Die Bibliothek ist eine zentrale Betriebseinheit der FH Aachen. Sie dient in erster Linie der Lehre, dem Studium und der Forschung an der Fachhochschule. Sie erbringt für die Medien- und Informationsversorgung folgende Dienstleistungen:
Wir freuen uns auf Sie!
Die Hochschulbibliothek der FH Aachen ist ein einschichtiges Bibliothekssystem bestend aus einer Bibliothekverwaltung und vier Bereichsbibliotheken.
Nach erfolgter Anmeldung bekommt man einen Benutzerausweis und kann Bücher und andere Medien in allen Bereichsbibliotheken entleihen. Medien anderer Zweigstellen können in die "Heimatzweigstelle" bestellt werden.
Bayernallee 9- Raum 00111- 52066 Aachen
Tel.: +49.241.6009 51104
E-Mail: bibliothek(at)fh-aachen.de
Anfahrt
Bestand: rund 37.000 Bände, 49 gedruckte Zeitschriften, 30 Fortsetzungen
Lesesaal mit 54 Plätzen, 16 PC-Arbeitsplätze, Druckstation, Scanner u. Kopierer vorhanden
Besonderheiten: Sammlung von Mappenwerken aus dem 19. Jahrhundert, Benutzung auf Anfrage.
Tour der Bereichsbibliothek Bayernallee der FH Aachen bei YouTube:
Eupener Str. 70, Raum E011 - D-52066 Aachen -
Tel.: +49.241.6009 52050
Fax: +49.241.6009 52287
E-Mail: bibliothek(at)fh-aachen.de
Anfahrt
Sammelschwerpunkte: Mathematik, Elektrotechnik, Energieelektronik, Informationsverarbeitung u. Nachrichtentechnik, Maschinenbau, Konstruktionstechnik, Rechnerintegrierte Produktionstechnik, Flugzeugbau, Triebwerkbau, Raumfahrttechnik, Wirtschaft
Bestand: 71.000 Bände, 129 gedruckte Zeitschriften u. Fortsetzungen
Lesesaal mit 262 Plätzen, 25 PC-Arbeitsplätzen, Druckstation und Scanner vorhanden; Selbstverbucher
Die Bibliothek bei YouTube: http://www.youtube.com/watch?v=Egetsh95rHY
Neu WS 2020/21: Virtueller Campus - Die Bibliothek (MASKOR - FB5) Lernen Sie die Bibliothek Eupener Str. in einem virtuellen Rundgang mit zahlreichen Infobuttons kennen
Film zur Bibliothek (Fachschaft FB6 & Isabel Kowalewski)
Boxgraben 100 Raum 02103 - D-52064 Aachen -
Tel.: +49.241.6009 51507 -
E-Mail: bibliothek(at)fh-aachen.de
Anfahrt s. https://www.fh-aachen.de/fachbereiche/gestaltung/kontakt/
Sammelschwerpunkte: Produktdesign, Interior Design, Fotografie, Mediendesign, Grafikdesign (inkl. Typografie), Kulturgeschichte, Kunst
Bestand: 22.000 Bände, 25 gedruckte Zeitschriften, Zeitungen u. Fortsetzungen
Lesesaal mit 22 Plätzen, 4 PC-Arbeitsplätze, Druckstation und Farbscanner vorhanden. DVD-Filme ansehen möglich.
Die Bibliothek bei YouTube: http://www.youtube.com/watch?v=Ac7OnAk9hKc
Heinrich-Mußmann-Str. 3 - Auditorium Raum A 101 - 52428 Jülich -
Tel.: +49.241.6009 53414
E-Mail: bibliothek(at)fh-aachen.de
Bestand: rund 50.000 Bände, 65 gedruckte Zeitschriften u. Fortsetzungen
Lesesaal: mit 156 Plätzen, 29 PC-Arbeitsplätze, Druckstation, Scanner u. Kopierer vorhanden
Besonderheiten: Dipl.-Arbeiten, Selbstverbucher
Die Bibliothek bei YouTube: https://youtu.be/k3GzdPHWG-s
Die Leiterin der Hochschulbibliothek ist Frau Bibliotheksdirektorin Andrea Stühn.
Tel.: +49.241.6009 52066
Fax: +49.241.6009 52287
E-Mail: stuehn(at)fh-aachen.de
Sie wird vertreten von Klaus Thormann
Tel.: +49.241.6009 52065
Fax: +49.241.6009 52287
E-Mail: thormann(at)fh-aachen.de
§2 Verwaltungs- und Benutzungsordnung
(1) Die Hochschulbibliothek wird von einer hauptamtlichen Leiterin oder einem hauptamtlichen Leiter, die oder der die Befähigung zum höheren Bibliotheksdienst besitzen muss, nach einheitlichen bibliotheksfachlichen Grundsätzen geleitet.
(2) Die Leiterin oder der Leiter der Hochschulbibliothek wird vom Rektor oder von der Rektorin auf Vorschlag des Senats bestellt.
(3) Sie oder er ist Fachvorgesetze oder Fachvorgesetzter aller Bediensteten der Hochschulbibliothek. Bei der Literaturauswahl hat sie oder er die Literaturwünsche der Fachbereiche, zentralen Einrichtungen und Betriebseinheiten zu berücksichtigen, sofern keine wichtigen Gründe entgegenstehen.
(4) Die Bibliotheksleitung oder von ihr beauftragte Personen
üben in den Bibliotheksräumen das Hausrecht aus.
Mit der FH Karte können Sie in allen Bereichsbibliotheken der FH ausleihen, zurückgeben oder Ihre Leihfristen verlängern. Die erste FH Karte ist kostenlos.
Eine Ersatzkarte für die FH Karte muss von Ihnen selbst über die Serviceseite FH Karte beantragt werden und ist dort ebenfalls gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen 15 Euro für den Ersatzausweis.
Die FH Karte kann bei Verlust von Ihnen selbst über die Serviceseite gesperrt werden.
Wenn Ihnen etwas in unserem Bestand fehlt, können Sie uns gerne einen Hinweis geben.
Sie können Anschaffungsvorschläge zum Kauf neuer (Lehr-)Bücher und anderer Medien (Videos, CD-ROM etc.) machen. [zum Formular ].
Wir bieten Ihnen dazu mehrere Möglichkeiten:
Sofern nicht das Buch bereits im Bestand vorhanden oder in Bestellung ist, wird der gewünschte Titel im Rahmen unserer Erwerbungsrichtlinien beschafft und - falls von Ihnen gewünscht - auf Sie vorgemerkt. Ist der Buchtitel bereits vorhanden, werden Sie unsere Mitarbeiter/innen umgehend benachrichtigen und das Buch für Sie bereitlegen.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihren Bestellwünschen, ob der Titel von Ihnen als Lerngrundlage in den Literaturlisten aufgeführt wird. In diesem Fall müssten gegebenenfalls Mehrfachexemplare zur Lehrbuchnutzung für die Studierenden beschafft werden. Hilfreich für unsere Arbeit ist es, wenn Sie rechtzeitig vor Semesterbeginn Literaturlisten zu Ihren Vorlesungen und Seminaren an uns senden. Dann können wir dafür Sorge tragen, dass diese Bücher den Studierenden rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Da nicht immmer genügend Exemplare von relevanten Titeln vorhanden sind, bieten wir Ihnen an, Semesterapparate in der Bibliothek zusammenzustellen. Dazu werden die Bücher, die für ein Seminar oder eine Vorlesung dringend benötigt werden, gesondert unter Ihrem Namen in der Bibliothek aufgestellt und für die Dauer der Veranstaltung von der allgemeinen Ausleihe ausgenommen. So hat jeder Seminarteilnehmer die Gelegenheit, die Literatur zu nutzen (lesen und Teile zu kopieren).
Die Hochschulbibliothek erwirbt nur solche Medien, die für Zwecke der Lehre, des Studiums, der Forschung und Entwicklung, der künstlerisch-gestalterischen Aufgaben und der Weiterbildung der an der
Fachhochschule Aachen vertretenen Fachrichtungen benötigt werden.
Beschafft wird grundsätzlich jeder Informationsträger. Nachschlagewerke oder Datenbanken werden bevorzugt auf CD-ROM gekauft. Diese sind über das zentrale CD-ROM-Netzwerk auf dem gesamten Campus und auch über den dial-up-Zugang von Zuhause aus nutzbar.
Wir unterstützen aber andere Stellen der Hochschule gerne bei der Beschaffung von o.g. Materialien, da dies den Vorteil hat, dass die Bibliothek gemäß Buchpreisbindungsgesetz einen 5%igen Bibliotheksrabatt erhält.
Einen ersten Einstieg in die Literaturrecherche bekommen Sie über die Digitale Bibliothek. In der Digitalen Bibliothek vereinen sich drei Funktionen:
Die Datenbanken sind aus lizenzrechtlichen Gründen auf Angehörige der FH Aachen im Rahmen von Studium, Lehre und Forschung beschränkt. Gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
*Alle Fachsichten lassen sich auch direkt ansteuern:
[Datenbanken Übersicht] [Allgemeines] [Allg. Nachschlagewerke][Architektur, Bauingenieurwesen] [Design, Kunst] [Elektrotechnik] [Energie- und Umweltschutztechnik, Kerntechnik] [Informatik] [Life Sciences] [Luft- und Raumfahrttechnik] [Maschinenbau und Mechatronik][Naturwissenschaften] [Normen, Patente, Vorschriften] [Wirtschaftswissenschaften] [Zeitschriftenarchive, Zeitungen] [Sonstige mit Nationallizenzen]
Gem. Verwaltungs- und Benutzungsordnung § 11 kann
"Der persönliche Handapparat von hauptamtlich Lehrenden und wissenschaftlich-technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Lehrbeauftragten und Hochschulratsmmitgliedern, [...] bis zu 100 Medien umfassen. Eine zeitliche Begrenzung der Ausleihe in solche Handapparate findet für die Dauer des Dienst- und Mandatsverhältnisses nicht statt. "
Die Leihfrist wird im Online-Katalog mit 31.12.9999 angezeigt.
Verwaltungs- und Benutzungsordnung
§ 11 Persönliche Handapparate und Laborapparate
(1) Der persönliche Handapparat von hautamtlich Lehrenden und wissenschaftlich-technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Lehrbeauftragten und Hochschulratsmitgliedern, kann bis zu 100 Medien umfassen. Eine zeitliche Begrenzung der Ausleihe in solche Handapparate findet für die Dauer des Dienst- und Mandatsverhältnisses nicht statt.
(2) Die persönlichen Handapparate bleiben Eigentum der Fachhochschule Aachen, sind daher Bestandteil der Hochschulbibliothek und in deren Katalogen verzeichnet.
(3) Medien aus persönlichen Handapparaten von Professorinnen und Professoren und wissenschaftlich-technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Lehrbeauftragten und Hochschulratsmitgliedern müssen auch anderen Nutzern der Hochschulbibliothek zur Verfügung stehen. Besteht für ein Medium aus einem Handapparat ein Ausleihwunsch, so wird die Inhaberin oder der Inhaber des betreffenden Handapparates von der Bibliotheksverwaltung benachrichtigt und ist verpflichtet, das Medium innerhalb von 10 Tagen der Bibliothek zurückzugeben. Dieses wird dann der Benutzerin oder dem Benutzer, die oder der es angefordert hat, mit einer Leihfrist von maximal 4 Wochen ausgeliehen. Nach Rückgabe des Mediums hat die Inhaberin oder der Inhaber des Handapparates innerhalb einer Frist von 4 Wochen die Möglichkeit, das Medium wieder für seinen Handapparat anzufordern. Kommt die Inhaberin oder der Inhaber des Handapparates der Rückgabefrist nicht innerhalb von 10 Tagen nach, so gilt für die Terminüberschreitung die Regelung nach § 6 dieser Verwaltungs- und Benutzungsordnung.
(4) Ausgenommen von dieser Regelung sind Standardwerke, Tabellenbücher, Nachschlagewerke etc., die Inhaberinnen oder Inhaber eines Handapparates für ihre Lehr- und Forschungsaufgaben ständig benötigen. Wird ein in diese Kategorie fallendes Werk von der Hochschulbibliothek für eine andere berechtigte Benutzerin oder einen anderen berechtigten Benutzer angefordert, so ist die Inhaberin oder der Inhaber des Handapparates innerhalb einer Frist von 10 Tagen der anfordernden Benutzerin oder dem anfordernden Benutzer zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
(5) Neben dem persönlichen Handapparat besteht die Möglichkeit, Medien in einen Laborapparat oder eine vergleichbare Einrichtung zu entleihen. Ein Laborapparat ist ein Sonderstandort von Literatur, die mehreren Professorinnen und Professoren, Mitarbeitern und Mitarbeitern und Studierenden ständig zugänglich sein muss. Eine persönliche Haftung einzelner Benutzerinnen oder Benutzer entfällt. Für die Einsehbarkeit der Medien gilt die gleiche Regelung wie für Standardwerke, Tabellenbücher und Nachschlagewerke der persönlichen Handapparate. Ein Laborapparat kann bis zu 100 Medien umfassen und muss bei der Bibliotheksverwaltung unter Angabe eines Laborapparatnamens (z.B. Laborapparat "Bauorganisation") und dem Namen der Laborleiterin oder des Laborleiters angemeldet sein.
Ein Laborapparat ist ein Sonderstandort von Literatur, die mehreren Professorinnen und Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Lehrkräften für besondere Aufgaben und Studierenden ständig zugänglich sein muss. [... ]
Ein Laborapparat kann bis zu 100 Medien umfassen und muss bei der Bibliotheksverwaltung unter Angabe eines Laborapparatnamens (z.B. Laborapparat "Bauorganisation") und des Namens der Laborleiterin oder des Laborleiters angemeldet sein. s. § 11 (5) Verwaltungs- und Benutzungsordnung
aus Sicht der Studierenden
In einem Semesterapparat stehen alle Medien, die Sie zu einer Veranstaltung benötigen zusammen in einem Regal. Um Ihnen allen den Zugriff zu dieser Literatur gleichermassen zu ermöglichen, sind die Medien nur in der Bibliothek zu benutzen oder können nur eingeschränkt entliehen werden.
aus Sicht des Professors oder der Professorin
die Hochschulbibliothek bietet Ihnen die Möglichkeit, Semesterapparate für Ihre Vorlesungen und Übungen einzurichten.
Wenn Sie Interesse an diesem Service der Hochschulbibliothek haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Bereichsbibliothek (bibliothek(at)fh-aachen.de ) oder rufen Sie uns an (s. Kontakte).
Bibliothekseinführung
Neu an der Hochschule? Wir zeigen Ihnen, welche Dienstleistungen die Bibliothek bietet, was Sie für die Ausleihe benötigen und wo Sie die Bücher, Zeitschriften und PC-Pools finden. Außerdem erfahren Sie, wie Sie in Katalog PLUS suchen und unsere elektronischen Medien, die Druckstation und das WLAN/VPN nutzen können.
Crash-Kurs für Seminar- und Abschlussarbeiten
Sie müssen eine Seminar-, Haus- oder Projektarbeit schreiben oder beginnen mit Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit? Egal - wir zeigen Ihnen in einer Art Crash-Kurs, wie Sie die Literatur dazu suchen und beschaffen können! Anmeldung über das Kontaktformular, in Ihrer Bibliothek oder per E-Mail: bibliothek(at)fh-aachen.de
Literaturverwaltung mit Citavi oder Zotero
Schluss mit der Zettelwirtschaft und mühsam erstellten Literaturverzeichnissen - arbeiten Sie effizienter mit einem Literaturverwaltungsprogramm.
Ein Literaturverwaltungsprogramm unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer wissenschaftlichen Publikationen - von der Recherche über das Zitieren bis hin zum fertigen Manuskript.
Verwalten Sie Ihre Literaturangaben, erstellen Sie Ihre Zitate, Fußnoten und Ihr Literaturverzeichnis und vieles mehr ...
Wir erklären Ihnen wahlweise die vielfältigen Möglichkeiten der Literaturverwaltungsprogramme Citavi und Zotero.
Angebot für Lehrende
Sprechen Sie uns an! [Kontaktformular]
Weitere Informationen
+ in Ihrer Bibliothek
+ telefonisch: +49 241 6009-52057
+ per E-Mail: bibliothek(at)fh-aachen.de
Die Hochschulbibliothek der Fachhochschule Aachen ist gemäß § 30 des Hochschulgesetzes in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Grundordnung eine zentrale Betriebseinheit der Fachhochschule Aachen, bestehend aus Bereichsbibliotheken und Bibliothekszentrale.
Die Benutzung wird durch die Verwaltungs- und Benutzungsordnung sowie die Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschulbibliothek der Fachhochschule Aachen geregelt.
Alle Veröffentlichungen von Professoren und Professorinnen der FH Aachen auf einen Blick, übersichtlich nach Autorennamen sortiert.
Die Veröffentlichungslisten werden automatisiert von der Datenbank OPUS in Ihre FH-Homepage ("Menschenseite") exportiert. Bitte melden Sie Ihre Veröffentlichungen an das OPUS-Team der Bibliothek opus(at)bibliothek.fh-aachen.de
bietet allen Angehörigen der Hochschule die Möglichkeit, wissenschaftlich relevante Dokumente im Internet zu veröffentlichen. Der Zugriff auf die Veröffentlichungen kann entweder weltweit, campusweit oder über passwortgeschützten Zugang erfolgen. ... [OPUS starten]
Die Veröffentlichungsliste der Professorinnen und Professoren der FH Aachen finden Sie unter http://www.fh-aachen.de/hochschule/bibliothek/publikationen/
Die Veröffentlichungslisten werden durch die Bibliothek gepflegt. Sie werden aus der OPUS-Datenbank generiert und auf die Homepages der Wissenschaftler exportiert.
Bitte melden Sie uns neue oder noch nicht eingetragene Publikationen. opus(at)bibliothek.fh-aachen.de
Weitere Informationen bekommen Sie auch im OPUS-Flyer.
Seit 1. März 2018 ist das neue Urheberrechtsgesetz (UrhG) in Kraft, das in den §§ 60a-h UrhWissG neue Nutzungsberechtigungen u.a. für Lehre und Forschung festlegt.
Die Arbeitsgruppe Urheberrecht der FH Aachen hat die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und versucht, die Fragen zur Nutzung von urheberrechtlichem Material in Lehre und Forschung zu veranschaulichen.
Die Diskussionen aus dem Jahr 2016 um den drohenden Einzelnachweis von verwendetem Material nach §52a UrhG (Intranetnutzung) hat viele Fragen zur Nutzung von urheberrechtlichem Material in Lehre und Forschung aufgeworfen. Die FH Aachen hat daher eine Arbeitsgruppe Urheberrecht ins Leben gerufen. Mitglieder dieser AG sind der Justitiar, der Kanzler, die Leiterin der Bibliothek und der Leiter der DVZ.
Die Arbeitsgruppe ist bestrebt, die wichtigsten Informationen zusammen zu stellen und Sie zu unterstützen. Die Zusammenstellung der hier vorliegenden Informationen erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen auf der Basis von Fachpublikationen und Gesetzestexten. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine abschließende Gewähr gegeben werden, da sachverständige Juristen in konkreten Einzelfällen und mit Kenntnis konkreter Fallangaben zu abweichenden Auffassungen kommen können. Diese Informationen ist als Orientierungshilfe zu verstehen und ersetzt keine Rechtsberatung. Änderungen vorbehalten.
Ihre Fragen und Anmerkungen senden Sie bitte an urheber(at)fh-aachen.de
März 2018
Zum Archiv
Sie dürfen urheberrechtlich geschütztes Material unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich zugänglich machen, d.h. für Ihre Lehre sowie die Erstellung von Lehrmaterialien nutzen und auf ILIAS einstellen. Diese Voraussetzungen sind seit dem 1. März 2018 im Paragraphen § 60a UrhG geregelt.
Nicht mehr erlaubt ist das Einstellen von Artikeln aus Zeitungen und Publikumszeitschriften.
§ 60a (3) Nicht nach den Absätzen 1 und 2 erlaubt sind folgende Nutzungen:
[1.] [...]
2. Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines Werkes, das ausschließlich für den Unterricht an Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet ist, an Schulen [...]
Die nachfolgende Grafik der E-Learning-Arbeitsgruppe der TU Darmstadt veranschaulicht, welche Materialien nach §§ 60a ff UrhG verwendet werden können.
Das Urheberrecht erlaubt nach § 51 Zitate. Ohne Einwilligung der Urheberin oder des Urhebers darf fremdes Material in Unterrichtsmaterialien zitiert werden. Solche Skripte oder Vorlesungsfolien dürfen dann auch inkl. dem zitierten Material auf elektronischem Wege (z.B. in ILIAS) den Studierenden zur Verfügung gestellt werden. Beachten Sie wichtige Bedingungen für das Zitat:
Die Zitierweise ist von Fach zu Fach sehr unterschiedlich. In dem von der FH Aachen angebotenen Literaturverwaltungsprogramm Citavi sind Zitationsregeln einzelner Fachbereiche bereits hinterlegt. Internetpublikationen sollten in Anlehnung an das für das Zitieren gedruckter Veröffentlichungen gewählte Muster (Autor, Titel, Jahr) mit der URL und dem Datum des letzten Aufrufs zitiert werden.
In vielen Fällen hat die Bibliothek bereits Lizenzen zur Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material für die FH Aachen erworben. Dazu gehören z.B. Zeitschriften und E-Books großer deutscher und internationaler Verlage, Normen (wie z.B. DIN-Normen, VDE-Vorschriften und VDI-Richtlinien) sowie fächerspezifische Datenbanken (Engineering Source, RSWB, TEMA, Wiso ...).
Lizenzierte Inhalte stehen nur Angehörigen der FH Aachen (campusweit oder per VPN) im Rahmen von Studium, Lehre und Forschung zur Verfügung. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
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Frei verwenden dürfen Sie Material, das…
Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die verschiedene Lizenzmodelle zur Verfügung stellt.
Material, das mit diesen CC-Lizenzen versehen ist, kann von Ihnen - unter Einhaltung der genannten Bedingungen - genutzt werden.
Umgekehrt können auch Sie Ihre Werke entsprechend kennzeichnen.
Literatur:
Sehr hilfreich ist der Film mit einer Checkliste zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen beim Verwenden von Medien unter freien Lizenzen auf der folgenden Seite https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons [zuletzt gesehen 18.10.2017]
Kreutzer, Till : Open Content Lizenzen : Ein Leitfaden für die Praxis (PDF 2,6 MB). Deutsche UNESCO-Kommission e. V. http://irights.info/userfiles/DUK_opencontent_FINAL.pdf [zuletzt gesehen 16.08.2017]
Schnell verfügbares Bildmaterial aus dem Internet ist keineswegs urheberrechtsfrei! Auch Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art wie Pläne, Skizzen, Tabellen, AGBs, Mietspiegel, Kartenwerke sind geschützt. Abmahnkosten für einfache, nicht gestalterische Lichtbilder und Lichtbildwerke mit hoher gestalterischer Schöpfungshöhe können zwischen 500 und 3.500 Euro kosten.
Bilder können Sie zitieren, dann dürfen keinerlei Veränderungen angebracht werde, der Zitatzweck muss erfüllt sein und es gehört die genaue Quellenangabe dazu. Beispiele für Bildzitate finden Sie hier:
https://www3.elearning.rwth-aachen.de/l2p/start/SiteAssets/SitePages/Anleitungen/Beispielsammlung%20zum%20Merkblatt%20UrhG.pdf [zuletzt aufgerufen am 10.08.2020].
Verwenden Sie also eigene Bilder oder Bilder, die von Ihnen geprüft lizenzfrei sind. Daher sind bei der Bildersuche freie Quellen zu nutzen, z. B. können Sie bei der erweiterten Google-Bildersuche die Suche auf freie Lizenzen eingrenzen.
Unter dem nachfolgenden Link findet man Infos und Links zu den entsprechenden Angeboten
https://www.bildersuche.org/kostenlose-bilder-lizenzfreie-fotos.php [zuletzt aufgerufen am 10.08.2020].
Urheberrechtsblog und Materialien
Der Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer betreibt mit anderen zusammen einen Blog, der sich dem Thema Urheberrecht in der digitalen Welt widmet: http://irights.info/ [zuletzt aufgerufen am 10.08.2020]
Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre. Praxisleitfaden zum Recht bei E-Learning, OER und Open Content. Von Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer und Tom Hirche. Stand Oktober 2017 [Ausführungen zu §60a sind enthalten]
Materialien zum Internetrecht vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht – Zivilrechtliche Abteilung – - Prof. Dr. Thomas Hoeren (Universität Münster) Prof. Hoeren ist auch der „Social-Media-Berater“ der FH Aachen. Stand März 2018. http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/itm/wp-content/uploads/Skript-Internetrecht-Maerz-2018.pdf [zuletzt aufgerufen am 10.08.2020]
RWTH: Informationen zum Urheberrecht https://www3.elearning.rwth-aachen.de/l2p/start/SitePages/Anleitungen.aspx [zuletzt aufgerufen am 10.08.2020]
Arbeitsgruppe Urheberrecht der Ruhr-Universität Bochum. Fortlaufend aktualisierte Seiten in Zusammenarbeit mehrerer Universitäten im Ruhrgebiet. http://www.urheberrecht.uamr.de/lehre/index.html [zuletzt aufgerufen am 10.08.2020]
Universität Freiburg: https://www.rz.uni-freiburg.de/services/elearning/legal [zuletzt aufgerufen am 10.08.2020]
Urheberrechts-FAQ Hochschullehre von Achim Förster (FH Würzburg-Schweinfurt) [zuletzt aufgerufen am 10.08.2020]
Die Rechtsinformationsstelle der Digitalen Hochschule NRW bietet einen Newsletter mit immer wieder aktuellen Gutachten an. https://www.listserv.dfn.de/sympa/info/rechtsinformationsstelle [zuletzt aufgerufen am 10.08.2020].
Auf der Homepage des Ministeriums für Bildung und Forschung gibt es einen Bereich "Urheberrecht in der Wissenschaft: Was Forschende und Lehrende wissen sollten"
https://www.bmbf.de/de/was-forschende-und-lehrende-wissen-sollten-9523.html [zuletzt aufgerufen am 03.09.2020]
Dort steht eine Broschüre Urheberrecht in der Wissenschaft zum Download bereit: https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Handreichung_UrhWissG.pdf [1,66 MB, zuletzt aufgerufen am 03.09.2020].
Das Video 'Digitale Lehre & Urheberrecht. § 60a UrhG, Zitate, OER & Co.' informiert Hochschullehrende, die ihre Lehrinhalte digital vermitteln möchten, über die relevanten urheberrechtlichen Rahmenbedingungen. Autorinnen: Dorothée Wagner, Andrea Schlotfeldt, Julia Bieck [Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg]. Lizenz: CC BY
https://www.hoou.de/materials/digitale-lehre-urheberrecht-60a-urhg-zitate-oer-co-was-darf-ich-im-rahmen-meiner-lehre-nutzen-5 [zuletzt aufgerufen am 02.10.2020]
Gemäß § 60a UrhG ist es nun auch erlaubt, Kopien im Unterricht zu verteilen (geschlossener Nutzerkreis; abgegrentzer Kreis von Unterrichtsteilnehmenden)
Autoren (auch Ko-Autoren) von wissenschaftlichen Beiträgen haben trotz Einräumung eines Nutzungsrechtes an einen Dritten (Herausgeber oder Verlag) nach Ablauf von 12 Monaten seit der Erstveröffentlichung das Recht, den Beitrag öffentlich zugänglich zu machen (§ 38 Abs. 4 UrhG). Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Als Urheber können Sie in Ihrem Verlagsvertrag dem Verlag auch nur ein einfaches Nutzungsrecht einräumen und sich die Veröffentlichung, z.B. auf dem FH-eigenen Publikationsserver (OPUS), vorbehalten. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an opus(at)bibliothek.fh-aachen.de .
Ist es im Sinne des Urheberrechts zulässig, kleine Videos (max. 5 min.) von der Plattform Youtube zu zeigen?
Seit dem 1.1.2016 stehen Youtube-Videos unter einer Creative Commons-Lizenz, sodass Sie diese nutzen können. Mehr Infos dazu findet man hier: https://support.google.com/youtube/topic/2676339?hl=de&ref_topic=6151248 [zuletzt aufgerufen am 10.08.2020].
Wenn Sie Videos auf eigene YouTube Kanäle bzw. andere Internet basierte Plattformen laden, sollten Sie auch der Rechteinhaber bzw. die Rechteinhaberin sein.
Da es sich hierbei um ein Minenfeld handelt, das auch Juristen nicht immer überblicken, ist zu raten, in eigenen Lehrplattformen oder Internetplattformen grundsätzlich nur die Links zu YouTube Videos zu verwenden.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs besagt, dass das "Framing" bzw. Einbetten" von Inhalten bzw. Videos, keine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn man urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des "Framing" in seine eigene Internetseite einbindet. Der BGH und der Europäische Gerichtshof stellen das Einbetten von Inhalten, die rechtmäßig auf Internetplattformen liegen, offensichtlich dem Verlinken gleich und erlauben dies.
Mehr Infos dazu finden Sie in einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs von 2015:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=71618&pos=0&anz=115 [zuletzt aufgerufen am 10.08.2020].
Auf dieser Seite finden Sie ebenfalls den Link zur genauen Urteilsbegründung (BGH vom 9. Juli 2015 - I ZR 46/12).
Darf ich Abbildungen aus technischen Fachbüchern oder Hochschul-Lehrbüchern verwenden, z.B. auf Powerpoint-Folien, die ich elektronisch zur Verfügung stelle ? Unter welchen Bedingungen ? (Wie) muss ich die Quelle angeben ?
Abbildungen aus veröffentlichten Werken dürfen Sie gem. § 51 UrhG (Zitatrecht) und auch gem. § 60a UrhG (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) nutzen.
Folgende Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:
Beim Zitat gem. § 51 UrhG:
Bei der gesetzlich erlaubten Nutzung für Unterricht und Wissenschaft gem. § 60a UrhG:
Darf ich Abbildungen aus dem Web verwenden ? Unter welchen Bedingungen ? (Wie) muss ich die Quelle angeben ?
Nutzung von Fotos und Bildern aus dem Internet
Schnell verfügbares Bildmaterial aus dem Internet ist keineswegs urheberrechtsfrei! Auch Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art wie Pläne, Skizzen, Tabellen, AGBs, Mietspiegel, Kartenwerke sind geschützt. Abmahnkosten für einfache, nicht gestalterische Lichtbilder und Lichtbildwerke mit hoher gestalterischer Schöpfungshöhe können zwischen 500 und 3.500 Euro kosten. Aber auch für Bilder gilt, Sie dürfen diese zitieren. Auch hier dürfen keinerlei Veränderungen angebracht werden, der Zitatzweck muss erfüllt sein und es gehört die genaue Quellenangabe dazu. Internetpublikationen sollten in Anlehnung an das für das Zitieren gedruckter Veröffentlichungen gewählte Muster (Autor, Titel, Erscheinungsort, Jahr) mit der URL und dem Datum des letzten Aufrufs zitiert werden.
Eine Beispielsammlung für das richtige Bildzitat finden Sie hier.
Lizenzfreies Material dürfen Sie verwenden. Diese Materialien sollten Sie auf Lizenzfreiheit geprüft haben. Daher sind bei der Bildersuche freie Quellen zu nutzen, z. B. können Sie bei der erweiterten Google-Bildersuche die Suche auf freie Lizenzen eingrenzen.
https://www.google.de/advanced_image_search [zuletzt aufgerufen am 10.08.2020].
Unter dem nachfolgenden Link findet man Infos und Links zu den entsprechenden Angeboten:
https://www.bildersuche.org/kostenlose-bilder-lizenzfreie-fotos.php [zuletzt aufgerufen am 10.08.2020]
Gutachten Urheberbenennung bei Fotos [zuletzt gesehen 10.08.2020]:
Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die verschiedene Lizenzmodelle zur Verfügung stellt.
Material, das mit diesen CC-Lizenzen versehen ist, kann von Ihnen - unter Einhaltung der genannten Bedingungen - genutzt werden.
Umgekehrt können auch Sie Ihre Werke entsprechend kennzeichnen.
Literatur:
Sehr hilfreich ist der Film mit einer Checkliste zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen beim Verwenden von Medien unter freien Lizenzen auf der folgenden Seite https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons [zuletzt gesehen 18.10.2017]
Kreutzer, Till : Open Content Lizenzen : Ein Leitfaden für die Praxis (PDF 2,6 MB). Deutsche UNESCO-Kommission e. V. http://irights.info/userfiles/DUK_opencontent_FINAL.pdf [zuletzt gesehen 16.08.2017]
Anmeldeformular für Schulungen
Fragen zu Ausleihen oder Verlängerungen richten Sie bitte an Ihre Bereichsbibliothek oder nutzen Sie die Online-Verlängerung .
+49.241.6009-52057 Auskunft
+49.241.6009-51104 Bayernallee
+49.241.6009-51507 Boxgraben
+49.241.6009-52050 Eupener Str.
+49.241.6009-53414 Jülich
+49.241.6009-52056 Mahnwesen
+49.241.6009-52066 Bibliotheksleiterin
Hochschulbibliothek
Eupener Str. 70
52066 Aachen
bibliothek(at)fh-aachen.de
Fax +49.241.6009-52287
Tel. +49.241.6009-
... -51104 Bayernallee
... -51507 Boxgraben
... -52050 Eupener Str.
... -53414 Jülich
... -52057 Information
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