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Wenn Sie keine Fachhochschulreife oder Hochschulreife erwerben oder erworben haben und als beruflich qualifizierte/r Bewerber/in an einem Studium an der FH Aachen interessiert sind, so müssen Sie sich schriftlich (nicht Online) bewerben.
Eine Übersicht der neuen Zugangsmöglichkeiten und weitere Informationen finden Sie unter den Details ...
Infos für Bewerbungen mit beruflicher Qualifizierung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat für Personen, die keine Fachhochschulreife oder Hochschulreife erwerben oder erworben, sich aber in der beruflicher Bildung qualifiziert haben, den Hochschulzugang und damit die Studiermöglichkeiten neu geregelt.
Diese Regelungen sind in der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) zusammengefasst.
Es gibt verschiedene Anforderungen und Möglichkeiten für ein Studium ohne Fachhochschulreife bzw. Abitur:
1 | Zugang zum Studium hat, wer einen Meisterbrief oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorweisen kann. Diese Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang.
2 | Zugang zum Studium hat, wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung hat und eine in diesem erlernten Beruf ausgeübte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen kann. Diese Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in einem entsprechenden Studiengang.
Für die Fälle 1 und 2 gilt:
Für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung ist für diese Bewerber nur die Zulassung über eine Sonderquote möglich. Freie Studiengänge können nach Vorliegen aller Zugangsvoraussetzungen sofort studiert werden.
3 | Weiterhin kann eine Zugangsprüfung abgelegt werden bzw. in zulassungsfreien Studiengängen ist ein Probestudium möglich. Voraussetzung ist auch hier eine mindestens zweijährige Berufsausbildung. Die geforderte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit muss nicht fachlich entsprechend absolviert worden sein. Gleichgestellt ist hier die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes/Pflege eines Angehörigen.
Weitere Einzelheiten können dem Schaubild entnommen werden. Die beruflichen Qualifikationen gelten nur für Abschlüsse/Meisterbriefe der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes und Bundes- oder Landesrechtlich geregelter Berufsausbildungen. Für nähere Informationen steht Ihnen das Studierendensekretariat gerne zur Verfügung.
Für das Wintersemester 2012/13 ist der Antrag auf Zulassung zum Studium nur schriftlich
beim Studierendensekretariat der FH Aachen einzureichen.
Aufgrund der notwendigen Prüfung Ihrer Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit empfehlen wir, die Bewerbung frühstmöglich einzureichen!
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Zugangsprüfung (s. 3 |) für das kommende Wintersemester endet am 01. April, für das Sommersemester am 01. Oktober.
Weitere Hinweise und den Antrag in Papierform finden Sie auf den Downloadseiten der Bewerbungsformulare.
Senden Sie den Antrag und die Unterlagen per Post an:
FH Aachen
Studierendensekretariat
Postfach 100 560
52005 Aachen
oder reichen Sie diese Unterlagen persönlich ein im:
Studierendensekretariat des Standortes Aachen bzw. Jülich (je nach Studiengang); [Anschrift und Öffnungszeiten] .
Sie erhalten vom Studierendensekretariat einen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung, ob ein Hochschulzugang möglich ist. In diesem Schreiben finden Sie auch Informationen über das weitere Verfahren. Für freie Studiengänge bekommen Sie ggf. die Einladung zur Einschreibung und eine Auflistung noch mitzubringender Unterlagen;
in der Regel sind dies: