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Bewerbung

Voraussetzungen für diesen zulassungsbeschränkten Studiengang

Zu einem Studium führen verschiedene Wege. 
Wichtigste formale Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulzugangsberechtigung (HZB):

  • ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) berechtigt uneingeschränkt zum Studium an unserer Fachhochschule

oder

  • ein Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt an Fachhochschulen alle Studiengänge zu studieren.
    Auf Ihrem Zeugnis steht ein Vermerk, an welchen Art von Hochschulen der Schulabschluss für ein Studium berechtigt, in welchem/welche Bundesland/Bundesländer die HZB Gültigkeit hat und ob evtl. neben dem Schulischen Teil des Zeugnisses zusätzlich ein Praktischer Teil als HZB erforderlich ist.

oder

  • die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium der im Zeugnis benannten Studiengänge

oder

  • Ausländische Studienberechtigung (siehe unten)

oder

  • berufliche Ausbildung und Berufserfahrung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur ein Studium aufnehmen (s.u. Bewerbung mit beruflicher Qualifizierung). 

Weitere Voraussetzungen: 

  • Bei diesem Studiengang wird der Nachweis einer praktischen Tätigkeit von mindestens 8 Wochen gefordert, die vor Studienbeginn abgeschlossen sein muss. Die fachlichen Anforderungen für eine Anerkennung der praktischen Tätigkeit hat der Fachbereich in den Praktikumsrichtlinien aufgeführt; Download in der rechten Spalte bei Zulassungsvoraussetzungen.
    Bei der Immatrikulation muss ein Nachweis über die derzeitige Ableistung des Praktikums oder wenn bereits abgeschlossen: die durch den Fachbereich ausgestellte „Anerkennung des Praktikums“ im Studierendensekretariat vorgelegt werden. Die Anerkennung erfolgt im jeweiligen Fachbereich. Spätestens zum offiziellen Vorlesungsbeginn müssen die 8 Wochen anerkennungsfähiger praktischer Tätigkeit abgeschlossen sein.
    Falls Sie bereits eine Berufsausbildung oder einen "Praktischen Teil der HZB" haben, die auch die Forderungen der Praktikumsrichtlinien abdeckt, brauchen Sie kein zusätzliches Vor-Praktikum zu absolvieren, muss aber nachgewiesen werden. 
    Weiterhin ist das Praktikum nicht erforderlich, wenn Sie eine Fachoberschule mit entsprechender Fachrichtung (lt. Praktikumsrichtlinien) absolviert haben.

Kontakt

Studierendensekretariat am Campus Jülich
studierendensekretariat_juelich(at)FH-aachen.de
T +49.241.6009 53117

Fristen

In diesem Studiengang ist ein Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich. 
Bewerbungsfrist: Anfang Mai bis 15. Juli

Infos für Bewerbungen mit ausländischen Studienberechtigungen

Informationen für Interessenten mit ausländischen Bildungsnachweisen zum Bewerbungsverfahren Wintersemester

Allgemeine Bewerbungsinformationen
Im nachfolgenden Merkblatt finden Sie alle Regelungen und Besonderheiten, die für die Bewerbung für einen Studienplatz an der FH Aachen notwendig sind. Das Merkblatt gilt für Bewerberinnen und Bewerber mit deutschen sowie mit ausländischen Bildungsnachweisen/ Hochschulzugangsberechtigungen.

Informationen zum Bewerbungsverfahren -62.54k (IIB2_027_bewerbverf_wise_201106.pdf)

Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen
Dem Bewerbungsverfahren für das 1. Semester für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber ist ein Prüfverfahren vorangestellt, das über uni-assist (“Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen e.V.“) durchgeführt wird. uni-assist ist eine Einrichtung deutscher Hochschulen für die Bearbeitung internationaler Bewerbungen für ein Studium in Deutschland.
 
Die Bewerbung ist spätestens bis zum 15. Juli 2012 (Ausschlussfrist) an uni-assist (“Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen e.V.“) zu richten.  
 
Wer muss sich über uni-assist ( www.uni-assist.de ) bewerben?
Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht der Bundesrepublik Deutschland oder nicht an einer Schule mit deutscher Reifeprüfung erworben haben, sondern im Heimatland das z.B. General Certificate of Education-A Level, Baccalaureat, Gaocao, Diplôme de Bachelier de l’Enseignement du Second Degré, Higher Diploma, etc.. Dies gilt auch für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ein Studienkolleg in der Bundesrepublik Deutschland absolviert haben. 

Informationen für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber zum Bewerbungsverfahren über uni-assist -64.72k (IIB2_004_assist_info_wise_201205.pdf)

Informationen über die Einstufung ausländischer Zeugnisse erhalten Sie bei "anabin" (Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse) [Land >> Zeugnisbewertung].

Weitere Informationen:
Eine weitere Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsnachweisen ist, bei einer Bezirksregierung die Anerkennung dieser Nachweise als Befähigung zu einem Studium an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland und die Festsetzung einer Gesamtnote zu beantragen. 
Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die ausländischen Bildungsnachweise grundsätzlich die Aufnahme eines Studiums im ausstellenden Land eröffnen. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Stelle des Bundeslandes, für das die/der Zeugnisinhaber/in ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt nachgewiesen hat. 
 
Zeugnisinhaber/innen, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz haben, richten den Antrag auf Anerkennung an die Zeugnisanerkennungsstelle: 
Bezirksregierung Düsseldorf , Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf . 
 
Vor Aufnahme des Studiums in einen deutschsprachigen Studiengang müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichende Deutschkenntnisse, z.B. die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2) besitzen.


Bewerbungen für die auslandsorientierten Studiengänge (AOS -studieren in Englisch und Deutsch-)

  • Applied Chemistry
  • Biomedical Engineering
  • Electrical Engineering
  • Mechanical Engineering
  • Physical Engineering

müssen direkt an das International Office der FH Aachen gerichtet werden.
Einschreibungen sind nur im Wintersemester möglich, aber wir empfehlen ausländischen Interessierten ihre Bewerbung so früh wie möglich einzureichen.

All applicants for International Oriented Studies (IOS -study in English and German) programs

  • Applied Chemistry
  • Biomedical Engineering
  • Electrical Engineering
  • Mechanical Engineering
  • Physical Engineering

should apply here. We only accept new students to start in the winter semester, however wie recommended that international applicants send their applications as early as possible.  


Infos für Bewerbungen mit beruflicher Qualifizierung

Infos für Bewerbungen mit beruflicher Qualifizierung
 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat für Personen, die keine Fachhochschulreife oder Hochschulreife erwerben oder erworben, sich aber in der beruflicher Bildung qualifiziert haben, den Hochschulzugang und damit die Studiermöglichkeiten neu geregelt.
 
Diese Regelungen sind in der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) zusammengefasst.

Es gibt verschiedene Anforderungen und Möglichkeiten für ein Studium ohne Fachhochschulreife bzw. Abitur:
 
1 | Zugang zum Studium hat, wer einen Meisterbrief oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorweisen kann. Diese Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang.
 
2 | Zugang zum Studium hat, wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung hat und eine in diesem erlernten Beruf ausgeübte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen kann. Diese Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in einem entsprechenden Studiengang. 
 
Für die Fälle 1 und 2 gilt:
Für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung ist für diese Bewerber nur die Zulassung über eine Sonderquote möglich. Freie Studiengänge können nach Vorliegen aller Zugangsvoraussetzungen sofort studiert werden. 
 
3 | Weiterhin kann eine Zugangsprüfung abgelegt werden bzw. in zulassungsfreien Studiengängen ist ein Probestudium möglich. Voraussetzung ist auch hier eine mindestens zweijährige Berufsausbildung. Die geforderte  mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit  muss nicht fachlich entsprechend absolviert worden sein. Gleichgestellt ist hier die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes/Pflege eines Angehörigen.  
 
Weitere Einzelheiten können dem Schaubild entnommen werden. Die beruflichen Qualifikationen gelten nur für Abschlüsse/Meisterbriefe der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes und Bundes- oder Landesrechtlich geregelter Berufsausbildungen. Für nähere Informationen steht Ihnen das Studierendensekretariat gerne zur Verfügung.
 
Für das Wintersemester 2012/13 ist der Antrag auf Zulassung zum Studium nur schriftlich

  • spätestens bis zum 15. Juli 2012

beim Studierendensekretariat der FH Aachen einzureichen.
 
Aufgrund der notwendigen Prüfung Ihrer Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit empfehlen wir, die Bewerbung frühstmöglich einzureichen! 

Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Zugangsprüfung (s. 3 |) für das kommende Wintersemester endet am 01.  April, für das Sommersemester am 01. Oktober.

  • Hinweise zum Zugangsprüfungsverfahren auf der Homepage der LandesRektorenKonferenz http://www.FH-nrw.de/index.php?id=54 
  • Link zur Ordnung über die Durchführung der Zugangsprüfung und des Probestudiums für beruflich Qualifizierte an der Fachhochschule Aachen (ODZP): Zugangsprüfungsordnung (ODZP) -95.05k (2011_06_ODZP_n.pdf)

Weitere Hinweise und den Antrag in Papierform finden Sie auf den Downloadseiten der Bewerbungsformulare.  
 
Senden Sie den  Antrag und die Unterlagen per Post an:
 
FH Aachen
Studierendensekretariat
Postfach 100 560
52005 Aachen
 
oder reichen Sie diese Unterlagen persönlich ein im:
Studierendensekretariat des Standortes Aachen bzw. Jülich (je nach Studiengang); [Anschrift und Öffnungszeiten] .
 
Sie erhalten vom Studierendensekretariat einen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung, ob ein Hochschulzugang möglich ist.  In diesem Schreiben finden Sie auch Informationen über das weitere Verfahren. Für freie Studiengänge bekommen Sie ggf. die Einladung zur Einschreibung und eine Auflistung noch mitzubringender Unterlagen;
in der Regel sind dies:

  • der Zulassungsbescheid
  • Beglaubigte Kopien der beruflichen Qualifikation
  • Einzahlungsbeleg quittiert oder Kontoauszug über die eingezahlten Sozial-/Studierendenschaftsbeiträge
  • aktueller Krankenversicherungsnachweis für Studierende.

Das Bewerbungsverfahren

Wenn Sie sich an der FH Aachen bewerben möchten, gehen Sie bitte in folgenden Schritten vor:

Schritt 1 | Sie haben sich über den Studiengang oder die Studiengänge Ihres Interesses informiert.

Schritt 2 | Sie haben sich über die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium informiert. Sie haben eine deutsche Studienberechtigung oder möchten sich mit einer ausländischen Studienberechtigung (bitte lesen Sie die Informationen oben) bewerben. Zusätzlich haben Sie sich über fachspezifische zusätzliche Voraussetzungen (Praktikum; evtl. Eignungsprüfung) im jeweiligen Studiengang informiert.

Schritt 3 | Sie haben sich informiert, ob der von Ihnen gewünschte Studiengang oder die von Ihnen ausgewählten Studiengänge einer Zulassungsbeschränkung unterliegen oder zulassungsfrei sind.

  • Zulassungsbeschränkt heißt, dass nicht alle Studienplatzbewerber einen Studienplatz erhalten. Es werden nur so viele Zulassungen erteilt, wie Studienplätze vorhandensind. Die Auswahl erfolgt primär nach Noten-Rangliste. Werte der Noten-Ranglisten, mit denen an letzter Stelle noch Studienplätze in Hauptverfahren vergeben wurden; Werte der zurückliegenden Semester (NC). 
  • Zulassungsfrei heißt, alle Studienplatzbewerbungen die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten einen Studienplatz.  

Schritt 4 | Für ein Studium an der FH Aachen erfolgt die Bewerbung ...

  • für Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Studienberechtigung (Zeugnis der FH-Reife oder allgemeinen Hochschulreife) online über das Bewerbungsportal; der Link befindet in der Spalte rechts
  • Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Studienberechtigung über uni-assist 
  • für Bewerberinnen und Bewerber mit einer beruflichen Qualifizierung mittels gesonderter Bewerbungsformulare; bitte lesen Sie oben die zugehörigen Informationen.

 

Wie geht's weiter

Zulassungsbeschränkte Studiengänge | Nach dem Bewerbungsschluss (15. Juli) erstellt das Studierendensekretariat Noten-/Wartezeit-Ranglisten. Im ersten Schritt werden anhand der Ranglisten so viele Bewerber mit einem Zulassungsbescheid zur Immatrikulation (Einschreibung) eingeladen, wie Studienplätze vorhanden sind. Wenn Sie nach durchgeführter Bewerbung Informationen zum Stand Ihrer Bewerbung abfragen wollen, so können Sie diese online abrufen. Der Benutzername ist Ihre Bewerbernummer, dass Passwort Ihr eingegebenes Geburtsdatum in der Form TT.MM.JJJJ (bitte den . mit eingeben). Im Zulassungsbescheid ist aufgeführt wann, wie, wo und mit welchen Unterlagen die Immatrikulation erfolgen muss. Fristen sind unbedingt einzuhalten! Die Einschreibung kann dann erfolgen, wenn die Unterlagen vollständig sind, Zeugnisdaten wahrheitsgemäß angegeben wurden, die weiteren Einschreibevoraussetzungen (Praktikum, evtl. Eignungstest) vorliegen. Als Beleg der Immatrikulation erhalten Sie den Studierendenausweis incl. SemesterTicket. 

Zulassungfreie Studiengänge | Am Ende der OnlineBewerbungsformulare müssen Sie sich unbedingt über den angebotenen Menübutton Ihr Zulassungsschreiben ausdrucken. In diesem Zulassungsschreiben ist aufgeführt wann, wie, wo und mit welchen Unterlagen die Immatrikulation erfolgen muss. Beachten Sie auch die Einschreibefristen. 
Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Studienberechtigung (über uni-assist) erhalten von der FH Aachen per Post einen Zulassungsbescheid zugeschickt.

Einzureichende Unterlagen für zulassungsbeschränkte Studiengänge

In zulassungsbeschränkten Studiengängen möchten wir zur Bewerbung ausdrücklich keine Unterlagen (Zeugnisse etc.) zugeschickt bekommen. Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, ist im Zulassungsbescheid aufgelistet, was für die Immatrikulation eingereicht werden muss. *

  • Für „Sonderanträge“ gelten die Hinweise im OnlineFormular.
  • Für beruflich Qualifizierte gelten die Regelungen in den dortigen Informationen.
  • Für Bewerbungen mit ausländischer Studienberechtigung gelten gesonderte Regelungen.
  • Bei der Hochschulwechsel-Bewerbung werden Sie am Ende des Online-Bewerbungsformulars aufgefordert, ein Zulassungsschreiben auszudrucken. Auf diesem Schreiben steht, was zur Immatrikulation eingereicht werden muss.

* In der Regel sind einzureichen: Zeugnis (Hochschulzugangsberechtigung) | Versicherungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse | Einzahlungsnachweis Semesterbeitrag | Tabellarischer Lebenslauf | Praktikumsnachweis | gegebenenfalls: 'Dienst'bescheinigung; Eignungsprüfungnachweis; Sprachnachweis Deutsch; Nachweis Hochschulvergangenheit