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Die FH Aachen ist laufend bestrebt, studentischen Eltern und Beschäftigten mit Kindern zu unterstützen. So stehen an beiden Standorten in Aachen und Jülich zwei Kitas (Sonnenstrahl und Wolkennest) zur Verfügung.
Vertrerinnen und Vertreter aller Gruppen und Organisationseinheiten der FH Aachen mit den unterschiedlichsten familiären Hintergründen erarbeiteten in den Monaten Oktober 2008 bis Februar 2009 erstmals in einem Auditierungsworkshop gemeinsam Ziele und Maßnahmen, die zu einer familienfreundlichen Hochschulkultur führen sollen. Die Zielvereinbarungen bilden diese Ergebnisse in neun Handlungsfeldern ab. Einige Maßnahmen gibt es bereits heute an der FH Aachen, andere möchte die Hochschule in den kommenden drei Jahren Schritt für Schritt umsetzen.
In 2012 wurde die FH Aachen reauditiert.
Handlungsfelder:
Lokale Bündnisse für Familie sind Netzwerke von Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft. Die verschiedenen Partnerinnen und Partner finden sich vor Ort auf freiwilliger Basis zusammen, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien durch bedarfsorientierte Projekte zu verbessern. Dabei engagieren sich die Partnerinnen und Partner nach ihren eigenen Möglichkeiten und bringen ihr spezifisches Know-how ein. Dieser Ansatz ist das Markenzeichen der Lokalen Bündnisse und begründet ihren Erfolg. Kernthemen sind Vereinbarkeit von Familie und Beruf, verlässliche Kinderbetreuung und unterstützende familienfreundliche Infrastruktur sowie zunehmend auch die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege. Unter den Akteurinnen und Akteuren sind Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Unternehmen, Kammern und Gewerkschaften, von Arbeitsagenturen, Verbänden, Stiftungen, Hochschulen, Krankenhäusern, Kirchen sowie den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
Bundesweit gibt es mittlerweile an rund 670 Standorten Lokale Bündnisse für Familie. Der Erfolg dieser seit 2004 vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend getragenen und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Initiative überzeugt:
Rund 56 Millionen Menschen leben in der Reichweite Lokaler Bündnisse für Familie und können von den Effekten der etwa 5.200 Projekten für und mit Familien profitieren. Bundesweit engagieren sich bereits mehr als 13.000 Akteurinnen und Akteure, darunter über 5.000 Unternehmen, in Lokalen Bündnissen. Unterstützung erhält die Initiative zudem durch ein prominentes Kuratorium sowie rund vierzig namhafte Partner der Initiative und prominente Unterstützerinnen und Unterstützer aus Wirtschaft, Wissenschaft, Ministerien und Verbänden.
Spannende Projektbeispiele aus den Handlungsfeldern Lokaler Bündnisse für Familie finden Sie in der Kategorie Praxisimpulse.
Mehr über jedes einzelne Bündnis und das Bündnis in Ihrer Nähe finden Sie in der Kategorie Bündnisse von A-Z.
Weitere Infos und Kontakt
Das Aachener Bündnis für Familie will die familienfreundliche Tradition der Stadt fortsetzen und gründete sich im Mai 2005 auf Initiative des Stadtrates und des damaligen Oberbürgermeisters Dr. Jürgen Linden. Im Aachener Bündnis sind seitdem alle gesellschaftlichen Gruppen vertreten: von der Kommune über die evangelische Kirche und die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule bis zur Handwerkskammer, ebenfalls engagiert sich die muslimische Gemeinde für mehr Familienfreundlichkeit.
Auch die FH Aachen engagiert sich im Lokalen Bündnis für Familie.
In der zweiten Ausgabe beleuchten Interviews, Reportagen und Berichte das Schwerpunktthema „Familienzeit“
Was alltägliche Fahrtwege und Unterstützung im Haushalt mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun haben, zeigt die neue Ausgabe des Magazins „Familie leben.“ der Lokalen Bündnisse für Familie. Namhafte Persönlichkeiten aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft kommen darin zum Schwerpunktthema „Familienzeit“ zu Wort. Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder stellt die Chancen einer kommunalen Familienzeitpolitik vor, deren Umsetzung an fünf Pilotstandorten von Lokalen Bündnissen erprobt wird. Außerdem geben Lokale Bündnisse einen Einblick in ihre Arbeit und zeigen ihre Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die neue Ausgabe des Magazins „Familie leben.“ der Lokalen Bündnisse für Familie steht ab sofort als Printversion sowie als Download zur Verfügung.
Online Broschüre
Die Elternschaft braucht während des Studiums, der Promotionsphase und der wissenschaftlichen Karriere bedarfsgerechte Unterstützungsangebote und eine klare Familienorientierung der Hochschule und der Stadt.
Als einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts- und Entwicklungsstandorte in Europa versteht sich Aachen als Wissenschaftsstadt. Die Schaffung von adäquaten, familienfreundlichen Infrastrukturen vor Ort und eines familien-freundlichen Klimas muss als ein wichtiger Beitrag zur regionalen Standortsicherung für Innovation und Wissenschaft gesehen werden.
Das Bündnis für Familie in Aachen, dem die FH Aachen angehört, möchte mit einer umfassenden Informationsbroschüre Hilfen für Familien an die Hand geben.
Ob es um Arbeitsplätze, Studium, Bildung, Kinderbetreuung, Stadtplanung oder Verkehrsberuhigung geht, Familien haben ganz eigene Bedürfnisse, die es zu berücksichtigen gilt.
Broschüre
Mit dieser Broschüre hat das Aachener Bündnis für Familie ein umfassendes Angebot für Studierende und Hochschulangehörige geschaffen, das informiert und zeigt, an welcher Stelle des Weges zur familienfreundlichen Wissenschaftsstadt sich Aachen mit seiner Hochschullandschaft befindet.
Ein gedrucktes Exemplar dieser Online-Broschüre erhalten Sie im Gleichstellungsbüro, Eupener Str. 70, 52066 Aachen, Raum 118.

Damit studierende Eltern die Doppelbelastung der Kindererziehung und des Studiums meistern können, bietet das Studentenwerk Aachen in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen seit dem 1. August 2009 nun auch Betreuungsplätze in Jülich an.
In der Kinderkiste gehen ausgebildete Erzieherinnen an den Start, die sich intensiv um die Belange ihres Kindes kümmern und seine individuelle Persönlichkeitsentwicklung fördern. Es werden zehn Kinder unterschiedlicher Nationalität von sechs Monaten bis drei Jahren aufgenommen.
Kontakt:
Wolkennest
Frau Jung
Campus Jülich
Raum H 03/04
montags- freitags
07:30 – 16:30 Uhr
Tel.: 0241 / 6009 - 53279
Aufnahmeantrag in französischer Sprache

Die Kita Sonnenstrahl hat eine Auszeichnung zum Bewegungskindergarten erhalten
Das Studentenwerk Aachen betreibt in Kooperation mit der FH Aachen eine Kita in der Bayernallee.
Interesse?
Dann rufen Sie Carmen Reiß-Frings, die Leiterin der Kindertagesstätte Bayernallee an unter
(Tel. 0241/ 16 07 753) und vereinbaren einen Termin.

Die FH Aachen hat einige Gebäude mit Wandwickeltischen ausgestattet.
An sechs zentralen Orten der FH Aachen sind klappbare Wickeltische installiert worden.
Ferner verfügen fast alle Räume über ein Waschbecken und Mülleimer.
Alle Wickelräume sind per Aufzug erreichbar. Sollten die Räume verschlossen sein, erhalten Eltern den Schlüssel beim jeweiligen Hausmeister (Pförtner).
Die Einrichtung der Wickelräume wurde aus Mitteln der Gleichstellungsbeauftragten der FH Aachen im Rahmen der familiengerechten Hochschule finanziert.
Aachen:
Den Wickeltisch finden Sie im Boxgraben 100, Raum 00122
Schlüssel bitte beim Pförtner abholen
Der Wickelraum befindet sich im Raum 147 (Erste Hilfe Raum), 1. Etage Richtung Mensa, linker Gang bis ans Ende
Schlüssel bitte vorher bei der Pförtnerloge (Information) im Erdgeschoß Haupteingang abholen.
Der Wickeltisch in der Goethestr. 1 finden Sie im 1. Stock, rechter Block im Behinderten-WC
Schlüssel bitte an der Pförtnerloge abholen
Jülich:
Campus Jülich

Damit studierende Eltern die Doppelbelastung der Kindererziehung und des Studiums meistern können, bietet das Studentenwerk Aachen in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen seit dem 1. August 2009 nun auch Betreuungsplätze in Jülich an.
In der Kinderkiste gehen ausgebildete Erzieherinnen an den Start, die sich intensiv um die Belange ihres Kindes kümmern und seine individuelle Persönlichkeitsentwicklung fördern. Es werden zehn Kinder unterschiedlicher Nationalität von sechs Monaten bis drei Jahren aufgenommen.
Kontakt:
Wolkennest
Frau Jung
Campus Jülich
Raum H 03/04
montags- freitags
07:30 – 16:30 Uhr
Tel.: 0241 / 6009 - 53279
Aufnahmeantrag in französischer Sprache

Die Kita Sonnenstrahl hat eine Auszeichnung zum Bewegungskindergarten erhalten
Das Studentenwerk Aachen betreibt in Kooperation mit der FH Aachen eine Kita in der Bayernallee.
Interesse?
Dann rufen Sie Carmen Reiß-Frings, die Leiterin der Kindertagesstätte Bayernallee an unter
(Tel. 0241/ 16 07 753) und vereinbaren einen Termin.
Mit Hilfe der Tagesmütter können Eltern regelmäßig auftretende Randzeiten überbrücken.

"Wege zur familienfreundlichen Wissenschaftsstadt Aachen", ist eine Veranstaltungsreihe des Arbeitskreises familienfreundliche Wissenschaftsstadt im Aachener Bündnis für Famile. Das Bündnis versteht sich als Ideenschmiede für mehr Familienfreundlichkeit in Aachen.
Der Arbeitskreis gründete sich am 20. Februar 2006 mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Studieren, Forschen, Lehren und Arbeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Studierenden sowie nichtwissenschaftlichen Beschäftigten mit Familienaufgaben- von der Kinderbetreuung bis hin zur Pflege von Angehörigen- in Aachen zu verbessern und bedarfsgerechte Maßnahmen umzusetzten.
Mit dieser Veranstaltungsreihe wollen wir aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen thematisieren, Probleme aufdecken und Veränderungsprozesse anstoßen. Moderiert wird die Vortragsreihe von Thorsten Karbach, Reakteur der Aachener Zeitung.
Hier der Flyer zu den näheren Informationen:
• 21.01.2013, 16:00 - 18:00 Uhr
Frau Prof. Dr. Nadia Kutscher, Kath. Hochschule NRW, Abteilung Köln
" Rabeneltern-Hubschraubereltern"
Ort: Kamin- und Parkettraum des Gästehauses der RWTH Aachen, Melatenstraße 31, 52074 Aachen.
• 21.03.2013, 16:00 - 18:00 Uhr
Frau Dr. Ramona Schürmann, Technische Universität Dortmund
"Wie viel Kinder verträgt die Wissenschaft?"
Ort: SuperC der RWTH Aachen, Generali-Saal, 6.Etage, Templergraben 57, 52062 Aachen.
•29.04.2013, 16:00 - 18:00 Uhr
Herr Dr. Robert Richter, Phillipps- Universität Marburg & cambia - ideen für veränderung, Künzell
" Aktiv Vater sein - Herausforderungen/ Blockaden/ Chancen/ Strategien"
Ort: Sitzungssaal 207, Mozartstraße 2-10, 52058 Aachen

Sommerferienplaner 2013 der StädtRegion Aachen, dort finden Sie Ferienaktionen in Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath
Ferien Info 2013 des Kreis Düren
Ferienplaner des Kreis Heinsberg
Europaferienwerk Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, Ferienlager in Schweden und vieles mehr...
Ferienfreizeitangebot des Eltern-Service Büros der RWTH Aachen
Internetportal von Kindern für Kinder, Fussballferiencamp und vieles mehr
Internetportal Aachener Kinder und Umgebung
Das Ziel moderner Gleichstellungspolitik ist die Gleichstellung von Frau und Mann!
Das bedeutet demnach mehr als Frauenförderung!
Väter möchten heute in Beruf und Familie erfolgreich sein. Sie wollen sich zugleich bei der Erziehung ihrer Kinder engagieren und ihre Karriere im Unternehmen verfolgen.
In einer aktuellen Untersuchung zum Thema ‚Väter zwischen Karriere und Familie’ äußern demnach auch…
- 77% der Väter, dass die Familie einen positiven bzw. sehr positiven Einfluss auf ihre berufliche Leistung hat.
Auf der anderen Seite sagen aber …
- 71% der Väter, dass sie im Konflikt zwischen ihrer Karriere und den Erwartungen der Familie stehen.
- 90% der Väter kennen das Gefühl der Überforderung durch die Ansprüche, die sowohl von Seiten der Betriebe als auch der Familie an sie gerichtet werden.
- Väter mit mittleren und hohen Führungsaufgaben fühlen sich fast zur Hälfte ständig überfordert.
Sie haben aus diesem Grund bereits mindestens einmal eine berufliche Entwicklungsmöglichkeit ausgeschlagen.
Der IMBSE e.V. stellt sich dieser Problematik und bietet eine Reihe von Lösungsansätzen und Hilfestellungen bei der Problembewältigung.
’Väter & Karriere’ bietet nach eigenen Angaben brauchbare Instrumente, um die Potenziale der Väter in Betrieben zu nutzen.
Auf dieser Seite werden kontinuierlich gute Beispiele aus Betrieben veröffentlicht.
Lesen Sie hier mehr dazu: Väter und Karriere
Immer mehr Beschäftigte in Deutschland kümmern sich neben dem Beruf um ihre pflegebedürftigen Eltern, Großeltern oder Partner. Das liegt zum einen daran, dass unsere Gesellschaft altert und deshalb die Zahl der pflegebedürftigen Personen steigt.
Zum anderen sind heute auch mehr Frauen berufstätig, die früher meist die Betreuung übernommen haben. Und zu guter Letzt verlängert sich die Lebensarbeitszeit, und die Belegschaften werden älter. Männer und Frauen, die Angehörige pflegen, brauchen Zeit für diese verantwortungsvolle Aufgabe – ebenso wie sie Zeit für ihren Beruf brauchen.
Dazu gibt es konkrete Umsetzungstipps, denn „Nachmachen“ ist ausdrücklich erwünscht.
Die Vielzahl guter Beispiele in diesem Leitfaden soll dabei Ansporn und Hilfestellung zugleich sein.
Freistellung für die Pflege naher Angehöriger
Pflegezeitgesetz – Familiengesetz
Durch zwei unterschiedliche Gesetze soll die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf geregelt werden. Worin aber liegt der Unterschied zwischen Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz? Ein Überblick:
Seit dem 01.07.2008 ist das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Kraft. Nach diesem Gesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende zur Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger einen Anspruch auf volle oder teilweise Freistellung von Arbeit bis zu sechs Monaten (so genannte Pflegezeit). Der Arbeitgeber kann das Pflegezeitverlangen nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Nach Ablauf der Freistellung kehren die Beschäftigten zu denselben Arbeitsbedingungen zurück.
Diese Regelungen sind deutlich angelehnt an die Regelungen zur Elternzeit. Die Ankündigungszeit für die Pflegezeit ist jedoch erheblich kürzer als dies bei der Elternzeit der Fall ist. Während bei Elternzeit und Elternteilzeit die Ankündigungsfrist sieben Wochen beträgt, muss jemand, der Pflegezeit beansprucht, diese spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich ankündigen. Diese sehr unterschiedliche Dauer der Ankündigungsfrist ist dem Umstand geschuldet, dass der Pflegebedarf häufig sehr kurzfristig auftritt.
Dies ist auch der Grund, dass nach § 2 des PflegeZG zusätzlich die Möglichkeit besteht (Zitat): bis zu zehn Arbeitstagen der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen“. Diese so genannte kurzzeitige Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, ebenso die voraussichtliche Dauer der Verhinderung. Für den Fall der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ist der Arbeitgeber nur dann zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet, wenn sich eine solche Verpflichtung aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder Vereinbarungen ergibt. Leider ist dies für uns nicht der Fall, da der Tarifvertrag (TV-L) hierzu keine Regelung trifft, während er für andere kurzzeitige Arbeitsverhinderungen sehr wohl Regelungen enthält (s. § 29 TV-L). Über diesen Umstand haben wir uns ausführlich mit der Dienststellenleitung ausgetauscht. Ergebnis unserer Verhandlungen war, dass der Kanzler sich mit diesem Anliegen eine solche Regelung auch für den Pflegefall in den Tarifvertrag aufzunehmen an den Arbeitgeberverband gewandt hat. Leider ist der Arbeitgeberverband gar nicht gewillt, diesem Vorschlag zu folgen – womit durchaus zu rechnen war.
Wir haben uns trotzdem über diese Initiative gefreut und finden es wichtig, diesen Bedarf anzumelden, denn wenn Defizite nicht deutlich gemacht werden, wird sich an der Rechtslage gar nichts ändern.
Derzeit besteht also nur der Anspruch auf die kurzfristige, maximal zehntägige Freistellung zur Organisation der Pflege ohne Fortzahlung des Entgelts.
Lediglich ein Arbeitstag kann unter Fortzahlung des Entgelts beantragt werden, sofern der pflegebedürftige angehörige im selben Haushalt lebt, in diesem Fall greift der Tarifvertrag (TV-L § 29, e: „schwere Erkrankung einer/eines Angehörigen, soweit sie/er in demselben Haushalt lebt – ein Arbeitstag im Kalenderjahr“).
Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung und während der Pflegezeit besteht Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Arbeitgeber.
Die Freistellungsansprüche können nur für die Pflege folgender naher Familienangehöriger in Anspruch genommen werden:
· Großeltern, Eltern, Schwiegereltern
· Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister
· Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder
· Die Kinder , Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
· Schwiegerkinder und Enkelkinder
Dem Arbeitgeber ist auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Maßnahme vorzulegen.
Die mit dem Pflegezeitgesetz verbundenen positiven Erwartungen haben sich bislang in der Praxis nicht erfüllt. Eine repräsentative Umfrage, die vom „Zentrum für Qualität in der Pflege“ im Mai 2010 vorgenommen wurde, hat ergeben, dass sechs von zehn Befragten eine Begrenzung der Pflegezeit auf sechs Monate für zu kurz halten. Die Befragung ergab zudem, dass für 43% der Befragten die Pflegezeit nur dann machbar wäre, wenn der Staat oder der Arbeitgeber unterstützend finanzielle Hilfe leisten würde.
Das neue Familienpflegezeitgesetz greift diese Probleme auf, es basiert auf einem Lohnvorschuss des Arbeitgebers und eröffnet so die Möglichkeit, bei reduzierter Stundenzahl durch eine Aufstockung des Entgelts, dennoch die finanzielle Lebensgrundlage zu erhalten.
Am 1. Januar 2012 ist das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in Kraft getreten, es ist keine Erweiterung des PflegeZG sondern gilt parallel dazu. Dieses eigenständige neue Gesetz gilt ebenfalls für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende (d.h. nicht für Beamtinnen und Beamte).
Es ergänzt und erweitert die bereits bestehenden Vorschriften zu längerfristigen Freistellungen bzw. Verringerungen der Arbeitszeit für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen (dies sind bisher: Pflegezeit gem. PflegeZG § 3, Sonderurlaub gem. TV-L § 28, Teilzeitbeschäftigung
gem. TV-L § 11).
Nach dem Familienpflegezeitgesetz können Beschäftigte zur Pflege eines nahen Angehörigen in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten ihre Arbeitszeit auf wöchentlich mindestens 15 Stunden reduzieren (Pflegephase).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Familienpflegezeit, sondern nur auf eine Entscheidung nach billigem Ermessen.
Das Familienpflegezeitgesetz regelt die Rahmenbedingungen für den Abschluss von Vereinbarungen über eine Familienpflegezeit.
Im konkreten Einzelfall funktioniert dies wie folgt:
· Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine schriftliche Vereinbarung über die Familienpflegezeit.
· Arbeitgeber oder Arbeitnehmer schließen eine Versicherung gegen das Risiko ab, dass der Arbeitnehmer in der Nachpflegephase keine Arbeitsleistung erbringt (Familienpflegzeitversicherung).
· Der Abeitgeber beantragt auf dieser Basis ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
· Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen, reduzieren ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren. Während der Familienpflegezeit wird die durch die Verringerung der Arbeitszeit entsprechend verringerte Vergütung vom Arbeitgeber aufgestockt um die Hälfte der durch die Verringerung entstandenen Gehaltsdifferenz (Beispiel: bei einer Arbeitszeitreduzierung auf 50 % würde 75 % des Bruttogehaltes gezahlt).
· An die Pflegezeit schließt die Nachpflegezeit (von mindestens gleicher Dauer) an. In dieser Zeit wird die Aufstockungsleistung dadurch ausgeglichen, dass der Arbeitnehmer bei nunmehr wieder voller Arbeitszeit weiterhin nur die verringerte Vergütung erhält.
· In der Nachpflegephase führt der Arbeitgeber die einbehaltenen Lohnbestandteile an das
BAFzA ab.
Das Familienpflegezeitgesetz ähnelt in der Systematik der Altersteilzeit. Bei einer Arbeitszeitreduzierung auf 50 % würden sowohl in der Pflegephase als auch in der Nachpflegephase jeweils 75 % des Bruttogehaltes gezahlt.
Krankheitszeiten in der Familienpflegezeit, die den Zeitraum der Entgeltfortzahlung übersteigen (sechs Wochen), führen zu einer Beendigung der Aufstockungsleistung. In der Nachpflegephase verhindern sie dagegen den Abbau des Wertguthabens, die Nachpflegephase verlängert sich dann entsprechend.
Nahe Angehörige im Sinne des Familienpflegezeitgesetzes definieren sich exakt so, wie im Pflegezeitgesetz (s. oben). Ebenso besteht während der Familienpflegezeit und der Nachpflegezeit ein Kündigungsschutz.
Voraussetzung für die Förderungsfähigkeit durch die BAFzA, ist der Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung. Diese sichert den Fall ab, dass wegen Todes oder Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers das negative Wertguthaben nicht mehr durch Arbeitsleistung ausgeglichen werden kann. Gesetzlich nicht geregelt ist, wer die Beiträge für die Versicherung zahlt. Nach unserer Kenntnis beabsichtigt das Land Nordrhein-Westfalen jedoch nicht das zinslose Darlehen beim Bund in Anspruch zu nehmen, über die haushaltswirtschaftliche Umsetzung ist noch nicht entschieden.
Weitere Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie unter:
http://www.familien-pflege-zeit.de
Dank dem Personalrat der nicht-wisenschaftlichen Beschäftigten für die Informationen.