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Bewerberinnen und Bewerber des Masterstudiengangs Automatisierungs- und Antriebstechnik müssen ein berufsqualifizierendes Hochschulstudium in einer der folgenden Richtungen mit der Abschlussnote 3,0 oder besser absolviert haben:
Bei Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern muss eine vergleichbare Note vorliegen.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ihre Deutschkenntnisse nach der „Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der FH Aachen“ in ihrer jeweils gültigen Fassung mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2 nachweisen.
Dem Antrag auf Zugang zum Studium müssen folgende Unterlagen beigefügt sein:
Zeugnisse und Bescheinigungen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. In Ausnahmefällen kann die Hochschule unter Vorbehalt zulassen, dass das Studium bereits vor dem Erwerb des Studienabschlusses nach § 2 aufgenommen wird, wenn diese Zugangsvoraussetzung spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn dem Studierendensekretariat nachgewiesen wird. In diesem Fall wird die im Antragsverfahren fehlende Abschlussnote durch das arithmetische Mittel aller bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist erworbenen Prüfungsleistungen des vorhergehenden Studiums ersetzt.
Über die Feststellung der Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten bzw. der Einschlägigkeit und der Vergleichbarkeit ausländischer Zeugnisse entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik.
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Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studentenwerks und einen Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) entrichten. Im Studierendenschaftsbeitrag sind die Kosten für das NRW-Ticket enthalten. Die Höhe der Beiträge wird jedes Semester neu festgesetzt. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.