Verpflichtend: nein
Dauer: 20 Wochen (1 Semester)
Credits: 30 ECTS
Voraussetzung:
90 ECTS aus dem gesamten Studium;
eingeschrieben an der FH Aachen
Wann: Sobald 90 Credits erreicht sind, spätestens nach dem 5. Semester und immer nur zum Semesterwechsel. Ein Wechsel ins Praxissemester im laufenden Semester ist nicht möglich.
Vorgehensweise
1. ggf. Wechsel in den jeweils parallelen Studiengang mit Praxissemester
Achtung: Wechsel ausgeschlossen, wenn eine Prüfung in dem bisherigen Studiengang des Fachbereichs endgültig nicht bestanden wurde.
Bisher erfolgreich absolvierte Module werden anerkannt und die Fehlversuche angerechnet.
Hinweis: Studierende des FB5 werden direkt in den Studiengang mit Praxissemester eingeschrieben. Wechsel nur nur nötig, wenn das Praxissemester nicht wahrgenommen wird oder zuvor schon ein Wechsel stattgefunden hatte.
Formular: Antrag auf Wechsel des Studiengangs s. Studierendensekretariat
2. Auswahl Betrieb
- Die Aufgaben des Betriebes sollten Fachkräfte im Bereich des jeweiligen Studiengangs erfordern
- Der Betrieb sollte über entsprechende fachlich und didaktisch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen, um die Studierenden angemessen zu betreuen und zu fördern.
Alternative:
- An-Institute oder extern geförderte Forschungsprojekte innerhalb oder außerhalb der Hochschule (an internen Institutionen der FH ohne externe Förderung ist das Praxissemester NICHT möglich)
- Am Ende entscheidet der Betreuer über die Eignung eines Betriebes
Die spezifischen Anforderungen an den Betrieb im jeweiligen Studiengang sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.
3. Betreuer/in finden
- Professorin oder Professor des Fachbereichs
- jedem Studierenden wird ein/e Betreuer/in zur fachlichen und pädagogischen Beratung während des Praxissemesters zur Seite gestellt
- Wunschbetreuer/in frühzeitig ansprechen
- Antrag auf Zulassung zum Praxissemester ausfüllen lassen und im Prüfungsamt abgeben
Formular: Antrag auf Zulassung zum Praxissemester für den jeweiligen Studiengang s. Downloadcenter Prüfungsamt
4. Praxissemestervertrag mit dem Betrieb abschließen
- Regelt innerbetrieblichen Ablauf (insbesondere Beginn, Dauer, innerbetrieblicher Betreuer sowie übertragene Aufgaben)
- Notwendige vertragliche Inhalte werden individuell mit dem Unternehmen und der betreuenden Lehrkraft abgesprochen
- Einen Mustervertrag gibt es nicht. Den Vertrag setzt normalerweise das Unternehmen auf.
5. Praxisbericht
- Formale Anforderung nach Absprache mit betreuender Lehrkraft
- Bericht bitte auch dem innerbetrieblichen Betreuer vorlegen
- Ggf. nach Absprache Präsentation in mündlicher Form
6. Zeugnis des Betriebes / Institution
- Muss belegen, dass die berufspraktische Tätigkeit dem Zweck des Praxissemesters entsprochen hat und dass die übertragenen Aufgaben erfolgreich bewältigt wurden
- Formale Anforderung nach Absprache mit betreuender Lehrkraft.