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Die Zulassung von Zweithörerinnen und Zweithörern erfolgt auf der Grundlage von § 52 Abs. 1 bzw. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) und § 11 der Einschreibungsordnung der FH Aachen. Zweithörerin und Zweithörer werden nicht eingeschrieben, sondern zugelassen. Sie werden durch die Zulassung und für die Dauer der Zulassung Angehörige der Hochschule, ohne Mitglieder zu sein. Eine Zulassung als Zweithörerin und Zweithörer bedeutet auch, dass stets eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule bestehen muß. Auf die Zweithörerschaft finden die Vorschriften der Einschreibungordnung der FH Aachen für die Einschreibung, ihre Versagung, die Rückmeldung zum Studium und die Exmatrikulation sinngemäß Anwendung.
Die Zulassung von Zweithörerinnen und Zweithörern erfolgt auf der Grundlage von § 52 Abs. 1 bzw. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) und § 11 der Einschreibungsordnung der FH Aachen. Zweithörerin und Zweithörer werden nicht eingeschrieben, sondern zugelassen. Sie werden durch die Zulassung und für die Dauer der Zulassung Angehörige der Hochschule, ohne Mitglieder zu sein. Eine Zulassung als Zweithörerin und Zweithörer bedeutet auch, dass stets eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule bestehen muß. Auf die Zweithörerschaft finden die Vorschriften der Einschreibungordnung der FH Aachen für die Einschreibung, ihre Versagung, die Rückmeldung zum Studium und die Exmatrikulation sinngemäß Anwendung.
Ein Antrag für die Zulassung als Zweithörerin/-hörer ist im Studierendensekretariat der FH Aachen einzureichen.
1 | Zunächst gehen Sie ins Bewerbungsportal für Hochschulwechsler.
Am Ende der OnlineFormulare werden Sie aufgefordert, einen PDF-Antrag auszudrucken.
2 | Diesen Antrag reichen Sie mit den dort aufgelisteten Unterlagen ein; einen Zusatzvermerk "Zweithörer" schreiben Sie bitte darauf.
Für das Wintersemester 2012/13 kann ein Antrag auf Zulassung bis zum 18. September 2012 gestellt werden.
Zweithörer/innen, die beabsichtigen, ihr Studium an der FH Aachen im nachfolgenden Semester fortzusetzen, haben sich innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Rückmeldefristen im Studierendensekretariat zurückzumelden. Bei der Rückmeldung sind:
Zweithörer/innen, die sich innerhalb der Rückmeldefristen nicht zurückgemeldet haben, werden aus der Liste der Zweithörer/innen der FH Aachen gestrichen.