Informationen für Interessenten mit ausländischen Bildungsnachweisen zum Bewerbungsverfahren Wintersemester
Allgemeine Bewerbungsinformationen
Im nachfolgenden Merkblatt finden Sie alle Regelungen und Besonderheiten, die für die Bewerbung für einen Studienplatz an der FH Aachen notwendig sind. Das Merkblatt gilt für Bewerberinnen und Bewerber mit deutschen sowie mit ausländischen Bildungsnachweisen/ Hochschulzugangsberechtigungen.
Informationen zum Bewerbungsverfahren -233k (Assist-Informationen - II2_004_assist_info_wise_201304.pdf)
Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen
Dem Bewerbungsverfahren für Bachelor-Studiengänge für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber ist ein Prüfverfahren vorangestellt, das über uni-assist (“Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen e.V.“) durchgeführt wird. uni-assist ist eine Einrichtung deutscher Hochschulen für die Bearbeitung internationaler Bewerbungen für ein Studium in Deutschland.
Die Bewerbung ist spätestens bis zum 15. Juli 2013 (Ausschlussfrist) an uni-assist (“Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen e.V.“) zu richten.
Wer muss sich über uni-assist ( www.uni-assist.de ) bewerben?
Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht der Bundesrepublik Deutschland oder nicht an einer Schule mit deutscher Reifeprüfung erworben haben, sondern im Heimatland das z.B. General Certificate of Education-A Level, Baccalaureat, Gaocao, Diplôme de Bachelier de l’Enseignement du Second Degré, Higher Diploma, etc.. Dies gilt auch für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ein Studienkolleg in der Bundesrepublik Deutschland absolviert haben.
Informationen für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber zum Bewerbungsverfahren über uni-assist -233k (Assist-Informationen - II2_004_assist_info_wise_201304.pdf)
Informationen über die Einstufung ausländischer Zeugnisse erhalten Sie bei "anabin" (Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse).
Weitere Informationen:
Eine weitere Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsnachweisen ist, bei einer Bezirksregierung die Anerkennung dieser Nachweise als Befähigung zu einem Studium an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland und die Festsetzung einer Gesamtnote zu beantragen.
Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die ausländischen Bildungsnachweise grundsätzlich die Aufnahme eines Studiums im ausstellenden Land eröffnen. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Stelle des Bundeslandes, für das die/der Zeugnisinhaber/in ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt nachgewiesen hat.
Zeugnisinhaber/innen, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz haben, richten den Antrag auf Anerkennung an die Zeugnisanerkennungsstelle:
Bezirksregierung Düsseldorf , Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf .
Vor Aufnahme des Studiums in einen deutschsprachigen Studiengang müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichende Deutschkenntnisse, z.B. die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2) besitzen.
Bewerbungen für die auslandsorientierten Studiengänge (AOS -studieren in Englisch und Deutsch-)
- Applied Chemistry
- Biomedical Engineering
- Electrical Engineering
- Mechanical Engineering
- Physical Engineering
müssen direkt an das International Office der FH Aachen gerichtet werden.
Einschreibungen sind nur im Wintersemester möglich, aber wir empfehlen ausländischen Interessierten ihre Bewerbung so früh wie möglich einzureichen.
All applicants for International Oriented Studies (IOS -study in English and German) programs
- Applied Chemistry
- Biomedical Engineering
- Electrical Engineering
- Mechanical Engineering
- Physical Engineering
should apply here. We only accept new students to start in the winter semester, however wie recommended that international applicants send their applications as early as possible.