Covid-19, Stand 03. Dezember 2020
Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,
laut Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 30. November 2020 sollen Hochschulen "grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen.
Präsenzveranstaltungen sind nur dann zugelassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: [...] Es handelt sich um Lehr- und Praxisveranstaltungen, die zwingend als Präsenzveranstaltungen abzuhalten sind, weil sie auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen angewiesen sind, zum Beispiel Labore, Arbeitsräume, Tonstudios sowie im künstlerischen Bereich Korrepetition, Übebetrieb, künstlerischer Einzelunterricht und Arbeit in Ateliers und Studios."
Vor diesem Hintergrund hat unser FH-Krisenstab die Vorgabe gemacht, Übungen und Vorlesungen auch in kleineren Formaten nicht mehr in Präsenz durchzuführen. Das betrifft beispielweise die Hybridveranstaltungen für die Erstsemester in der Aula und die Präsenztage im Studiengang SBE, die hiermit abgesagt werden müssen.
Weiterhin zulässig ist die Durchführung der als Ausnahmen genannten Formate unter den gültigen und bewährten Sicherheitsmaßnahmen.
Insbesondere Laborpraktika dürfen weiterhin in Präsenz stattfinden, solange entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Prüfungen sind von dem Verbot nicht betroffen und dürfen weiterhin unter Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen in Präsenz stattfinden; dazu gehört auch die Klausureinsicht.
An die Lehrenden:
Wir bitten Sie, diese Vorgaben in Ihren Lehrveranstaltungen unverzüglich umzusetzen und die Studierenden entsprechend zu informieren. Bitte leiten Sie diese Informationen auch an die von Ihnen begleiteten Lehrbeauftragten weiter, die noch in Präsenz lehren.
Die Lehrräume mit der dort vorhandenen Infrastruktur stehen weiterhin zur Verfügung, so dass Vorlesungen und Übungen von dort aus elektronisch übertragen werden können.
An die Studierenden (WICHTIG!):
Ich bitte Sie, die Mitteilungen der Lehrenden abzuwarten. Bitte sehen Sie von individuellen Nachfragen bei den Lehrenden soweit möglich ab.
Mit den besten Grüßen im Namen des Dekanats H. Jochim (Dekan)
Covid-19, Stand 21. April 2020
Liebe Studentinnen und Studenten,
wie Sie vielleicht schon vermutet hatten, wird sich der Beginn der Präsenzlehre in diesem Sommersemester noch weiter verzögern. Die Vorgaben aus der Politik sind derzeit noch in Arbeit, wir rechnen aber nicht damit, dass wir bald wieder in den „normalen“ Lehrbetrieb übergehen können.
Daher erhalten Sie auf diesem Wege einige wichtige Informationen, die vor allem die mündlichen Ergänzungsprüfungen betreffen.
Einige von Ihnen warten auf einen Termin zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung (2a oder 3a). Aufgrund der Kontaktbeschränkungen können wir aber leider bis auf weiteres noch keine Termine dafür festlegen. Zu welchem Zeitpunkt wir Sie von uns aus verbindlich zu Terminen einladen können, können wir derzeit noch nicht sagen. Es hängt davon ab, wie sich die rechtliche Situation in den nächsten Wochen entwickelt.
Wir bieten Ihnen aber ab dieser Woche die Möglichkeit, Ihre 2a- oder 3a-Prüfung auf eigenen Wunsch an der Hochschule im Einverständnis mit den dafür vorgesehenen Prüfern durchzuführen.
Wenn Sie Ihre 2a- oder 3a-Prüfung zeitnah absolvieren wollen, melden Sie sich bitte dazu ausschließlich per E-Mail beim Prüfungsamt: pruefungsamt-fb2@fh-aachen.de.
Das Prüfungsamt wird die eingehenden Anmeldungen an die Prüfer weiterleiten und die Termine koordinieren. Sie dürfen in Ihrer Anmeldung einen Terminwunsch äußern, wir können jedoch nicht garantieren, dass er erfüllt werden kann.
Darüber hinaus hoffen wir, dass Sie trotz einiger (technischer) Anlaufschwierigkeiten gut in die digitale Lehre des Sommersemesters gestartet sind. Wenn es von Ihrer Seite konstruktive Anregungen oder konkrete Verbesserungsvorschläge gibt, geben Sie diese gerne an die Dozentinnen und Dozenten weiter. Alternativ stehen die Fachschaft und unser Studiendekan Prof. Kirsch für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Machen wir weiterhin das Beste aus der Situation und … bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Jochim, Dekan
Prof. Kirsch, Studiendekan
Prof. Sparla, stellv. Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Stand 23. März 2020
Ausgangssituation
Der Ausbruch einer Epidemie ist eine besondere Ausnahmesituation. Die getroffenen Maßnahmen dienen dem Ziel, die Ausbreitung der Epidemie zu verlangsamen. Ohne diese Maßnahmen würde in den nächsten Monaten eine Krankheitswelle durch unser Land gehen, die über Monate zu erheblichen krankheitsbedingten Ausfällen und zahlreichen Todesfällen führen würde. Dadurch würden vor allem das Gesundheitssystem, aber auch alle anderen Organisationen wie Hochschulen in ihrer Funktionsfähigkeit über lange Zeit erheblich eingeschränkt.
Die derzeitigen rigorosen Maßnahmen fordern von uns allen kooperatives Verhalten. Wir alle werden dadurch Nachteile erfahren, die nicht vollständig kompensiert werden können.
Der Ausfall der Vorlesungen und Prüfungen bis zum 20. April wurde per Erlass des Landes NRW angeordnet. Über die Zeit danach wurde bisher nicht entschieden.
Folgerungen für Lehre und Prüfungen am Fachbereich 2
Folgerungen für den Betrieb des Fachbereichs 2
Wir hoffen, dass wir ohne große Einbußen solidarisch durch diese schwierige Zeit kommen und als gesamter Fachbereich Solidarität zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
H. Jochim A. Kirsch P. Sparla
(Dekan) (Studiendekan) (Stv. Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
Nachtrag,Stand 06. April 2020
Das FB2-Prüfungsamt ist ab dem 6. April 2020 geschlossen
Nach der neuesten Einschätzung des Robert-Koch-Instituts gilt die Niederlande ab sofort als Risikogebiet. Dadurch sind ab sofort alle Hochschulangehörigen der FH Aachen, die aus den Niederlanden zu uns einpendeln wollen, von § 1 der Coronaschutzverordnung betroffen. Das heißt, es gilt für diese Personen ein Betretungsverbot für alle Hochschuleinrichtungen der FH Aachen.
Aus diesem Grunde ist das Prüfungsamt des Fachbereichs Baunigenieurwesen ab dem 6. April geschlossen. Ein Notdienst besteht nicht.
Ausnahmen:
1. Beendete Abschlussarbeiten werden im Sekretariat des Fachbereichs entgegengenommen.
2. Bereits erstellte Zeugnisse werden im Sekretariat des Fachbereiches ausgegeben.
Wie lange der gegenwärtige Zustand anhält, ist derzeit nicht abzusehen.
Fachbereich Bauingenieurwesen
Bayernallee 9
52066 Aachen
T +49.241.6009 51210
E-Mail: Info-FB2(at)fh-aachen.de