Studienbeiträge an der FH Aachen


Am 01. Juni 2006 hat der Senat der FH Aachen einstimmig die Einführung von Studienbeiträgen in Höhe von 500 € beschlossen.

Ab dem Sommersemester 2007 erhebt die FH Aachen daher diesen Studienbeiträg von allen Studierenden.

Über diese Beträge hinaus ist weiterhin der übliche Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von 200,80 € zu entrichten.

Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen, die laufend ergänzt und auf den aktuellen Stand gebracht werden.

 



Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den Studienbeiträgen

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Downloads:

 

Verwendung der Studienbeiträge

 

Informationen und Anträge zu Studienbeiträgen für alle Studierenden

 

Zusätzliche Informationen und Anträge zu Studienbeiträgen für ausländische Studierende

 

Beitragssatzung der FH Aachen (pdf, 182 KB)  

 

Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (HFGG) und Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz (StBAG) (pdf, 146 KB)

 

Informationen des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes NRW (pdf, 410 KB)

 

Brief des Rektors zur Erhebung von Studienbeiträgen an die Studierenden (pdf, 29 KB)

 

 

Weitere Links: 

 

Informationen des NRW Landesministeriums zu Studienbeiträgen

 

Informationen zum Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK

 

Finanzierung des Studiums; Informationen der Studienberatung der FH Aachen

 

 



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