StudienangebotFachbereicheDie HochschuleForschung

Studiennachweise

Über Ihren QiS-Zugang ( www.qis.FH-aachen.de ) können Sie sich selbst ausdrucken:

  • Studienbescheinigungen (6-fach)
  • BAföG-Bescheinigung
  • Datenkontrollblatt

Studienbescheinigungen können, gegen Vorlage des Studierendenausweises, im Studierendensekretariat kostenlos ausgefertigt werden.

Beachten Sie bitte, dass die Ausstellung eines Studiennachweises an Dritte nur gegen Vorlage einer schriftlichen Genehmigung der/des Studierenden oder ehemaligen Studierenden möglich ist.

Zweitausfertigung des Studierendenausweises/Semestertickets

Für die Zweitausfertigung eines Studierendenausweises/Semestertickets (verloren, gestohlen, mitgewaschen, etc.) wird eine Gebühr in Höhe von € 10,00 erhoben. Die Ausstellung erfolgt nur gegen Vorlage

  • des Personalausweises/Passes und
  • des Nachweises über die entrichtete Zweitausfertigungsgebühr (10,00 €)  *) 

Das Einverständnis des AStA (Vertragspartner der Ticket-Verkehrsverbünde) überprüfen wir im Studierendensekretariat.

*) Bitte überweisen Sie die Gebühr in Höhe von 10,00 € auf folgende Bankverbindung der FH Aachen:
Empfänger:                Fachhochschule Aachen
Konto Nr.:                  60236
Bank:                        Sparkasse Aachen    
Bankleitzahl (BLZ):     390 500 00

Verwendungszweck für Aachen: [Ihre Matrikelnummer] AIX Zweitausfertigung
Verwendungszweck für Jülich: [Ihre Matrikelnummer] JÜL Zweitausfertigung

Studiennachweis für die Rentenversicherung

Die Exmatrikulationsbescheinigung einschließlich der angehängten Bescheinigung für die Zwecke der Rentenversicherung wird stets nach Exmatrikulation (z.B. erfolgreicher Abschluss, Studienaufgabe, Hochschulwechsler, Exmatrikulation von Amts wegen) ausgestellt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der gesonderten Information.