Zu einem Studium führen verschiedene Wege.
Wichtigste formale Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulzugangsberechtigung (HZB):
- ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) berechtigt uneingeschränkt zum Studium an unserer Fachhochschule
oder
- ein Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt an Fachhochschulen alle Studiengänge zu studieren.
Auf Ihrem Zeugnis steht ein Vermerk, an welchen Art von Hochschulen der Schulabschluss für ein Studium berechtigt, in welchem/welche Bundesland/Bundesländer die HZB Gültigkeit hat und ob evtl. neben dem Schulischen Teil des Zeugnisses zusätzlich ein Praktischer Teil als HZB erforderlich ist.
oder
- die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium der im Zeugnis benannten Studiengänge
oder
- Ausländische Studienberechtigung (siehe unten)
oder
- berufliche Ausbildung und Berufserfahrung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur ein Studium aufnehmen (s.u. Bewerbung mit beruflicher Qualifizierung).
Weitere Voraussetzungen:
- Bei diesem Studiengang wird der Nachweis einer praktischen Tätigkeit von mindestens 8 Wochen gefordert, die vor Studienbeginn abgeschlossen sein muss. Die fachlichen Anforderungen für eine Anerkennung der praktischen Tätigkeit hat der Fachbereich in den Praktikumsrichtlinien aufgeführt; Download in der rechten Spalte unter Zulassungsvoraussetzungen.
Bei der Immatrikulation muss ein Nachweis über die derzeitige Ableistung des Praktikums oder wenn bereits abgeschlossen: die durch den Fachbereich ausgestellte „Anerkennung des Praktikums“ im Studierendensekretariat vorgelegt werden. Die Anerkennung erfolgt im jeweiligen Fachbereich. Spätestens zum offiziellen Vorlesungsbeginn müssen die 8 Wochen anerkennungsfähiger praktischer Tätigkeit abgeschlossen sein.
Falls Sie bereits eine Berufsausbildung oder einen "Praktischen Teil der HZB" haben, die auch die Forderungen der Praktikumsrichtlinien abdeckt, brauchen Sie kein zusätzliches Vor-Praktikum zu absolvieren, muss aber nachgewiesen werden.
Weiterhin ist das Praktikum nicht erforderlich, wenn Sie eine Fachoberschule mit entsprechender Fachrichtung (lt. Praktikumsrichtlinien) absolviert haben.
Wenn Sie unsicher sind, ob und wie weit Ihre Berufsausbildung oder andere praktische Tätigkeiten anerkannt werden, erkundigen Sie sich bitte direkt im Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik.

