studierende oder Studierender einer anderen Hochschule können Sie also auf Antrag als Zweithörerin oder Zweithörer mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden (sogenannter kleiner Zweithörer). Die Beschränkung auf studienbegleitende Prüfungen bedeutet, dass ein Studienabschluss nicht möglich ist.

Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen für die Einschreibung des von Ihnen gewählten Studienganges vor, ist eine Zulassung für das Studium eines weiteren Studienganges möglich (sogenannter großer Zweithörer).

Eine Zulassung ist allerdings ausgeschlossen, wenn für den von Ihnen gewählten Studiengang eine Zulassungsbeschränkung mit Auswahlverfahren besteht. Der Antrag auf Zulassung zu einer Zweithörerschaft bedarf der Zustimmung der Fachhochschule Aachen.

Detaillierte Auskünfte erteilt das Studierendensekretariat.

Zweitstudium

Studium nach erfolgreichem Abschluss eines ersten Studienganges. Nach dem Studienkontengesetz in NRW ist ein Zweitstudium grundsätzlich gebührenpflichtig.

ZVS

Die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze in Dortmund ist für die Vergabe von Studienplätzen für erste Fachsemester in Fächern mit landes- oder bundesweiter Zulassungsbeschränkung zuständig. In diesen Fächern regelt die ZVS auch die Verteilung an die Hochschulen.