Letzte Prüfungsleistungen (Bachelor)

Das Praxisprojekt, die Bachelorarbeit und das Kolloquium sind die letzten Prüfungsleistungen, die Sie ablegen müssen. In welchen Schritten Sie dabei vorgehen müssen, haben wir Ihnen zusammengestellt.
Bitte beachten Sie auch unseren Download-Center.

In unseren Infoveranstaltungen geht es um folgende Fragen: Was passiert im Paxissemester? Wie organisiere ich Praxisprojekt und Bachelorarbeit?

Infoveranstaltungen der Fachstudienberatung

In unseren Infoveranstaltungen mit Ausblick auf das Wintersemester 2024/25 geht es um folgende Fragen: Welche Vorgaben sind zu beachten bei der Wahl der Vertiefungsmodule?

Die Infoveranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:

Betriebswirtschaft/ Business Studies:
14.5.2024 | 11:35 - 12:10 | Raum E261|

Wirtschaftsrecht:
14.5.2024 | 11:35 - 12:10 | Raum E261|

 

Was passiert im Praxissemester? Wie organisiere ich Praxisprojekt und Bachelorarbeit?

Die Infoveranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:

Betriebswirtschaft/ Business Studies:
16.5.2024| 11:30 - 12:15 | Raum E261|

Wirtschaftsrecht:
16.5.2024 | 11:30 - 12:15 | Raum E261|

Global Business and Economics:
28.5.2024  | 11:30 - 12:15 | Raum E263|

 

Die Präsentationen der letzten Semester finden Sie in Ilias.

Detail-Informationen zu den verschiedenen Bereichen

Themenfindung

  • Sie interessieren sich für ein bestimmtes Themengebiet, wie z.B. Logistik, Marketing oder Steuern? Dann können Sie auf eine Professorin/ einen Professor zu gehen, die/der dieses Themengebiet inhaltlich betreut. Gemeinsam entwickeln Sie ein Thema und planen den zeitlichen Ablauf.
  • Sie möchten eine praktische Aufgabenstellung bearbeiten? Dann verbinden Sie das Praxisprojekt und/oder die Bachelorarbeit mit einem Praktikum in einem Unternehmen. Auch hier führt Sie der erste Schritt zu einer Professorin/ einem Professor, die/der das Thema inhaltlich betreut.

Festlegung des Erst- und Zweitprüfers

Nach der Festlegung des Themengebiets vereinbaren Sie im zweiten Schritt mit einer Professorin/ einem Professor die Betreuung Ihrer Abschlussprüfung und legen sie/ihn als Erstprüfer fest. In der Regel wird der Zweitprüfer von Ihrem Erstprüfer vorgeschlagen. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist es auch möglich, einen externen Zweitprüfer zu stellen. Den entsprechenden Antrag können Sie mit der Anmeldung der Bachelorarbeit stellen. Bitte beachten Sie, dass der externe Zweitprüfer einen Abschluss haben muss, der Ihrem mindestens gleichwertig ist. 

Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung

Bitte reichen Sie den Antrag (pdf ausfüllbar - pdf) auf Zulassung zum Praxisprojekt vollständig ausgefüllt per E-Mail im Prüfungssekretariat unter pruefungssekretariat(a)wirtschaft.fh-aachen.de ein. Dies sollte spätestens eine Woche vor Beginn des Praxisprojektes erfolgen. Erst wenn Sie die offizielle Zulassung durch das Prüfungssekretariat bekommen, dürfen Sie mit der Abschlussarbeit beginnen.

Praxisprojekt

Im Rahmen des Praxisprojektes bearbeiten Sie eine praxisorientierte Aufgabenstellung innerhalb oder außerhalb eines Unternehmens. Detaillierte Informationen zu Ihrer Aufgabenstellung besprechen Sie mit Ihrem Erstprüfer/Ihrer Erstprüferin. Die Ergebnisse, die Sie im Rahmen Ihres Praxisprojekts erzielen, können Bestandteil der Bachelorarbeit sein.
Die Zulassungsvoraussetzung für das Praxisprojekt entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung.
Dauer: 11 Wochen | Credits: 15 

Bachelorarbeit

In der Bachelorarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabe aus einem Fachgebiet selbständig wissenschaftlich erarbeiten können. Sollten Sie Ihre Bachelorarbeit in einem Unternehmen schreiben, kann es sein, dass das Unternehmen einen Sperrvermerk in der Bachelorarbeit haben möchte. Falls der Sperrvermerk nicht ausreicht, müssen beide Parteien eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen.
Die Zulassungsvoraussetzung für die Bachelorarbeit entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung.

Bitte reichen Sie den Antrag (pdf ausfüllbar - pdf) auf Zulassung zur Bachelorarbeit vollständig ausgefüllt per E-Mail im Prüfungssekretariat unter pruefungssekretariat(a)wirtschaft.fh-aachen.de ein. Dies kann ab dem Moment erfolgen, wenn nach Rücksprache mit Ihrer Erstprüferin/ihrem Erstprüfer feststeht, wann Sie mit der Schreibphase beginnen. Der Antrag muss aber in jedem Fall vor Beginn der Schreibzeit eingereicht werden. Erst wenn Sie die offizielle Zulassung durch das Prüfungssekretariat bekommen, dürfen Sie mit der Abschlussarbeit beginnen.

Sollte Ihre Zweitprüferin/Ihr Zweitprüfer kein Lehrender der FH Aachen sein, müssen die Seiten 2-3 durch die Zweitprüferin/den Zweitprüfer ausgefüllt werden.


Dauer: 9 Wochen (mindestens 6 Wochen) | Credits: 12

Beginn der Bearbeitungszeit

Nachdem Sie gemeinsam mit Ihrem Erstprüfer/Ihrer Erstprüferin das Thema festgelegt haben, muss der Erstprüfer/die Erstprüferin dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses das Thema mitteilen. Nach Prüfung des Themas wird dem Prüfling das Thema offiziell durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben und die Bearbeitungszeit von neun Wochen beginnt. 

Verlängerung der Bearbeitungszeit

In Ausnahmefällen kann der/die Vorsitzende des Prüfungsauschusses eine Verlängerung von maximal vier Wochen gewähren. Eine Verlängerung kann mittels des Formulars (pdf ausfüllbar) (pdf blanko) per E-Mail beim Prüfungssekretariat beantragt werden. Bitte bedenken Sie, dass sich bei einer Verlängerung der Bearbeitungszeit gegebenenfalls auch der Termin für das Kolloquium ändert.

 

Änderung des Themas

Das Thema Ihrer Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit geändert werden.

Abgabe der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit muss vollständig und fristgerecht, inklusive Abstract, Anhängen und online-Quellen an den/die Erstprüfer/in, den/die Zweitprüfer/in und das Prüfungssekretariat (pruefungssekretariat(at)wirtschaft.fh-aachen.de) per Mail als PDF-Datei verschickt werden. Eine postalischen Zusendung ist nicht nötig. Bei nicht fristgerechter Abgabe gilt die Arbeit als nicht bestanden.

Gruppenarbeit

Die Bachelorarbeit kann auch als Gruppenarbeit durchgeführt werden. Hierbei muss jedoch die Arbeit des Einzelnen als Prüfungsleistung nach objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar sein.

Zwingende Richtlinien zur Erstellung von schriftlichen Abschlussarbeiten

Die Richtlinien des wissenschaftlichen Arbeitens sind beim Erstellen der Abschlussarbeit verbindlich einzuhalten. Bitte lesen Sie die Richtlinien sorgfältig durch.

Kolloquium

Das Kolloquium ergänzt die Bachelorarbeit und schließt sich der Bachelorarbeit an. Es dient der Feststellung, ob Sie die Ergebnisse Ihrer Bachelorarbeit mündlich darstellen, begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einschätzen können.
Zulassungsvoraussetzungen: Alle Module Kern- und Vertiefungsstudium, Praxisprojekt und Bachelorarbeit. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung.
Dauer: 30 Minuten | Credits: 3 

Rückmeldung/ Einschreibung

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Ablegung aller Prüfungsteile, also sowohl beim Praxisprojekt, der Bachelorarbeit und dem Kolloquium eingeschrieben sein müssen. 

Beispiele

Wenn Sie beispielsweise im Sommersemester Ihre Abschlussarbeit anfertigen und für das Sommersemester zurückgemeldet sind, gilt Ihre Einschreibung bis zum 31. August. Findet Ihre mündliche Abschlussprüfung später statt (z.B. im Zeitraum 1. September bis 28. Februar), müssen Sie sich für das Wintersemester zurückmelden und die fälligen Beiträge zahlen.

Wenn Sie beispielsweise im Wintersemester Ihre Abschlussarbeit anfertigen und für das Wintersemester zurückgemeldet sind, gilt Ihre Einschreibung bis zum 28. Februar. Findet Ihre mündliche Abschlussprüfung später statt (z.B. im Zeitraum 1. März bis 31. August), müssen Sie sich für das Sommersemester zurückmelden und die fälligen Beiträge zahlen. 

 

Rückerstattung von Beiträgen

Wenn Ihr Abschluss bis zum offiziellen Vorlesungsbeginn erlangt wurde und ein tagesgenauer Antrag auf Exmatrikulation gestellt wird, wird der komplette Sozial-/ Studierendenschaftsbeitrag erstattet. Zusätzliche Voraussetzung ist hier die Rückgabe der Studienbescheinigungen, des Studierendenausweises und des Semestertickets. Bezüglich der Erstattung der Kosten für das Semesterticket kann ein Antrag beim AStA gestellt werden. Ohne vorzeitigen Exmatrikulationsantrag bleibt der Studierende bis Ende des Semesters eingeschrieben. Weitere Informationen erhalten Sie beim Studierendensekretariat.

Abschlussfeier

Um Ihren Studienabschluss gebührend zu feiern, organisiert der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften einmal im Jahr eine Abschlussfeier im Krönungssaal des Rathauses zu Aachen. Kolloquium-Stichtag zur Teilnahme an der Absolventenfeier ist jedes Jahr der 31. August. Alle Absolvent:innen, die nach diesem Tag ihr Kolloquium ablegen, werden zur darauffolgenden Feier eingeladen. 

Foto

Zur Vorbereitung der Abschlussfeier und zur Erstellung des jährlichen Absolvent:innen-Buches benötigen wir ein professionelles Bewerbungsfoto von Ihnen. Das Foto wird bei der Abschlussfeier gezeigt, wenn Sie die Bühne betreten, um Ihre Urkunde in Empfang zu nehmen. Außerdem wird es gemeinsam mit dem Thema Ihrer Abschlussarbeit im Absolvent:innen-Buch abgedruckt.

Bitte schicken Sie Ihr Foto an: fotos-abschlussfeierwirtschaft.fh-aachen.de.

Das Foto muss folgende formale Anforderungen erfüllen:
Dateiart: jpg (nicht größer als 1-2MB)
Fotoqualität: 300 dpi (wichtig, bitte unbedingt einhalten)
Dateiname: Nachname_Vorname_abschlussfeier20XX.jpg