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Studierende mit dialup-Mailadresse:
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§ 8 Verwaltungs- und Benutzungsordnung
(1) Jeder Benutzer und jede Benutzerin hat Rücksicht auf andere Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzer zu nehmen und darf den Bibliotheksbetrieb nicht behindern. Dabei hat er oder sie die Anordnungen der Bibliothek und die Anweisungen des Bibliothekspersonals zu beachten.
(2) In allen der Benutzung dienenden Räumen der Bibliothek, insbesondere in den Lesesälen, ist im gemeinsamen Interesse aller Benutzerinnen und Benutzer Ruhe zu bewahren. Rauchen, Essen, Trinken und ruhestörendes Verhalten in den Bibliotheksräumen sind nicht gestattet. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
(3) Beim Verlassen der Bibliotheksräume ist dem Bibliothekspersonal auf Verlangen Einblick in Aktenmappen, Handtaschen u. ä. zu gewähren.
(4) Für die Benutzung der öffentlich aufgestellten PCs gelten die in der Anlage aufgeführten Benutzungshinweise für EDV-Arbeitsplätze in der Hochschulbibliothek der Fachhochschule Aachen. Sie sind Bestandteil der Verwaltungs- und Benutzungsordnung. (lesbare Fassung)
Sie können für die Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit Bücher aus dem Bestand der Hochschulbibliothek i.d.R. mit einer verlängerten Leihfrist von drei Monaten entleihen.
Diese Sonderleihfrist müssen Sie vor der Entleihung in der Bibliothek beantragen.
Bitte informieren Sie unsere Kolleginnen und Kollegen bei jeder weiteren Ausleihe. Die verlängerten Leihfristen werden nicht automatisch eingetragen.
Medien mit Sonderleihfristen können Sie nicht über den Online-Katalog oder den Selbstverbucher verlängern.
Rufen Sie uns an oder kommen Sie zu unseren Servicezeiten bei uns vorbei, wenn Sie längere Leihfristen benötigen oder weitere Literatur entleihen möchten.
Bitte beachten Sie auch, dass Bücher aus der Fernleihe von dieser Sonderausleihfrist ausgenommen sind. Die Leihfristen bei Fernleihen legt die Bibliothek fest, aus deren Bestand die Medien stammen.
Die Leihfristen betragen für die Medien in der Regel 4 Wochen und für Zeitschriftenbände 2 Wochen. Für vielgebrauchte Werke kann die Bibliothek eine kürzere Leihfrist festsetzen (s. § 10 Verwaltungs- und Benutzungsordnung).
Bitte beachten Sie aber immer das auf Ihrer Ausleihquittung angegebene Leihfristende! Nur die dort angegebene Frist ist verbindlich!
Sie können die Leihfristen bis zu 4 mal um jeweils 4 Wochen verlängern. Es wird nicht automatisch verlängert! Sie können persönlich, telefonisch oder online verlängern , jedoch nicht per E-Mail.
Nach der vierten Verlängerung müssen die Bücher in der Bibliothek vorgelegt werden. Bitte beachten Sie:

Wenn Sie Ihren Benutzerausweis verloren haben, zeigen Sie uns diesen Verlust bitte umgehend an. Kontakte.
Wir sperren Ihren Ausweis, damit niemand auf Ihr Konto Bücher entleihen kann. Für den Ersatzausweis müssen wir eine Gebühr von 10,00 Euro erheben [nach der Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschulbibliothek der Fachhochschule Aachen ; § 4].

Wenn Sie Bücher oder andere Medien verloren haben, sagen Sie uns bitte sofort Bescheid. Die meisten Fälle lassen sich ganz einfach klären. Häufig wurde das Buch bereits bei uns abgegeben.
In allen anderen Fällen müssen Sie die Kosten für die Wiederbeschaffung des Buches bezahlen. Zusätzlich zahlen Sie 25 Euro Bearbeitungsgebühr.
s. § 12 (2) Verwaltungs- und Benutzungsordnung u. § 3 Gebühren- und Entgeltordnung (Verlust, Beschädigung, Nichtrückgabe)

Alle Veröffentlichungen von Professoren und Professorinnen der FH Aachen auf einen Blick, übersichtlich nach Autorennamen sortiert.
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Die "Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Hochschulbibliothek der FH Aachen" vom 28. Januar 2009 ist die juristische Grundlage für unsere Bibliothek. Sie wurde in den FH-Mitteilungen Nr. 5/2009 veröffentlicht.
Die Ordnung zur Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Hochschulbibliothek der FH Aachen wurde in den FH-Mitteilungen Nr. 35 / 2010 am 12. Mai 2010 veröffentlicht und tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Hochschulbibliothek der Fachhochschule Aachen in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 12.05.2010 ? FH-Mitteilung Nr. 35/2010 (Nichtamtliche lesbare Fassung)
Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschulbibliothek
Vormerken können Sie Literatur, die von anderen Benutzern entliehen ist.
Vormerken können Sie online über den Online-Katalog OPAC. Den Button <Vormerkung> können Sie nutzen, wenn Sie ein entliehenes Medium in der Anzeige "Exemplare" markiert haben.
Für eine Vormerkung benötigen Sie Ihre Benutzernummer und Ihr Kennwort [Standard: die ersten 4 Ziffern Ihres Geburtsdatums (TTMM)].
Mehr Information http://www.youtube.com/watch?v=owACR_tW2rA
Bitte nicht verwechseln:
Bestellungen = Literatur aus anderen Zweigstellen bestellen
Vormerkung = Literatur, die von anderen Benutzern entliehen ist, "reservieren"
Anschaffungsvorschlag = Literatur, die Sie zur Beschaffung vorschlagen möchten[mehr]
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