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Regionales | Zukunftsgutscheine

Landesregierung verlängert Förderangebot bis Ende 2025

Die Landesregierung hat das Förderangebot „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“ neu aufgelegt und bis Ende 2025 verlängert. Dabei wurden die Fördermöglichkeiten, insbesondere von Investitionen, deutlich verbessert und ausgeweitet. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen hin. Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Veränderung von Produktionsprozessen, des Geschäftsmodells oder einer Diversifizierung von Produkten und Dienstleistungen. Dabei stehen die Aspekte Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung oder Energieeffizienz im Fokus.
 

Gute Nachricht für Unternehmen

„Dass das Förderprogramm verlängert wurde, ist eine gute Nachricht für die Unternehmen in der Städteregion Aachen und den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg. Die zusätzlichen finanziellen Mittel unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer, in ihre Zukunft zu investieren und langfristig erfolgreich zu sein“, betont Sven Dohmen, Zukunftsscout bei der IHK Aachen. Gemeinsam mit Humaam Mazyek berät er Unternehmen, ob, wie und in welchem Umfang sie Geld aus diesem Fördertopf beantragen können. Die beiden Zukunftsscouts geben eine erste Orientierung und eine vorläufige Einschätzung zur Förderfähigkeit eines Projekts. Das erspart den Unternehmen Zeit und Aufwand bei der Antragsstellung.
 

Verbesserungen des Förderprogramms

Die „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“ bieten zusätzliches Geld für verschiedene Bereiche wie Investitionen, Neueinstellungen von Personal, externe Beratung oder Mitarbeitercoaching. Für Investitionen stehen zum Beispiel Zuschüsse zwischen 10.000 Euro und zwei Millionen Euro zur Verfügung. Unternehmen können monatliche Zuschüsse in Höhe von 4.391 Euro für die Neueinstellung von Personal beantragen oder auch bis zu 10.800 Euro für externe Beratung. Für das Coaching ihrer Belegschaft sind bis zu 12.600 Euro als Zuschuss möglich.

Zu den wichtigsten Verbesserungen des Förderprogramms zählen unter anderem: eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten von Investitionsvorhaben auch für Dienstleistungsunternehmen, eine Anhebung des Förderhöchstbetrages bei sogenannten De-minimis-Beihilfen auf 300.000 Euro, eine Reduzierung der Anforderungen an die Berufserfahrung von gefördertem Personal sowie eine verlängerte Möglichkeit der Antragstellung bis zum 31. Dezember 2025.

Chance für Unternehmen

„Der Strukturwandel in unserer Region ist eine große Herausforderung und gleichzeitig eine Chance für Unternehmen, das eigene Geschäftsmodell zukunftsfest, klimaschonend und ressourceneffizient aufzustellen. Dazu können die Zukunftsgutscheine einen wichtigen Beitrag leisten“, betont Humaam Mazyek.

 

Kontakt an der FH Aachen

Der Innovationstransfer der FH Aachen (IVT) steht Ihnen bei Fragen zu Förderprogrammen und bei der Auswahl von passenden wissenschaftlichen Kontakten gerne zur Seite.

ivt@fh-aachen.de
0241 6009-51037