Hochschulen für angewandte Wissenschaften verfügen bisher über kein eigenständiges Promotionsrecht, aber an der FH Aachen können Sie nach Abschluss Ihres Masters promovieren. Sie werden gemeinsam von einem/r Professor:in einer Universität und an der FH Aachen betreut. Dies nennt man Kooperative Promotion. Nach erfolgreicher Promotion verleiht Ihnen die Universität den Doktorgrad. Mit der Promotion, dem Abschluss des Doktorgrads, wird die Fähigkeit unter Beweis gestellt, selbstständig und vertiefend wissenschaftlich arbeiten zu können.
In enger Verbindung mit den Hochschulen sollen im Promotionskolleg NRW zukünftig Masterabsolvent:innen von HAW und Universitäten ihr Promotionsvorhaben realisieren können. Das PK NRW wird den Doktorgrad verleihen. Voraussetzung hierfür ist die Verleihung des Promotionsrechts an das PK NRW durch das Wissenschaftsministerium des Landes nach Begutachtung durch den Wissenschaftsrat. Eine Entscheidung wird im Juli 2022 erwartet.
Für alle übergreifenden organisatorischen Belange (Qualifizierung, Betreuung, Finanzierung, Unterstützungsmöglichkeiten) finden Sie im Rahmen des Promotionskollegs Ansprechpartner:innen. Das Promotionskolleg ist die fachübergreifende Plattform für alle Promovenden, Promotionsinteressierte und Betreuer:innen der FH Aachen, unterstützt vom Lenkungsausschuss Promotionskolleg, der sich aus Professor:innen und den Sprechern der Doktorand:innen zusammensetzt.