StudienangebotFachbereicheDie HochschuleForschung

Welche Numerus-Clausus-Werte in den letzten Semestern für eine Zulassung ausgereicht haben

Numerus clausus steht synonym für „Zulassungsbeschränkungen“, abgekürzt NC. Das bedeutet, nicht alle Studienplatz-Bewerber/innen können einen Studienplatz erhalten, wenn mehr Bewerbungen als Plätze vorhanden sind. 
Darum muss in einem solchen Fall die Zulassung zum Studium beschränkt werden.
Das einzige was vorher festgelegt ist, ist die Anzahl von vorhandenen Studienplätzen. Es werden KEINE NOTEN im vorhinein festgelegt (auch wenn die meisten Bewerber/innen das meinen)!

Die Frage:"Welchen NC muss ich haben?" ist also falsch gestellt und kann nicht beantwortet werden!

Das was landläufig unter NC verstanden wird ist immer nur der Wert, mit dem der letzte Studienplatz im ersten Zulassungsdurchgang in der Vergangenheit vergeben wurde.  Diese Zahl sagt also nichts darüber aus, wie die Note nach einem evtl. x-ten Zulassungsdurchgang war und erst recht nicht, wie für das kommende Bewerbungsverfahren die Grenze sein könnte! Bei der Studienplatzvergabe wird eine Noten-/Wartezeit-Rangliste von oben nach unten abgearbeitet.

Alle Spekulationen über zukünftige Notengrenzwerte können höchstenfalls das Gewissen beruhigen, haben aber nichts mit tatsächlich kommenden zukünftigen Grenzwerten zu tun.

Nach den Zulassungsverfahren werden Losverfahren bzw. die Vergabe über die Studienplatzbörse / "freie Studienplätze" nur durchgeführt, wenn es weiterhin freie Plätze gibt.

Die Studienplätze werden in den Quoten Note/Wartezeit zur 80%/20% vergeben.
Die gesetzliche Grundlage für die Zulassungsverfahren ist die "Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW - VergabeVO NRW)  ".