Ein bis zwei Semester im Ausland zu verbringen ist heute längst keine Ausnahme mehr. Für rund 20% der Absolventen der FH Aachen ist das Sammeln internationaler Erfahrung ein wichtiger Bestandteil ihres Studiums gewesen. Während eines Auslandsaufenthalts werden neben fachlichem Wissen auch interkulturelle Verständigung geprobt und Beziehungen aufgebaut. Auch in der Privatwirtschaft, nicht zuletzt in Großkonzernen, gilt ein längerer Auslandsaufenthalt als Pluspunkt, wenn nicht sogar als Grundvoraussetzung.
Dabei geht es nicht nur um die außergewöhnlichen persönlichen Erfahrungen und die intensive Erweiterung von Sprachkenntnissen, sondern es geht auch darum nachzuweisen, dass man sich mit fremden Kulturen auseinandersetzen, sich in neuen Lebenssituationen zurechtfinden und interkulturelle Kompetenzen erwerben kann.
Die Anerkennung der im Auslandsstudium zu erbringenden Leistungen sollten Sie frühzeitig (mindestens ein halbes Jahr im Voraus) in Ihrem Fachbereich abstimmen.
In einigen Studiengängen gibt es die Möglichkeit, einen Auslandsstudienaufenthalt mit vereinfachter Anerkennung im Rahmen eines "Auslandssemesters" zu absolvieren. Es gibt aber auch die Alternative, einzelne Fächer durch im Ausland abgelegte Prüfungen zu ersetzen. In den meisten Studiengängen gibt es im 5. Semester ein sogenanntes "Mobilitätsfenster". Hierzu muss eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Professoren erfolgen.
Die FH Aachen nimmt an dem Europäischen Programm zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen teil (European Credit Transfer System).
Zur Vorbereitung der Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen sollten Sie sich frühzeitig an den in Ihrem Fachbereich zuständigen ECTS-Koordinator bzw. Prüfungsausschuss wenden. Sie benötigen hierzu die Kursbeschreibungen, Kursumfang und Wertigkeit (Kreditpunkte) der geplanten Kurse. Sprechen Sie Ihre Kurswahl mit dem ECTS-Koordinator durch und tragen sie in das Learning Agreement ein. Nach Ihrer Rückkehr legen Sie Ihrem Prüfungsamt das Learning Agreement und den Notenspiegel Ihrer Gasthochschule vor.
Der ECTS Koordinator ist auch zuständig für die Unterzeichnung der erforderlichen Bewerbungsformulare für das Auslandsstudium, wie z. B. eines englischsprachigen Notenauszugs zur Bewerbung (Transcript of Records) und zur Unterzeichnung eines Abkommens über das im Ausland zu absolvierende Studienprogramm (Learning Agreement).