Herr Stempel ist als Kanzler Mitglied des Rektorats und Dienstvorgesetzter der Beschäftigten in Technik und Verwaltung. Er ist Leiter der Hochschulverwaltung und Beauftragter für den Haushalt. Er vertritt den Rektor in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten.
Zu seinen Tätigkeitsbereichen gehören die Dezernate:
Zudem sind ihm folgende Stabsstellen zugeordnet:
Herr Stempel ist Mitglied im Sprechergremium der Kanzlerkonferenz NRW und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bauen.
Er wurde 2012 erstmalig zum Kanzler der Fachhochschule Aachen bestellt und 2019 für eine weitere 8-jährige Amtszeit wiedergewählt.
Die Vertretung des Kanzlers wird durch die Personaldezernentin Frau Jutta Burghardt wahrgenommen.
Das Justiziariat ist im Wesentlichen für folgende Aufgabenbereiche zuständig:
Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), insbesondere Beratung der Hochschulleitung sowie der Verantwortlichen und Beschäftigten in den Fachbereichen, Zentralen Einrichtungen und Dezernaten.
Der leitende Sicherheitsingenieur ist gemäß § 8 Absatz 2 Arbeitssicherheitsgesetz unmittelbar dem Kanzler unterstellt. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei (§ 8 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz).
Der Datenschutzbeauftragte ist im Wesentlichen für folgende Aufgabenbereiche zuständig:
Die Hochschulleitung wird bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortlichkeit für einen zuverlässigen, funktionsfähigen und ordnungsgemäßen IT-Betrieb von einem IT-Sicherheitsbeauftragten unterstützt und beraten.
Der Arbeitgeberbeauftragte für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben hat gemäß § 98 SGB IX folgende Aufgaben:
§ 98 Beauftragter des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber bestellt einen Beauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Beauftragte bestellt werden. Der Beauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter Mensch sein. Der Beauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.
Der Schwerbehindertenbeauftragte ist nach § 99 SGB IX zur engen Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs- oder Personalräten verpflichtet, um die Teilhabe schwer behinderter Menschen am Arbeitsleben zu ermöglichen oder zu verbessern. Nach § 99 Abs. 2 Satz 1 SGB IX hat er die Rehabilitationsträger bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Nach § 99 Abs. 2 Satz 2 ist er Verbindungsperson zur Bundesanstalt für Arbeit und zu dem Integrationsamt.
Handelt der Schwerbehindertenbeauftragte pflichtwidrig, so kann die für die Überwachung zuständige Verwaltungsbehörde gegen ihn eine Geldbuße aus § 9 OWiG festsetzen. Als mögliche Bußgeldtatbestände kommen insbes. in Betracht:
Der Beauftragte hat keinen Anspruch auf Erstattung des Bußgelds oder der Auslagen für die Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er ist persönlich für die Einhaltung des Schwerbehindertenrechts im Betrieb straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlich verantwortlich.
Weitere Informationen zum Schwerbehindertenbeauftragten des Arbeitgebers finden Sie unter folgendem Link: www.schwbv.de/05_04_beauftragter.html
“Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.” (Schopenhauer)
Um den veränderten Anforderungen und Bedingungen der heutigen Arbeitswelt besser gerecht zu werden, führt die FH Aachen das betriebliche Gesundheitsmanagement ein.
Gesundheit zu erhalten und zu fördern ist eine Querschnittsaufgabe, die von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren der Hochschule getragen wird.
Dabei gilt es beide Perspektiven zu betrachten – die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auf der einen Seite, Strategie, Strukturen und Prozesse sowie die Unternehmenskultur auf der anderen Seite.
Weiter zur Stabstelle für Betriebliches Gesundheitsmanagement
Das Rektorat bedient sich bei der Ausübung seiner Leitungsfunktion gemäß des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen in bestimmten Angelegenheiten der Internen Revision. Das Nähere regelt die Dienstanweisung der Fachhochschule Aachen über die Interne Revision.
Die Interne Revision wirkt am Aufbau sowie an der Verbesserung von Lagebildern mit, indem sie interne Prüfungs- und Beratungsleistungen erbringt. Sie soll Abweichungen und Schwachstellen aufdecken und Empfehlungen für deren Beseitigung und künftige Vermeidung abgeben.
Organisatorisch bildet die Interne Revision eine dem Kanzler zugeordnete Stabsstelle innerhalb der Hochschulverwaltung. Sie wird grundsätzlich nur in dessen Auftrag tätig.
Gemäß Rektoratsbeschluss soll ein effektives Compliance-Management-System an der FH Aachen entwickelt und implementiert werden. Hierbei spielen die Dokumentation und kontinuierliche Anpassung von Regelungen und Prozessen an die jeweiligen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle.
In enger Zusammenarbeit mit Bereichen wie der internen Revision und IT-Sicherheit sollen Abweichungen und Schwachstellen identifiziert und Empfehlungen für deren Beseitigung und künftige Vermeidung gegeben werden.
Organisatorisch bildet der Bereich „Compliance“ eine dem Kanzler zugeordnete Stabsstelle innerhalb der Hochschulverwaltung.
Wir bieten Beratung und Dienstleistung in allen personalrelevanten Fragestellungen
Unser Ziel ist es, in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Beteiligten unter Beachtung der rechtlichen Möglichkeiten adäquate Lösungen zu erarbeiten.
Das Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten ist im Wesentlichen für zwei Arbeitsschwerpunkte zuständig.
Der Bereich Akademisches umfasst hauptsächlich Aufgaben in der hochschulinternen Selbstverwaltung. Dazu gehören u. a. die Betreung der Gremienwahlen und des Senats, Satzungs- und Ordnungsrecht, Kapazitäts- und Zulassungsrecht, Verwaltung des Studienangebots der FH Aachen sowie die Begleitung der Akkreditierungsverfahren.
Im Bereich Studentisches ist in allen Fragen rund um das Studium das Student Service Center (SSC) erste zentrale Anlaufstelle. Hier finden die Studieninteressierten und Studierenden Antworten auf Fragen zu Themen wie Studienwahl, Bewerbung und Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, studentisches Leben, Auslandsstudium oder Berufseinstieg.
weiter zum Dez. II - Studentische und akademische Angelegenheiten
Das Dezernat III - Finanzen besteht aus den Sachgebieten (allgemeines) Finanzmanagement, Rechnungswesen (Buchhaltung), Forschungsmanagement und Zentraler Einkauf und steht den Fachbereichen und Zentralen Einrichtungen sowie der Hochschuladministration in Finanzfragen jeglicher Art als Dienstleister zur Verfügung.
Weiterhin werden hier vielfältige Berichte rund um den Hochschulhaushalt gefertigt.
Das Dezernat Facility Management hat die Aufgabe, optimale bauliche und gebäudetechnische Rahmenbedingungen für Lehre und Forschung zu schaffen und einen reibungslosen Gebäudebetrieb sicherzustellen. Hierbei steht die ganzheitliche Betrachtung der Hochschulliegenschaften im Fokus.
Zu den zahlreichen Serviceleistungen des Dezernates gehören die unterstützende Planung von Neubaumaßnahmen, die Erfassung von Nutzeranforderungen, die Bewirtschaftung der Bestandsimmobilien sowie die Instandhaltung und Modernisierung der Liegenschaften und techn. Anlagen, die Anmietung von Räumlichkeiten, die Planung und Umsetzung von Umbau- und Umzugsmaßnahmen etc..
Das Dezernat IV gliedert sich in die vier Sachgebiete technisches, kaufmännisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement sowie Arbeits-, Umwelt- und Brandschutz. In diesen Sachgebieten werden die unterschiedlichen Dienstleistungen rund um die „Facilities“ der FH Aachen erbracht.
Forschung und Innovation an der FH Aachen
...so geht das!
Die FH Aachen ist eine der forschungsstärksten Fachhochschulen in Deutschland. Die Kompetenzen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unserer Fachbereiche und Institute liegen vor allem in den Zukunftsfeldern Energie, Mobilität, Life Sciences sowie Produktionstechnik und neue Materialien. Darüber hinaus arbeiten an der FH Aachen herausragende Experten in den Disziplinen Gestaltung, Architektur und Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Wirtschaft und Logistik sowie Elektro- und Informationstechnik.
Forschung an der FH Aachen ist innovativ, anwendungsbezogen und interdisziplinär. Dies wird auch in dem 2011 verabschiedeten Rahmen für ein fachübergreifendes Verständnis von Forschung und Entwicklung deutlich, der die Sicherstellung gemeinsamer Standards gewährleisten soll.
Deshalb finden Sie hier optimale Voraussetzungen für zukünftige Kooperationen vor, als Innovationstransfer der FH Aachen freuen wir uns darauf mit Ihnen in Kontakt zu treten.
Unsere Leistungen umfassen:
Innovationstransfer ...so geht das!
Innovationstransfer ist ein planvoll unterstützender/begleitender Prozess, mit dem durch neue Ideen Lösungen/Ergebnisse entstehen, die einer wirtschaftlichen und wertschöpfenden Nutzbarmachung zugeführt werden.
Begleiten. Beraten. Initiieren. Vermitteln.
Innovationstransfer der FH Aachen
Treten Sie in Kontakt mit uns, wir freuen uns auf Sie!
T +49. 241. 6009 51037
Dr.-Ing. Johannes Mandelartz
Kontakt
mandelartz(at)fh-aachen.de
T +49.241.6009 51085
M +49.160.7401373
F +49.241.6009 51073
Anschrift
FH Aachen
Campus Eupener Straße Gebäude B
52066 Aachen
Räume
Raum B219
Das Dezernat Z "Hochschulplanung und Hochschulsteuerung" ist zuständig für die Bereiche Planung, Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung, Organisationsentwicklung, Zentrales Berichtswesen und Datenintegration sowie für die Fach-Administration des Systems MACH.
Wir unterstützen die Hochschulleitung sowie die Fachbereiche und Zentrale Einrichtungen in allen planungs- und steuerungsrelevanten Fragestellungen.
Neben der Aufbereitung, Darstellung und Interpretation von steuerungsrelevanten Daten, Kennzahlen und Informationen gehören auch Vorschläge und Konzeptionen, insbesondere zur Hochschulentwicklungsplanung, Fachbereichsentwicklungsplanung oder Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu den Aufgaben des Dezernates.
Unser Ziel ist es, in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Beteiligten gute Vorschläge und Lösungen für die Hochschule zu erarbeiten.