[UPDATE 22.09.2020]:
VORBEREITUNG
Sie müssen mit diesem Formular Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit und eine Reihe von Erklärungen zum Status der abzulegenden Prüfung abgeben. Das Formular füllen Sie bitte VOR der Klausur am besten zu Hause per Computer aus. Für den Fall, dass Sie keinen Drucker zur Verfügung haben - gibt es das Formular in Papierform im Prüfungssekretariat und an der Pforte des Gebäudes Goethestraße 1.
"BOARDING
Im vorgegebenen Ankunftszeitfenster (20 min. bis 5 min. vor Klausurbeginn) betreten Sie das Gebäude - selbstverständlich mit Mund-Nase-Schutz - und gehen zügig zum jeweiligen Raum. Es gibt im Haus keinerlei Informationen zur Klausur oder zur Raumverteilung. Wir nutzen die ganz "normalen" Hörsäle, die Sie kennen sollten. Lediglich der große Besprechungsraum 00211 ist dazugekommen (Eingang an der "Telefonzelle" im Erdgeschoss). Beim Eintritt in den Raum zeigen Sie das ausgefüllte Formular und Ihre FH-Karte vor. Nur mit allen Angaben, allen Erklärungen (Ankreuzfelder) und Unterschrift dürfen Sie den Raum betreten. Setzen Sie sich an einen freien Platz, der mit einer Nummer gekennzeichnet ist.
Füllen Sie dabei den Raum von hinten nach vorne. Tragen Sie sofort die Platznummer auf das Formular ein. Zusammen mit den Informationen zu Ihrer Person und ggf. einer Dokumentation mit Fotos können im Nachgang mögliche Infektionsketten aufgeklärt werden.
Wichtig: Auch die Nutzung der CORONA-WARN-APP ist kein Grund, das Handy eingeschaltet zu lassen. Alle elektronischen Geräte (auch SmartWatches) sind komplett abzuschalten und außerhalb Ihrer Reichweite aufzubewahren.
Da viele Hörsäle keine Uhren besitzen, empfehlen wir Ihnen, eine einfache Uhr (ohne Smart-Funktionen) mitzubringen.
BEARBEITUNGSZEIT
Die Aufgabenstellung der Klausur finden Sie auf Ihrem Platz. Hereinschauen dürfen Sie aber erst, wenn die Aufsicht dies erlaubt.
Ansonsten ist es ab jetzt eine ganz normale Klausur. Sie dürfen nach Erlaubnis durch die Aufsicht die Maske ablegen. Prüfer und Klausuraufsicht werden die Abstandsregel einhalten. Das bedeutet auch, dass Sie keine Fragen stellen können. Sollte es notwendig sein, dass die Aufsicht zu Ihnen an den Platz kommt, müssen alle Beteiligte (Abstand <2 m) hierfür die Maske wieder anlegen. Gleiches gilt, wenn Sie den Raum für einen Gang zu Toilette verlassen müssen.
Ansonsten dürfen Sie während der Prüfungszeit den Raum nicht verlassen.
Auch nicht, wenn Sie fertig sind und vorzeitig abgeben wollen. Einzige Ausnahme wäre eine Erkrankung während der Prüfung. Hier gilt - wie immer - dass Sie sich offiziell krank melden, Ihre Klausur bei der Aufsicht hinterlegen und sich schnellstmöglich zum Arzt begeben, der Ihnen Prüfungsunfähigkeit attestiert.
KLAUSURENDE
Am Ende der Klausur legen Sie das Formular (natürlich nur die von Ihnen unterschriebene erste Seite) auf oder in Ihre Klausurarbeit. Bitte beachten Sie, dass ohne diese Formular die Klausur als "nicht bestanden" gewertet werden muss. Dabei verlieren Sie auch den Anspruch auf den Freiversuch. Achten Sie daher im eigenen Interesse darauf, dass es nicht verloren geht.
ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN
Wir verzichten auf die sonst notwendigen Kontrollen und verlassen uns auf die von Ihnen schriftlich abgegebenen Erklärungen. Dabei sollte Ihnen klar sein, dass eine Falschaussage, aufgrund derer eine Person zu Schaden kommt (etwa, wenn Sie mit Symptomen zur Klausur erscheinen, sich trotzdem "gesund" erklären und jemanden infizieren) für Sie strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Wenn Sie eine Falschaussage zum Status der angemeldeten Prüfung (etwa zu den Voraussetzungen) abgeben, wird dies wie eine Täuschungsversuch behandelt und führt zu "nicht bestanden" ohne Freiversuch.
[UPDATE 26.05.2020]:
Prüfungsanmeldung
1. Die Prüfungsanmeldung findet statt im Zeitraum vom 1.6.2020 - 12.6.2020. Bitte melden Sie sich für alle Prüfungen, für die für Sie keine Anmeldung über QIS möglich ist, mit einer einzigen Mail an das Prüfungssekretariat an, um den Verwaltungsaufwand nicht unnötig zu erhöhen.
2. Die Prüfer haben nach der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus-SARS-CoV-2 Epidemie für Studium und Lehre an der FH Aachen (im Folgenden Corona-Hochschulordnung genannt) die Möglichkeit die Prüfungsform für die nächsten beiden Prüfungsperioden von der in einem Modul üblichen Prüfungsform abzuändern. Möglicherweise ist deshalb eine Prüfung, die üblicherweise als Klausur stattfindet, in den Corona-Prüfungsperioden eine mündliche Prüfung oder eine andere Prüfungsleistung (abgabepflichtige Hausarbeit, Seminarvortrag, …). Die aktuellen Prüfungsformen werden von den einzelnen Prüfern auf ihren Webseiten angekündigt. Nach der Corona-Hochschulordnung muss die endgültige Entscheidung über Prüfungsform und -dauer zu Beginn der Anmeldeperiode feststehen. Beachten Sie bitte diesbezügliche Informationen!
3. Die Termine der (verbleibenden) Klausuren sind im Rahmen unseres Planungshorizontes gründlich geplant. Seien Sie aber dennoch auf kurzfristige Verlegungen gefasst. Dabei werden aber keine vorher nicht vorhandenen Terminkonflikte erzeugt. Halten Sie sich auch die beiden Wochenenden in der Prüfungszeit frei! Prüfungen können zwischen 07:00-19:00 stattfinden.
4. Es gelten die normalen Regeln zur Prüfungsabmeldung. Achtung: Wer zu einer Prüfung ohne Abmeldung nicht erscheint, hat „nicht bestanden“ mit Zählung des Prüfungsversuchs (keine Anwendung der Freiversuchsregelung).
5. Berücksichtigen Sie, dass Sie den Prüfungsraum für die gesamte Dauer der Klausur nicht verlassen dürfen. Eine vorzeitige Abgabe ist also nicht möglich.
6. Um uns bei der Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen unter diesen erschwerten Bedingungen zu unterstützen bitten wir Sie, dass Sie sich trotz Freiversuch zu einer Prüfung nur dann anmelden, wenn Sie sich sicher sind, am Prüfungstag optimal vorbereitet zu sein. Melden Sie sich bitte nicht „auf Vorrat“ an, um später zu entscheiden, welche der Prüfungen Sie wirklich ablegen wollen.
Bedenken Sie bitte, dass wir für jeden Klausurteilnehmer aufgrund der Abstandsregeln sehr viel Platz einplanen müssen. Durch Ihre Kooperation bei den Prüfungsanmeldungen tragen Sie maßgeblich dazu bei, dass Klausuren nicht auf das Wochenende verschoben werden müssen.
Klausurkorrektur/ -ergebnisse/ -einsicht
Die Klausurergebnisse werden nur per QIS oder ggf. per Mail mitgeteilt.
Für die Klausureinsichten gelten die gleichen Regeln wie für die Klausureinsichten nach den Februarklausuren.
Wegen des erwarteten hohen Aufkommens aufgrund der Freiversuchsregelung ist die Korrekturfrist in der Corona-Hochschulordnung auf 9 Wochen verlängert worden. Das bedeutet: Wenn Sie im Juli schreiben, gibt es keine Garantie, dass das Ergebnis vor Ende der Anmeldefrist zu den Klausuren im September vorliegt. Berücksichtigen Sie dies bei der Planung ihrer Prüfungen.