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Bewerbung

Wintersemester 2012/13

Die Bewerbungsfristen für die Masterstudiengänge unseres Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik laufen noch bis zum 31. August 2012. Die Einschreibefrist endet am 15. Oktober 2012.

Bitte lesen Sie zunächst alle untenstehenden Informationen, bevor Sie mit dem Online-Bewerbungsprozess beginnen.

 

Kontakt

Studierendensekretariat Aachen studierendensekretariat(at)FH-aachen.de
T +49.241.6009 51620

Zulassungsvoraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber des Masterstudiengangs Automatisierungs- und Antriebstechnik müssen ein berufsqualifizierendes Hochschulstudium in einer der folgenden Richtungen mit der Abschlussnote 3,0 oder besser absolviert haben:

  • Bachelorstudium (B.Eng.) des Studiengangs Elektrotechnik oder Mechatronik in einem Umfang von 210 Creditpunkten (siebensemestrig). Interessenten mit einem Studium in einem Umfang von 180 Creditpunkten (sechssemestrig) haben die Möglichkeit, sich in den Bachelorstudiengang Elektrotechnik mit integriertem Praxissemester einzuschreiben und dort im Rahmen eines Praxissemesters 30 Creditpunkte zu erwerben. Entsprechend § 63 Absatz 2 HG können stattdessen auf Antrag auch geeignete in der Berufspraxis erworbenesonstige Kenntnisse und Qualifikationen als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden.
  • Diplomstudium (Dipl.-Ing. FH oder TU/TH/UNI) des Studiengangs Elektrotechnik oder Mechatronik.
  • Ein anderes einschlägiges Hochschulstudium.

Bei Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern muss eine vergleichbare Note vorliegen.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ihre Deutschkenntnisse nach der „Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der FH Aachen“ in ihrer jeweils gültigen Fassung mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2 nachweisen.

Notwendige Unterlagen

Dem Antrag auf Zugang zum Studium müssen folgende Unterlagen beigefügt sein:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular (siehe Bewerbungsportal)
  • Zeugnis der bisherigen Hochschulausbildung mit vollständiger Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records)
  • ggf. zur Anrechnung gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 Bescheinigungen der relevanten Ausbildungs- und ggf. Berufsstationen
  • ggf. Nachweis über die Deutschkenntnisse

Zeugnisse und Bescheinigungen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. In Ausnahmefällen kann die Hochschule unter Vorbehalt zulassen, dass das Studium bereits vor dem Erwerb des Studienabschlusses nach § 2 aufgenommen wird, wenn diese Zugangsvoraussetzung spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn dem Studierendensekretariat nachgewiesen wird. In diesem Fall wird die im Antragsverfahren fehlende Abschlussnote durch das arithmetische Mittel aller bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist erworbenen Prüfungsleistungen des vorhergehenden Studiums ersetzt.

Über die Feststellung der Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten bzw. der Einschlägigkeit und der Vergleichbarkeit ausländischer Zeugnisse entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik.

Bewerbungsportal für Masterstudiengänge

In unserem Bewerbungsportal können Sie sich online bewerben und erhalten Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung. | Weiter zum Bewerbungsportal

 

Kosten des Studiums

Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studentenwerks und einen Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) entrichten. Im Studierendenschaftsbeitrag sind die Kosten für das NRW-Ticket enthalten. Die Höhe der Beiträge wird jedes Semester neu festgesetzt. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.