Zu einem Studium führen verschiedene Wege.
Wichtigste formale Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulzugangsberechtigung (HZB):
- ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) berechtigt uneingeschränkt zum Studium an unserer Fachhochschule
oder
- ein Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt an Fachhochschulen alle Studiengänge zu studieren.
Auf Ihrem Zeugnis steht ein Vermerk, an welchen Art von Hochschulen der Schulabschluss für ein Studium berechtigt, in welchem/welche Bundesland/Bundesländer die HZB Gültigkeit hat und ob evtl. neben dem Schulischen Teil des Zeugnisses zusätzlich ein Praktischer Teil als HZB erforderlich ist.
oder
- die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium der im Zeugnis benannten Studiengänge
oder
- Ausländische Studienberechtigung (siehe unten)
oder
- berufliche Ausbildung und Berufserfahrung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur ein Studium aufnehmen (s.u. Bewerbung mit beruflicher Qualifizierung).
Weitere Voraussetzungen:
- Bei diesem Studiengang wird der Nachweis einer praktischen Tätigkeit von mindestens 8 Wochen gefordert, die vor Studienbeginn abgeschlossen sein muss. Die fachlichen Anforderungen für eine Anerkennung der praktischen Tätigkeit hat der Fachbereich in den Praktikumsrichtlinien aufgeführt; Download in der rechten Spalte bei Zulassungsvoraussetzungen.
Bei der Immatrikulation muss ein Nachweis über die derzeitige Ableistung des Praktikums oder wenn bereits abgeschlossen: die durch den Fachbereich ausgestellte „Anerkennung des Praktikums“ im Studierendensekretariat vorgelegt werden. Die Anerkennung erfolgt im jeweiligen Fachbereich. Spätestens zum offiziellen Vorlesungsbeginn müssen die 8 Wochen anerkennungsfähiger praktischer Tätigkeit abgeschlossen sein.
Falls Sie bereits eine Berufsausbildung oder einen "Praktischen Teil der HZB" haben, die auch die Forderungen der Praktikumsrichtlinien abdeckt, brauchen Sie kein zusätzliches Vor-Praktikum zu absolvieren, muss aber nachgewiesen werden.
Weiterhin ist das Praktikum nicht erforderlich, wenn Sie eine Fachoberschule mit entsprechender Fachrichtung (lt. Praktikumsrichtlinien) absolviert haben.

