Die Verwirklichung der Chancengleichheit und die Beseitigung bestehender Nachteile ist eines der wichtigsten strategischen Ziele der Hochschule. Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät die Hochschule bei dieser wichtigen Querschnittsaufgabe, für die es in vielen Bereichen noch Handlungsbedarf gibt.
Sie wirkt an der Umsetzung des Gleichstellungsauftrages der Hochschule auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes und des Hochschulgesetzes NRW mit.
Die Arbeitsschwerpunkte des Gleichstellungsbüros liegen in
Studierende und Beschäftigte der FH Aachen können sich von der Gleichstellungsbeauftragten zu diesen Themenfeldern vertraulich beraten lassen.
Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten wird unterstützt von der Gleichstellungskommission. Die Fachbereichsvertreterinnen der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten sind vor allem an den Berufungsverfahren und an der Gremienarbeit der Fachbereiche beteiligt.
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FH Aachen
Gleichstellungsbüro
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