Wir betreuen alle wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Tarifangestellten und Auszubildenden von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und beraten Sie in allen personalrechtlichen Angelegenheiten während Ihrer Tätigkeit an der FH Aachen.
Bei Stellenausschreibungen und geplanten Einstellungen leisten wir Hilfestellung, um unter Beachtung der rechtlichen Möglichkeiten und Vorgaben adäquate gemeinsame Lösungen zu finden und diese auf den Weg zu bringen.
(Fachbereiche 3, 9, 10, Freshman Institute, SIJ)
(Fachbereich 5)
(Fachbereiche 2, 6, 8, Dezernat IV, DVZ, ZHQ)
(Fachbereich 1, 4, 7, Dezernate I, II, III, V, Z, Bibliothek und Stabstellen)
Studentische Hilfskräfte sind Hilfskräfte ohne einschlägigen Hochschulabschluss. Nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss eines Hochschulstudiums erfolgt eine Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft.
Eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft an der Fachhochschule Aachen kann erfolgen, wenn die zu beschäftigende Person an einer Hochschule oder staatlich anerkannten Hochschule als Studierende oder Studierender eingeschrieben ist.
Studentische Hilfskräfte wirken unterstützend bei der Zuarbeit für die Lehre und Forschung sowie für Tätigkeiten aus dem Umfeld von Lehre und Forschung mit, beispielsweise durch die Unterstützung bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen, Kolloquien, Tagungen, Übungen, Exkursionen und Fachpraktika, die Betreuung studentischer Arbeitsgruppen und die Auswahl und Zusammenstellung des Materials für Lehrveranstaltungen.
Beschäftigungsoptionen für studentische Hilfskräfte sind in der Regel hochschulöffentlich bekannt zu geben.
Als wissenschaftliche Hilfskraft kann beschäftigt werden, wer mindestens einen einschlägigen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterstudiengang nachweist.
Bei der Beschäftigung wissenschaftlicher Hilfskräfte soll die wissenschaftliche Aus- und Fortbildung – auch durch eigene wissenschaftliche Arbeit – gefördert werden.
Studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskräften kann die Leitung von Tutorien übertragen werden. Sie müssen die notwendige fachliche und didaktische Eignung für diese Tätigkeit besitzen.
Im Rahmen dieser Tutorien können folgende Aufgaben übertragen werden:
Die Tätigkeit als Tutorinnen und Tutoren setzt auch eine angemessene fachliche und didaktische Vor- und Nachbereitung voraus. Diese wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in dem Vergütungssatz berücksichtigt.
zusätzlich bei wiss. Hilfskräften
Für die Buchstaben A-K
Für die Buchstaben L-Z
Die FH Aachen hat sich das Ziel gesetzt, als familiengerechte Hochschule die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu verbessern und die Integration von im Erwerbsleben benachteiligten Personen im Sinne des SGB IX zu unterstützen.
Die Hochschule und der Personalrat der FH Aachen verfolgen das Ziel, im Rahmen der alternierenden Telearbeit eine örtliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation im Interesse sowohl der Hochschule als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erreichen.
Die Telearbeit wurde in einer Dienstvereinbarung geregelt.
Für die Buchstaben A-K
Für die Buchstaben L-Z
Die Gleitzeit ist der Zeitraum, in dem Sie Ihren Arbeitsbeginn und Ihr Arbeitsende sowie die Mittagspause im vorgegebenen Rahmen selbst festlegen können.