Das Austauschprogramm Erasmus+ wurde 1987 von der Europäischen Union ins Leben gerufen, um die Mobilität der europäischen Studierenden zu fördern. Es bietet Einzelpersonen/Studierenden die Möglichkeit, einen Abschnitt ihres Studiums in einem anderen europäischen Land und in einer anderen europäischen Sprache zu absolvieren. Mit dem Jahr 2021 beginnt eine neue Ära des Erasmus+ Programms.
Aufbauend auf den Erfolgen des Erasmus Programmes 2014-2020 bietet das Erasmus+ 2021-2027 Programm neue Perspektiven und Horizonte für die allgemeine und berufliche Bildung, sowie in den Bereichen Jugend und Sport mit dem Ziel Bürgerinnen und Bürger bei ihrer persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung zu unterstützen. Hierfür stehen in der neuen Ära rund 26 Milliarden Euro zur Verfügung, was beinahe einer Verdoppelung der Mittel im Vergleich zur vorherigen Ära entspricht. Erasmus+ ist und bleibt das EU Programm, welches seinen Teilnehmenden ermöglicht, ihre internationalen Kompetenzen zu stärken und persönliche Erfahrungen im Bereich der Hochschulbildung zu sammeln.
Die europäischen Bürgerinnen und Bürger sollen bessere Möglichkeiten erhalten, sich durch die Teilnahme am Erasmus+ Programm Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen, die in einer zunehmend mobilen, digitalen und multikulturellen Gesellschaft erforderlich sind.
Durch die Teilnahme am Programm sollen Mehrsprachigkeit sowie interkulturelle Kompetenzen gefördert werden, was darüber hinaus auch den Zielen des europäischen Bildungsraumes, des Aktionsplans für digitale Bildung 2012-2027, der EU Jugendstrategie und des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport dienlich ist.
1. Digitalisierung
Die Digitalisierung des Erasmus + Programmes ist eines der vorrangigen Ziele für die neue Erasmus Ära. Dies steht im Einklang mit den strategischen Prioritäten des Aktionsplans für digitale Bildung (2021-2027), um so den Weg für den digitalen Wandel zu bereiten. So soll nicht nur die Abwicklung der Prozesse rund um den Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmus+ erleichtert und vereinfacht werden, sondern auch die Möglichkeiten der Teilnahme am Erasmus+ Programm durch sogenannte Blended Formate. Durch die Integration von webbasierten Tools sowie einer Erasmus Plus App können Studierende und Mitarbeiter der Hochschulen zukünftig die erforderlichen Unterlagen in digitaler Form austauschen und einreichen. Hierzu hat sich die FH Aachen auch an dem Netzwerk Erasmus Without Paper (EWP) angeschlossen. Beginnen wird das Ganze mit dem Online Learning Agreement und der digitalen Aktenführung.
2. Inklusion
Um Chancengleichheit zu erhöhen, sollen in der neuen Ära gezielt Menschen mit einem Grad der Behinderung, mit chronischer Erkrankung, Teilnehmenden mit Kindern sowie Erstakademiker/innen und erwerbstätigen Studierenden und Graduierten der Zugang zum Programm erleichtert werden. Hierfür stehen Sonderförderungen zur Verfügung, die zusätzlich zu den regulären Mobilitätspauschalen gezahlt werden können.
Auch in dieser Hinsicht können die neuen Formate der „short term“ bzw. „blended mobility“ die Inklusionsbemühungen unterstützen, indem Reisehemmnisse durch kürzere Aufenthalte im Ausland und durch travel support gemindert werden, kombiniert mit online Lehr- und Lernformaten.
3. Civil Engagement
Bürgerschaftliches Engagement und eine aktive Bürgerschaft werden den Studierenden durch verschiedene Maßnahmen nähergebracht. So geht es bereits vor den Mobilitäten darum, Studierende mittels der Hochschulwebsite ansprechend über Themen, Projekte, Vorträge etc., die über den normalen Lehrbetrieb hinausgehen, zu informieren. Initiativen unter Beteiligung der Hochschulen vor Ort, die sich mit lokalen/globalen Fragestellungen befassen und zu einer aktiven Beteiligung und Auseinandersetzung einladen, werden innerhalb der Hochschule, durch die Website der FH Aachen veröffentlicht.
4. Erasmus+ Green Travel
Im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal, wird das Programm mit gutem Beispiel vorangehen, indem die Teilnehmenden dazu angeregt werden, Verkehrsmittel mit geringerem CO2-Ausstoß als Alternative zum Fliegen zu nutzen. Die Erasmus-Mittel werden auch in den Aufbau von Wissen und Verständnis für Nachhaltigkeit und Klimaschutz fließen, damit Europäer/innen die weltweit führenden Kompetenzen erwerben, die für die Schaffung nachhaltiger Gesellschaften, Lebensstile und Volkswirtschaften erforderlich sind.
Für nachhaltiges Reisen (ERASMUS+ Green Travel) wird an der FH Aachen ein Top-up von einmalig 50 Euro gezahlt. Außerdem werden bis zu 4 Reisetage zum Stipendium als Förderdauer hinzugerechnet.
5. Anerkennung
Eines der Kernziele des EU-Förderprogramms ist, eine automatische Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen zu gewährleisten. Nach vorheriger Vereinbarung im Learning Agreement und auf Nachweis durch das Transcript of Records bzw. das Praktikumszeugnis soll Studierenden gemäß European Credit Transfer eine vollständige Anerkennung ihrer Leistungen ermöglicht werden. Das digitale Learning Agreement wird den Prozess der automatischen Anerkennung unterstützen.
Im Erasmus+ Programm wird grundsätzlich zwischen Programmländern und Partnerländern unterschieden. Es gibt 33 Programmländer. Dies sind die folgenden:
Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden, Türkei, Nordmazedonien, Serbien, Island, Liechtenstein & Norwegen.
Im Gegensatz zu den Programmländern haben die Partnerländer eine weltweite Dimension, um auch durch internationale Mobilitäten zur Unterstützung europäischer Organisationen in Zeiten globaler Herausforderungen wie Klimawandel und Digitalisierung beizutragen.
Wenn Sie einen Aufenthalt in Großbritannien oder der Schweiz planen, sprechen Sie uns an.
Erasmus+ fördert Studierende aus allen Fächern und auf allen Ebenen (einschließlich Bachelor-, Master- und Promotionsstudien). Das Programm bietet Studierenden im Rahmen ihres Studiums die Möglichkeit, Kontakt zu anderen Lehr- und Forschungsmethoden innerhalb ihres Studienfachs zu bekommen und Querschnittskompetenzen zu entwickeln. Dazu zählen Sprachkenntnisse, Kommunikationsfähigkeit, interkulturelle Aktionsfähigkeit oder digitale Fertigkeiten. Zu guter Letzt können Studierende ihre persönlichen Eigenschaften wie Selbstvertrauen oder Flexibilität stärken.
Erasmus+ bietet Studierenden aller Fachrichtungen die Möglichkeit, ihre im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse während eines Unternehmenspraktikums im europäischen Ausland in die Praxis umzusetzen und dabei die Kultur, Sprache und Arbeitsweise des Gastlandes kennenzulernen. Um förderwürdig zu sein, muss das Praktikum mindestens 60 Tage andauern und verpflichtender oder fakultativer Bestandteil des Studiums sein. Forschungspraktika an Hochschulen, zum Beispiel im Rahmen einer Abschlussarbeit, können über das Erasmus+ Programm gefördert werden.
Da der Stipendiengeber nicht für Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem ERASMUS+-Auslandsaufenthalt entstehen, ist es verpflichtend, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes folgende Versicherungen abzuschließen:
Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine Gruppenversicherung des DAAD abzuschließen (Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung). Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Die im Folgenden genannten Regelungen gelten ab der Nutzung des Calls 2022:
"Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen"
Im akademischen Jahr 2022/2023 werden an der FH Aachen im Rahmen des Erasmus+ Programms „Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen“ besonders gefördert. Das bedeutet, dass Studierende und Graduierte bei einem Langaufenthalt ab 2 Monaten einen Zuschlag in Höhe von 250 € monatlich für den Zeitraum beantragen können, in dem sie finanziell gefördert werden. Bei Kurzzeitaufenthalten zwischen 5 und 14 Tagen bzw. 15 und 30 Tagen können einmalig 100 € bzw. 150 € beantragt werden.
Alle Nachweise sind grundsätzlich im Original oder als beglaubigte Kopien einzureichen.
Zu den „Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen“ zählen folgende Personengruppen:
Studierende und Graduierte mit Behinderung
Ein Grad der Behinderung von mindestens 20 liegt vor.
Nachweis:
Schwerbehindertenausweis oder Bescheid vom Landessozialamt oder ärztliches Attest
Studierende und Graduierte mit chronischer Erkrankung
Eine chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland liegt vor.
Nachweis:
Ärztliches Attest
Studierende und Graduierte mit Kind
Das eigene Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen. Wenn mehrere eigene Kinder mitreisen, kann der Zuschlag nur einmal beantragt werden. Der Zuschlag kann auch bei Mitreise der Partnerin / des Partners beantragt werden. Eine Doppelförderung des Kindes ist jedoch auszuschließen. Wenn beide Elternteile einen Erasmus+ Auslandsaufenthalt absolvieren und mindestens zwei Kinder mitreisen, können sowohl Vater als auch Mutter für jeweils ein Kind einen Zuschlag beantragen.
Nachweis:
Geburtsurkunde des Kindes und Reiseunterlagen des Kindes
Erstakademiker/innen
Erstakademiker/innen sind Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus. Dies bedeutet, dass beide Elternteile oder Bezugspersonen nicht über einen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist kein akademischer Abschluss. Wenn ein Elternteil ein Studium im Ausland abgeschlossen hat, das in Deutschland nicht als solches anerkannt wird, zählt das Elternhaus des Studierenden bzw. Graduierten als akademisches Elternhaus und der Zuschlag kann nicht beantragt werden.
Nachweis:
Ehrenwörtliche Erklärungen beider Elternteile oder Abschlusszeugnisse beider Elternteile (bspw. Berufsausbildungen)
Erwerbstätige Studierende und Graduierte
Zur Gruppe der erwerbstätigen Studierenden und Graduierten zählen diejenigen, die bereits mindestens sechs Monate fortlaufend gearbeitet haben und in jedem dieser aufeinanderfolgenden sechs Monate jeweils mehr als 450 € Netto aber weniger als 850 € Netto verdient haben. Diese sechs Monate müssen am Stück im letzten Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts liegen. Wer beispielsweise am 01.09.2022 mit dem Auslandsstudium oder Auslandspraktikum beginnt (erster Aufenthaltstag laut Grant Agreement), muss den Zeitraum zwischen dem 01.09.2021 und dem 01.09.2022 betrachten. Es sollte sich in der Regel um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Wenn bei Selbstständigkeit entsprechende Nachweise vorgelegt werden können, kann der Zuschlag beantragt werden. Wer einen dualen bzw. berufsbegleitenden Studiengang absolviert und ein festes Gehalt erhält, kann das Top-up nicht erhalten. Der Zuschlag kann generell nur dann beantragt werden, wenn die Tätigkeit im Ausland nicht fortgeführt wird.
Nachweis:
Gehaltsabrechnungen
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hinweise:
Die Beantragung des Zuschlags berechtigt nicht automatisch zum Erhalt. Das Akademische Auslandsamt prüft den Antrag sowie die erforderlichen Belege, die fristgerecht eingereicht werden müssen.
Wer zu mehr als einer der obigen Personengruppen gehört, kann den Zuschlag nur einmal beantragen.
Studierende bzw. Graduierte mit Behinderung, mit chronischer Erkrankung und Studierende bzw. Graduierte mit Kind können alternativ zum Top-up einen Realkostenantrag stellen. Wenn bei Erhalt des Top-ups weitere ungedeckte Kosten vorhanden sind, kann zusätzlich ein Realkostenantrag gestellt werden. Informationen hierzu können Sie auf Nachfrage beim Akademischen Auslandsamt erhalten.
Studierende bzw. Graduierte mit Behinderung, mit chronischer Erkrankung und Studierende bzw. Graduierte mit Kind, die einen Realkostenantrag einreichen, können zusätzlich das Top-up für „Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen“ beantragen, falls diese ebenfalls zur Gruppe der Erstakademiker/innen oder der erwerbstätigen Studierenden bzw. Graduierten zählen.
Hochschulmitarbeitende (STT und STA) mit Behinderung, mit chronischer Erkrankung oder mit Kind können ebenfalls Realkosten geltend machen.
Die Sonderförderungen (Praktika / Teilnehmende mit geringeren Chancen / Green Travel) sind kombinierbar.
Weitere Maßnahmen können im Verlauf der Programmlaufzeit hinzukommen.
Umweltfreundliches Reisen wird definiert als Reisen, bei dem für den überwiegenden Teil der Mobilität emissionsarme Verkehrsmittel genutzt werden (u.a. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad).
Es kann, sofern zutreffend, ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 50 Euro und zusätzliche individuelle Unterstützung im Umfang von bis zu 4 Reisetagen ausgezahlt werden. Die Förderung muss vor Antritt der Mobilität fristgerecht beantragt werden. Nach dem Auslandsaufenthalt müssen die Tickets im Original vorgelegt werden.
Bei der Vergabe der Reisetage gilt an der FH Aachen folgende Regelung:
Mit dem EU-Distance-Calculator wird die Entfernung zwischen Aachen (Ausgangsort) und Ihrem Zielort im Ausland (Ort der Partnerhochschule bzw. Praktikumsgeber) gemessen. Hierbei gilt die einfache Wegstrecke.
Je nach Entfernungsspanne erhalten Sie zwischen 1 und 4 Reisetagen:
Bis 500 km | 1 Tag |
Bis 1000 km | 2 Tage |
Bis 1500 km | 3 Tage |
Über 1500 km | 4 Tage |
Die Förderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb ist ein wichtiges Ziel des Bildungsprogramms Erasmus+ der Europäischen Union. Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Erasmus+ Geförderte bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache unterstützt.
Hierfür wird von der Europäischen Kommission Online-Sprachunterstützung die „Online Linguistic Support“ OLS- Plattform zur Verfügung gestellt.
Alle Erasmus+ Studierenden und Praktikanten müssen den OLS-Sprachtest vor Mobilitätsbeginn in der Arbeitssprache ablegen (Ausnahme: Muttersprachler). Der Test misst und dokumentiert die Entwicklung des Sprachstandes durch eine Auslandsmobilität. Damit gibt er eine wichtige Rückmeldung über die eigenen Fähigkeiten. Insofern ist er kein Auswahlkriterium für eine Erasmus+ Förderung.
HINWEIS:
Die Verpflichtung zur Absolvierung des OLS-Test ist derzeit für die Projekte 2021, 2022 und 2023 aufgehoben. Dies betrifft alle Geförderten, die in den folgenden Semestern im Ausland sind:
Sommersemester 2022
Wintersemester 2022/2023
Sommersemester 2023
Wintersemester 2023/2024
Sommersemester 2024
Alle Geförderten haben jedoch die Möglichkeit, eigenständig und auf freiwilliger Basis das Selbstlernprogramm zu nutzen.
Dies ist über folgenden Link möglich:
Bei technischen Fragen kann direkt der Support der Europäischen Kommission kontaktiert werden:
https://academy.europa.eu/local/euacademy/pages/faq/index.php
Für Studierende, die nicht an einer regulären physischen Mobilität von mindestens 2 Monaten teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, eine kürzere physische Mobilität (5-30 Tage) mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren. Der Zeitraum der virtuellen Komponente ist nicht vorgeschrieben. Ziel ist es, Geförderten flexibles und innovatives Lernen und Lehren zu ermöglichen. Gemeinschaftliches Online-Lernen, Austausch und Teamwork sollen im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder Online-Kursen gefördert werden. Dabei müssen Studierende bei Studienaufenthalten mindestens 3 ECTS Punkte erreichen. Bei freiwilligen Praktikumsaufenthalten ist eine Orientierung an diesem "Workload" empfohlen.
Eine weitere Neuerung stellen die Blended-Intensive-Programmes (BIP) dar.
Die Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Mobilitätscurricula und -aktivitäten soll Studierenden (SM) und Hochschulmitarbeitern (ST) die Möglichkeit bieten, an einer kurzen physischen Gruppenmobilität kombiniert mit virtueller Phase nicht definierter Dauer teilzunehmen. Voraussetzung für Studierendenmobilität ist das Erreichen von 3 ECTS. Die Mindestteilnehmerzahl für ein BIP beträgt 15 Teilnehmende.
Für die konzeptionelle Ausarbeitung bedarf es mindestens drei ECHE Hochschulen aus drei unterschiedlichen Programmländern. Weitere Hochschulen oder Organisationen aus Programm- oder Partnerländern können optional an einem BIP teilnehmen. Die Teilnahme von Teilnehmenden aus Partnerländern wird seitens des Programms nicht finanziert.
Studierende und Personal mit einer „Zero-Grant-Förderung“ aus EU-Erasmus+-Mitteln sind Teilnehmer von Mobilitätsaktivitäten, die keine EU-Erasmus+-Finanzhilfe zur Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten erhalten, jedoch sonst alle Anforderungen an Aktivitäten zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Personal erfüllen und daher alle Vorteile in ihrer Eigenschaft als Erasmus+-Geförderte in Anspruch nehmen können.
Als "Zero Grant-Studierende" sind Sie ebenso wie alle anderen ERASMUS+ Teilnehmer verpflichtet, die ERASMUS+ Nachweise und Unterlagen einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass auch der Zero Grant-Zeitraum auf das „Erasmus+-Mobilitätskonto“ (12 Monate/360 Tage Studium und/oder Praktikum pro Studienphase) angerechnet wird! Die Zero Grant-Zeiträume können nicht nachträglich in finanziell geförderte Zeiträume umgewandelt werden.
Die neue ERASMUS+ App begleitet Sie vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt mit vielen nützlichen Informationen und Features:
Hier finden Sie weitere Informationen zur ERASMUS+ App und können die App herunterladen:
Die ERASMUS+ App ist außerdem im Apple App Store und im Google Play Store kostenlos verfügbar.
Mit der weiteren Entwicklung der Pandemie werden die Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt angepasst. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, sich bei der Planung bzw. vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts dringend über die aktuelle Situation im Gastland und bestehende Reiseeinschränkungen zu informieren und den virtuellen Beginn einer Erasmus+-Mobilität und die spätere physische Fortsetzung in Erwägung zu ziehen.
Wir weisen darauf hin, dass auch im Erasmus+ Programm Gesundheit und Sicherheit oberste Priorität haben. Sollten Sie Ihre Erasmus+-Mobilität physisch antreten, sind die Corona-Bestimmungen im Gastland zwingend zu befolgen. Achten Sie bitte auch dringend darauf, dass Sie bei Aufenthalten in Gebieten mit Reisewarnung und in Pandemiefällen über ausreichend Versicherungsschutz verfügen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht alle Auslandskrankenversicherungen dies abdecken.
Sollten Sie sich zu einer Ausreise in ein Corona-Risikogebiet (Virusvariantengebiet oder ein Hochrisikogebiet) entschließen, geschieht dies auf Ihre eigene Verantwortung. Wir raten Ihnen in diesem Fall dringend, sich an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo) zu halten.
Für die betroffenen Erasmus+ Geförderten hat der DAAD eine FAQ Liste zusammengestellt.
Hiermit möchten wir Ihnen noch einmal aktuelle Hinweise der Leiterin des Akademischen Auslandsamtes in Abstimmung mit dem Rektorat der FH Aachen weiterleiten.
Es wird Ihnen dringend Folgendes geraten:
Wir müssen Sie dringend weiterhin darauf hinweisen, dass die Entscheidung, unter den derzeitigen Bedingungen einen Auslandsaufenthalt anzutreten, auf eigenes Risiko geschieht.
Außerdem möchten wir Sie zusätzlich auf die umfangreichen Informationen unter
Auswärtigest Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
und
Robert Koch Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html
und
DAAD: https://www.daad.de/de/finanzielle-leistungen-deutsche/
aufmerksam machen und Sie bitten, sich den gesamten Wortlaut der zur Zeit noch geltenden weltweiten Reisewarnung aufmerksam durchzulesen, besonders im Hinblick auf finanzielle Risiken und Ihren Krankenversicherungsschutz.
Europäische Notrufnummer 112 in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten eingerichtet
Erasmus+ soll die Ziele der europäischen Bildungsagenden unterstützen, die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voranzubringen, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden stärken, die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern und zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern beitragen.
Schließlich soll das Programm auch helfen, mehr bildungsbereichsübergreifende Brücken zu schlagen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungssektoren zu intensivieren.
Erasmus+ im Hochschulbereich fördert Studierende, Hochschulen, Hochschulpersonal und Partner aus dem nicht akademischen Bereich; darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Jugendverbänden unterstützt.
Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen
Die bisherigen inner-europäischen Mobilitätsmaßnahmen für Studierende (Bachelor, Master, Doktorat) und das Hochschulpersonal (Lehraufenthalte, Weiterbildung) werden fortgeführt und durch eine Reihe neuer Maßnahmen ergänzt.
https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/de/
http://www.auslandsstudium-mit-kind.de/
Leitaktion 2: Partnerschaften von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen zur Zusammenarbeit und Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
Erstmals können auch im Hochschulbereich zwei- und dreijährige Strategische Partnerschaften beantragt werden. Die multilateralen europäischen Partnerschaften sind zwischen Hochschulen und mit Partnern aus dem nicht-akademischen Bereich möglich und tragen zur weiteren Internationalisierung und Öffnung der Hochschulen bei.
Leitaktion 3: Politikunterstützung
Diese Leitaktion wird im Wesentlichen von der Kommission selbst verwaltet und dient unter anderem der Unterstützung des Bologna-Prozesses, der Initiierung von bildungsbereichsübergreifenden Kooperationen und dem Politikdialog mit Drittländern. Welche Maßnahmen genau für die Hochschulen dafür über Ausschreibungen zugänglich sind, wird noch zu definieren sein.
Die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im DAAD unterstützt Sie bei Ihrer Antragstellung. Wir beantworten gerne Ihre Fragen zum Programmleitfaden und zum Antragsprozess. Nutzen Sie unsere kostenfreie Servicenummer 0800 2014 020 oder unser Kontaktformular.
Erasmus+ heißt das neue europäische Programm für Bildung, Jugend und Sport, das zum 1. Januar 2014 das Programm für lebenslanges Lernen (PLL) ablöst. Mit einem Budget von 14,8 Milliarden Euro können mehr als vier Millionen Bürgerinnen und Bürger Zuschüsse erhalten, um im Ausland zu studieren, zu arbeiten oder eine Freiwilligentätigkeit auszuüben.
Das auf sieben Jahre angelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung voranbringen. Ein wichtiges Ziel ist die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.