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Zulassung als Gasthörer/-in

Bewerberinnen und Bewerber, die einzelne Lehrveranstaltungen an der FH Aachen besuchen wollen, können auf Antrag als Gasthörerin oder Gasthörer im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich.

Die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer erfolgt nur für bestimmte Lehrveranstaltungen des gewählten Studienganges. Im Antrag auf Gasthörerschaft ist/sind neben dem gewählten Studiengang daher stets die Lehrveranstaltung(en) konkret anzugeben, für die eine Zulassung erfolgen soll. Die Bezeichnung der Lehrveranstaltungen sind u.a. aus dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Mit der Zulassung als Gasthörerin/Gasthörer ist keine Berechtigung zum Ablegen von Prüfungen verbunden. Lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen kann ausgestellt werden.

Gegebenenfalls ist auch die Zustimmung des oder der Lehrenden der gewählten Lehrveranstaltung(en) einzuholen. Der Zulassungsantrag als Gasthörerin oder Gasthörer ist für jedes Semester gesondert zu stellen. Die Gasthörergebühr beträgt € 100,-- pro Semester.

Bankverbindung für die Überweisung:
   Empfänger: Fachhochschule Aachen
   Kontonummer: 20727
   Bank: Sparkasse Aachen
   Bankleitzahl: 39050000
   Verwendungszweck: Gasthörer  / Kostenstelle 10 120 230, Konto 5310000 

Ein Antrag für die Zulassung als Gasthörerin/-hörer ist im Studierendensekretariat der FH Aachen einzureichen.
Die Bewerbungsfrist für Gasthörerinnen und Gasthörer entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.

Den Antrag auf Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer finden Sie hier:
Download: Gasthörer; Antrag auf Zulassung