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Wahrnehmung der Aufgaben nach Arbeitssicherheitsgesetz, wie Überprüfung von Arbeitsstätten und Beratungen der Verantwortlichen und Beschäftigten.
Kontakt mit den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden und der Unfallkasse NRW.
Des weiteren fallen im Sachgebiet die überwachenden Aufgaben zum Brandschutz, Organisationshilfen zur Ersten Hilfe sowie die Beratung und Schulung der Sicherheitsbeauftragten an.
In Zusammenarbeit mit dem Hochschularzt (Betriebsarzt) werden hinsichtlich der Ergonie des Gesundheitsschutzes gemeinsame Begehungen durchgeführt.
Weitere Aufgaben sind Arbeitsplatzanalysen und Orientierungsmessungen (z.B. Raumluft, Beleuchtung Klima, Lärm).
Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter
Arbeitsschutz und Unfallverhütung:
Brandschutz:
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Erste Hilfe:
Sicherheitsbeauftragte:
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