Corona FAQ (zuletzt aktualisiert am 15.06.2020)
An dieser Stelle werden vorübergehend während der Corona-Krise eingeführte Sonderregelungen des FB8 aufgeführt (Liste wird fortlaufend ergänzt).
Updates:
15.06.2020: Klausureinsichten der Klausuren vom Februar 2020 (Vereinfachungen)
10.09.2020: Prüfungen im September 2020 (weiter oben)
Allgemeine Informationen
Testatbogen:
Der Testatbogen dient zum Nachweis von Prüfungsvorleistungen. Für die Anmeldung zum Praxisprojekt ist er nicht erforderlich. Aber: Teilweise ist der Erwerb der ETCS Kreditpunkte (CP) für Allgemeine Kompetenzen nur auf dem Testatbogen erfolgt. In diesen Fällen müssen Sie den Testatbogen bei der Anmeldung des Praxisprojekts vorlegen, damit die CP für die Allgemeinen Kompetenzen gutschreiben werden können. (22.04.2020)
Anmeldeformulare für Praxisprojekt/Mobilitätsfenster/Abschlussarbeit können ab sofort auch per PDF als E-Mail gesendet werden, eine persönliche Abgabe ist nicht erforderlich. Bitte senden Sie die Dokumente dafür zuerst Ihrem/Ihrer BetreuerIn per Mail mit der Bitte um eingescannte Unterschrift und senden dann das unterschriebene PDF per Mail an das Prüfungssekretariat.
Wenn Sie sich den Abschluss des Praxisprojektes oder Mobilitätsfensters bestätigen lassen möchten, so schreiben Sie eine Email an das Prüfungssekretariat. Wir leiten das bei uns hinterlegte Formular dann per Mail an Sie weiter. Sie können dieses dann zur Unterschrift per Mail an den/die BetreuerIn senden, der das Formular dann wiederum an das Prüfungssekretariat weiterleitet.
Praxisarbeit und Abschlussarbeit
Anmeldungen/Zulassung zur Abschlussarbeit und zum Praxisprojekt:
Eine Prüfung, zu der Sie angemeldet waren und die wegen Corona abgesagt wurde, gilt für die Zulassung zu Praxisprojekt und Abschlussarbeit als bestanden, d.h. Sie dürfen sich trotzdem anmelden und die Prüfung später nachholen. (17.03.2020)
Anmeldeformulare für Praxisprojekt/Mobilitätsfenster/Abschlussarbeit können ab sofort auch per PDF als E-Mail gesendet werden, eine persönliche Abgabe ist nicht erforderlich. Bitte senden Sie die Dokumente dafür zuerst Ihrem/Ihrer Betreuer*in per Mail mit der Bitte um eingescannte Unterschrift und senden dann das unterschriebene PDF per Mail an das Prüfungssekretariat.
Abschlussarbeit und Praxisprojekt als "interne" Arbeit:
Die Rahmenprüfungsordnung und die Fachprüfungsordnungen besagen nicht, dass Praxisprojekt und Abschlussarbeit außerhalb der Hochschule stattfinden müssen; sie erlauben es lediglich. Sollte Ihre Abschlussarbeitsplanung gerade zusammenbrechen, versuchen Sie gemeinsam mit Ihrem Betreuer/ Ihrer Betreuerin, die Arbeit in eine "interne" Arbeit zu wandeln. Seitens der Prüfungsorganisation werden wir maximale Flexibilität für Neudefinition/ Themenwechsel zeigen. Reichen Sie einfach einen neuen Zulassungsantrag ein. (18.03.2020)
Abgabe von Abschlussarbeiten:
Wenn das Binden von Arbeiten aufgrund der Schließung von Druckereien nicht mehr möglich ist, genügt vorübergehend die Einsendung eines PDF per Email an den/die Betreuer*in und das Prüfungssekretariat. Das Prüfungssekretariat wird dann per Email den Eingang bestätigen. Die gebundenen Exemplare sind in Absprache mit dem/der Betreuer*in und Prüfungssekretariat nachzureichen. Sobald der FH Betrieb wieder normal läuft, kommen Sie bitte mit einem Exemplar vorbei, um dieses stempeln zu lassen. Das Formular zur Aufbewahrungspflicht ist ebenfalls per Email zu senden und gilt für die PDF sowie das später eingereichte gebundene Exemplar. (17.03.2020)
Pauschale Verlängerung der Abschlussarbeiten aufgrund der Corona-Krise
Die Abgabefristen von noch nicht abgegeben Abschlussarbeiten verlängern sich pauschal um 5 Wochen. Darüber hinaus sind Verlängerungsanträge wie bisher per Antrag (per Email) an den Prüfungsausschuss zu stellen. Dies gilt auch für alle Abschlussarbeiten, die noch bis zum 30.04.20 begonnen werden (24.03.2020)
Prüfungen
Klausureinsichten
[UPDATE 15.06.2020]:
Beachten Sie die folgenden Hinweise zu den Klausureinsichten (gültig für die ausstehenden Einsichten der Prüfungsperiode Februar 2020)
1. Jeder Prüfer wird Ihnen auf Anfrage Details zu Punktezahlen und Notengrenzen nennen.
2. Wenn Sie Ihre Prüfungsleistung persönlich einsehen wollen, melden sie sich bitte bei dem jeweiligen Prüfer. Der Prüfer wird Ihnen einen Termin zur Einsicht geben. Beachten Sie die Hinweise auf den jeweiligen Webseiten und/oder in ILIAS.
3. Im Haus sind alle geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu beachten! Weisen Sie sich mit Ihrer FH-Karte aus. Ggf. werden wir Sie zur Identitätskontrolle und/oder zur Nachverfolgung von Infektionsketten fotografieren. Falls dies der Fall ist, wird das Foto zu keinem anderen Zweck genutzt und spätestens nach vier Wochen gelöscht.
4. Prüfen Sie Ihre Arbeit und die Bewertung anhand der ausgelegten Informationen. Gelegenheit zu Fragen besteht aus Gründen des Infektionsschutzes nicht, Sie dürfen sich aber Unklarheiten notieren. Achtung: Am Platz ist nur das Schreiben mit Rotstift zulässig und die Benutzung von Mobilfunkgeräten wird als Täuschungsversuch gewertet.
5. Klären Sie im Nachgang Fragen zur Klausur und ihrer Bewertung auf elektronischen Weg (E-Mail)
Da sich die Aufnahme der Präsenzlehre weiter verzögert, kontaktieren Sie bitte bei dringendem Einsichtwunsch unmittelbar den jeweiligen Prüfer. (22.04.2020)
Klausureinsichten werden erst durchgeführt, wenn die Präsenzlehre wieder aufgenommen wird. Gemäß RPO ist binnen vier Wochen nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses Antrag auf Einsicht zu stellen. Sie werden pauschal so behandelt, als hätten Sie fristgerecht beantragt. Achten Sie daher nur auf die Ankündigungen der Prüfer und gehen dann zur Einsicht (19.03.2020)
Umgang mit wegen Corona ausgefallenen Klausuren
Rektorat und Dekanat haben sehr weitreichende Regelungen beschlossen, um die unvermeidlichen Nachteile durch den Ausfall der Prüfungen im März auszugleichen. So werden ausgefallene Prüfungen bezüglich Zulassungsbedingungen (Klausuren ab dem 4. Semester, Mobilitätsfenster, Praxisprojekt und Abschlussarbeit) so behandelt, als seien sie „bestanden“ worden. Die betreffenden Prüfungsleistungen können bei nächster Gelegenheit nachgeholt werden. Weitere Informationen und einen Vordruck eines Härtefallantrags auf vorgezogene Sonderprüfung enthält das Hinweisblatt. (20.03.2020)
Vorpraktikum
Aufgrund der Corona – Krise hat das Dekanat des FB8 beschlossen, das Vorpraktikum für die Studiengänge im FB8 in diesem Jahr komplett auszusetzen. Konkret heißt das:
- Für die aktuellen Studierenden des 2. Semesters entfallen ggf. noch zu erbringende Teile des Praktikums für den Wechsel ins 3. Sem. zum WS 2020.
- Für Bewerber/Neueinschreiber zum WS 2020 entfällt das Vorpraktikum als Einschreibevoraussetzung komplett.