Auf dieses Klassifizierungsmodell bezieht sich auch die Charta der Vielfalt. Die Charta der Vielfalt ist eine 2006 veröffentlichte Selbstverpflichtung und ein Verein unter Schirmherrschaft der früheren Bundeskanzlerin Merkel, der sich für ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld einsetzt.
"Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Sie wurde im Dezember 2006 von vier Unternehmen ins Leben gerufen und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, unterstützt.
Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld erschaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiter_innen sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft."
Das Internetangebot wird herausgegeben vom gemeinnützigen Verein Charta der Vielfalt e.V.
Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Stefan Kiefer
Charta der Vielfalt e. V.
Geschäftsstelle, Albrechtstraße 22, 10117 Berlin
Telefon: 030 288 773 99 – 0, Fax: 030 288 773 99 99
„Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt verpflichten sich Unternehmen und Institutionen, eine geeignete Organisationskultur schaffen und zu pflegen; die Personalprozesse sind im Sinne der Charta der Vielfalt zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Unterzeichner erklären, die Vielfalt der Gesellschaft grundsätzlich anzuerkennen und nutzen zu wollen. Zudem verpflichten sie sich, die Ziele der Charta der Vielfalt intern und extern zu kommunizieren, jährlich über ihre Fortschritte zu berichten und die Beschäftigten in die Umsetzung mit einzubeziehen"