FAQs - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Beglaubigungen, Bewerbung, Bescheinigungen und Semesterbeitrag.

Wo kann ich Unterlagen zur Einschreibung beglaubigen lassen?

Sie können Ihre Dokumente u.a. bei folgenden Stellen beglaubigen lassen:

  • Schulen und Universitäten, die Ihre Zeugnisse ausgestellt haben
  • Bürgerämter
  • Kreis- und Gemeindeverwaltungen
  • Stadtverwaltungen
  • Notare

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Brauche ich eine, wenn ich an der FH Aachen studieren möchte?

Für ein Studium an der FH Aachen benötigen Sie nur dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule einen verwandten oder vergleichbaren Studiengang studiert haben.

Wenn Ihre Hochschule Ihnen keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen kann, können Sie ersatzweise auch einen qualifizierten Notenspiegel einreichen, der bescheinigt, welche Prüfungen Sie in Ihrem früheren Studium abgelegt und bestanden bzw. nicht bestanden haben.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung/den qualifizierten Notenspiegel kann Ihnen häufig das Prüfungsamt der ehemaligen Hochschule ausstellen.

Wann bekomme ich meine Immatrikulationsbescheinigung?

Nachdem Ihre eingereichten Einschreibeunterlagen im Studierendensekretariat geprüft und Sie als Student:in eingeschrieben wurden, erhalten Sie per E-Mail die Immatrikulationsbescheinigung sowie weitere Informationen zum Studienstart.

Ich brauche eine Studienbescheinigung, woher bekomme ich sie?

Sie können sich Ihre Studienbescheinigung selbst im FH Aachen-Portal herunterladen:

  1. Loggen Sie sich dazu mit Ihrer FH-Kennung und Ihrem Passwort auf unserem Portal unter https://www.h1.fh-aachen.de ein.
  2. Gehen Sie zu „Startseite“, „Mein Studium“ und „Studienservice“.
  3. Wählen Sie die letzte Registerkarte „Bescheide/Bescheinigungen" aus.
  4. Hier finden Sie dann Ihre Studienbescheinigung.

Woher bekomme ich eine Studienverlaufsbescheinigung?

Sie können sich Ihre Studienverlaufsbescheinigung selbst im FH Aachen-Portal herunterladen:

  1. Loggen Sie sich dazu mit Ihrer FH-Kennung und Ihrem Passwort auf unserem Portal unter https://www.h1.fh-aachen.de ein.
  2. Gehen Sie zu „Startseite“, „Mein Studium“ und „Studienservice“.
  3. Wählen Sie die letzte Registerkarte „Bescheide/Bescheinigungen" aus.
  4. Hier finden Sie dann Ihre Studienverlaufsbescheinigung.

Ich brauche eine Bescheinigung fürs BAföG-Amt. Woher bekomme ich sie?

Die BAföG-Bescheinigung "Zur Vorlage beim Amt" können Sie sich im FH Aachen-Portal herunterladen:

  1. Loggen Sie sich dazu mit Ihrer FH-Kennung und Ihrem Passwort auf unserem Portal unter https://www.h1.fh-aachen.de ein.
  2. Gehen Sie zu „Startseite“, „Mein Studium“ und „Studienservice“.
  3. Wählen Sie die letzte Registerkarte „Bescheide/Bescheinigungen" aus.
  4. Hier finden Sie dann die Bescheinigung nach §9 BAföG zum Download.

 

Ich war mal an der FH Aachen eingeschrieben und benötige einen Nachweis für die Rentenkasse. Wo erhalte ich diesen?

Wenn Sie nach dem 31.08.2000 exmatrikuliert wurden, erhalten Sie den Nachweis im Studierendesekretariat.

Wenn Sie vor dem 31.08.2000 exmatrikuliert wurden, erhalten Sie den Nachweis im Archiv der FH Aachen.
Diesen müssen Sie schriftlich beantragen mit dem dafür vorgesehene Formular.

Reichen Sie dieses Formular entweder a) per Post an Archiv der FH Aachen, Boxgraben 100, 52064 Aachen oder b) per Mail an archivfh-aachen.de ein. Der Studiennachweis wird Ihnen anschließend per Post zugeschickt. Bitte geben Sie daher immer Ihre aktuelle Postanschrift an.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Rentenversicherungsnachweis zusammengefasst.

Kann ich meine Zeugnisse bei Ihnen beglaubigen lassen?

Das Student Service Center (SSC) stellt Ihnen gerne Beglaubigungen Ihrer originalen FH Aachen-Dokumente aus.

Kommen Sie hierfür gerne vormittags im SSC vorbei. Sie brauchen nur die original Dokumente mitzubringen. Die Kopien machen wir für Sie.

Da wir nicht durchgehend besetzt sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Kann ich mir den Semesterbeitrag bei Exmatrikulation zurückerstatten lassen?

Wenn Sie sich vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn exmatrikulieren, erhalten Sie den vollständigen Semesterbeitrag zurück. Reichen Sie hierfür bitte Ihren Antrag auf Exmatrikulation zusammen mit dem Antrag auf Rückerstattung online über den Studienservice im FH Aachen-Portal ein.

Wenn Sie sich nach dem offiziellen Vorlesungsbeginn exmatrikulieren, können Ihnen die Kosten für das Semesterticket u.U. anteilig erstattet werden. Zuständig hierfür ist der AStA der FH Aachen. Eine kurze Beschreibung des Vorgehens und den entsprechenden Antrag finden Sie auf den Seiten des AStA. Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an den AStA:

AStA FH Aachen

Tel.: 0241 6009 52807

Mail: astafh-aachen.de

Hier finden Sie den Terminplan des aktuellen Semesters. 

Ich habe die Rückmeldefrist verpasst, werde ich jetzt exmatrikuliert?

Wenn Sie sich zurückmelden möchten, überweisen Sie sofort den Semesterbeitrag.

Über Ihre Rückmeldung entscheidet das Studierendensekretariat nach Eingang Ihres Semesterbeitrags.

Wenn die Rückmeldung erfolgt ist, können Sie Ihre Zahlungen im FH Aachen-Portal über den Studienservice einsehen.

Haben Sie noch Fragen?

Studierendensekretariat / Student Service Center (SSC)

sscfh-aachen.de
studyfh-aachen.de

+49. 241. 6009. 51616

Infotheke:
Bayernallee 11
1. Etage
52066 Aachen

Montag - Donnerstag: 8.30 bis 15 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr