Nachteilsausgleiche sind ein rechtlicher Anspruch für Studierenden mit Beeinträchtigung, welches auch gesetzlich verankert ist. Dabei ist zu betonen, dass der Nachteilsausgleich keine Erleichterung oder Bevorzugung darstellt, vielmehr sollen Studierende mit einer Beeinträchtigung die gleichen Chancen erhalten wie seine Gesunden Kommilitoninnen und Kommilitonen.
Obwohl der Nachteilsausgleich im Gesetz niedergeschrieben ist, besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Nachteilsausgleich. Nachteilsausgleiche werden individuell angepasst vergeben, da unterschiedliche Nachteilsausgleiche sich unterschiedlich unterstützend auf die Studierenden auswirken.
Mögliche Nachteilsausgleiche sind:
Bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen unterstützt Sie dabei die Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronische Erkrankung (vBecks).