Für Studierende

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen sowie Dokumente zum Studiengang.

 

Informationen für Erstsemesterstudierende

Der Fachbereich Medizintechnik und Technomathematik läd alle Erstsemesterstudierenden (der drei Studienorte Aachen, Jülich und Köln) zu den diesjährigen Orientierungstagen am Campus Jülich ein. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Fachschaftsrats Jülich.

Wichtige und spezifischen Informationen zum Studiengang Angewandte Mathematik und Informatik finden Sie im ILIAS (Login erforderlich).

Studienbeginn

Das Studium startet jeweils zum Wintersemester bzw. Anfang September des laufenden Jahres.

Das konkrete Startdatum ist vom jeweiligen Studienort (Aachen, Jülich, Köln) abhängig und wird Ihnen von diesem rechtzeitig mitgeteiligt.

Prüfungsphasen, -termine und -formen

Zu Beginn der Vorlesungszeit wird zum einen NUR der Prüfungszeitraum der nächsten Prüfungsphase/ -periode bekanntgegeben.

Zum anderen wird zu Beginn der Vorlesungszeit für die Prüfungen der auf die Lehrveranstaltung folgenden Prüfungsphase/-periode die Prüfungsform und im Falle einer Klausur deren Bearbeitungszeit der jeweiligen Prüfung einheitlich und verbindlich festgelegt sowie veröffentlicht.

Das Datum der Regelprüfungstermine von Klausuren und mündlichen Prüfungen der Pflichtveranstaltungen (= Lehrveranstaltungen, die in dem entsprechenden Semester regulär angeboten werden) wird spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn veröffentlicht. Für alle weiteren Prüfungen werden die Prüfungstermine innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Anmeldefrist zu der jeweiligen Prüfungsphase/-periode veröffentlicht, spätestens jedoch eine Woche vor der Prüfung. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Bekanntgabe von Uhrzeit und Raum der Regelprüfungstermine.

Bitte beachten Sie, dass die Übersicht der Prüfungstermine regelmäßig aktualisiert wird.

Die Prüfungsphasen/-perioden finden Sie beim Prüfungssekretariat/-amt Campus Jülich.

Allgemeine Kompetenzen

Im Studiengang Angewandte Mathematik und Informatik können Studierende Leistungspunkte im Bereich "Allgemeine Kompetenzen" durch Wahl unterschiedlicher Module erwerben. Eine Auswahl der angebotenen Module finden Sie im Modulkatalog Allgemeine Kompetenzen in der aktuellen Prüfungsordnung.

Bei Modulen, die keiner konkreten Lehrveranstaltung zugeordnet sind (z. B. "Hochschulprojekte"), muss die/der Studierende die/den Modulverantwortliche:n vor Durchführung der Tätigkeit fragen, ob die entsprechende Tätigkeit angerechnet werden kann.

Das Modul "betriebliche Tutorentätigkeit" kann nur einmal während des Studiums beantragt werden.

Zur Beantragung der Leistungspunkte füllen Sie nach erfolgter Tätigkeit das Formular aus und lassen dieses von Ihrer/Ihrem Auftraggeber:in sowie der/dem Modulverantwortlichen unterschreiben.

An den Studienorte werden die Modulverantwortlichen bei Abwesenheit von folgenden Personen vertreten:

  • Studienort Köln: Prof. Dr. Karola Merkel
  • Studienort Jülich: Oliver Bücker 
  • Studienort Aachen: Benno Wienke

Es können auch weitere Tätigkeiten oder Kurse angerechnet werden, die nicht im Modulkatalog aufgelistet sind, und ggf. bereits absolviert wurden. Setzen Sie sich hierzu bitte mit dem stellv. Prüfungsausschussvorsitzenden Prof. Dr. Alexander Voß in Verbindung, der dann eine Anerkennung ihrer Leistungen im Einzelfall prüft.

Eine Anmeldung über den Online-Service zur Studienverwaltung (QIS) ist nicht notwendig!

Kontakt stellv. Prüfungsausschussvorsitzender

Voß, Alexander, Prof. Dr. rer. nat.

INFORM-Professur
Lehrgebiet: Angewandte Informatik
Professor
Fachbereich 9 - Medizintechnik und Technomathematik
Heinrich-Mußmann-Str. 1
Raum
52428 Jülich

Seminar

Das Modul "Seminar" wird i.d.R. im 5. Semester durchgeführt. Das Seminar soll die/den Studierende:n befähigen, eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu einem Thema aus der Mathematik oder Informatik zu verfassen und  hierüber einen fachlichen Vortrag vor einem Auditoriumin zu halten.

Das Thema des Seminars ist mit der betreuenden Professorin bzw. mit dem betreuenden Professor (Erstprüfer:in) und der/ dem Zweitprüfer:in (i.d.R. eine Person aus dem Ausbildungsbetrieb) abzustimmen.

Gegebenenfalls ist es sinnvoll, das Thema des Seminars inhaltlich mit dem Thema der Bachelorarbeit abzustimmen. Dazu kann ein Teilaspekt der Bachelorarbeit, z. B. eine eingesetzte Technologie, die Beschreibung einer speziellen Anwendungsdomäne oder die geplanten mathematischen Verfahren, beschrieben und im Überblick dargestellt werden.

Die schriftliche Ausarbeitung und der fachliche Vortrag gehen zur Zeit jeweils zu 50% in die Bewertung ein.

Folgenden Dokumente sind abzugeben:

  • eine Kurzfassung (Abstrakt, eine A4-Seite)
  • die schriftliche Ausarbeitung
  • die Folien für den fachlichen Vortrag

Eine Anmeldung über den Online-Service zur Studienverwaltung (QIS) ist nicht notwendig!

  1. Themenfindung für die Seminararbeit - idealerweise in Anlehnung an die Bachelorarbeit
  2. Absprache mit der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor (Erstprüfer:in) und Zweitprüfer:in (i.d.R. Person aus dem Ausbildungsbetrieb) - Ausfüllen des Laufzettels
  3. Bis zum 15. Oktober des laufenden Jahres ist das Thema und die Erst- sowie Zweiprüfer:innen festzulegen - Ergänzung in Laufzettel vornehmen.
    Je nach Studienort müssen diese Daten bis zu diesem Termin auch noch elektronisch vom Studierenden übermittelt werden.
  4. Anfertigung der schriftlichen Ausarbeitung (Umfang ca. 20 Seiten ohne Verzeichnisstruktur und Anhang) und der Kurzfassung (ca. 1 DIN A4 Seite). Die Ausarbeitung muss eine Erklärung enthalten. Je nach Studienort hat die Abgabe zusätzlich elektronisch zu erfolgen.
  5. Bei Abgabe der Ausarbeitung: Terminabsprache (Ort, Raum, Uhrzeit) für den Vortrag mit betreuenden Erst- sowie Zweiprüfer:innen. Je nach Studienort werden die Termine und Räumlichkeiten durch die betreuende Professorin bzw. den betreuenden Professor oder die Ausbildungsabteilung erledigt. Zusätzlich wird festgelegt, wer die Einladung einer ausreichenden Anzahl an Zuhörer:innen übernimmt. Eine ausreichende Anzahl an Zuhörer:innen kann z.B sichergestellt werden durch
    • Teilnahme-Pflicht aller von einem Professor betreuten Studierenden oder eines ganzen Jahrgangs, oder
    • Teilnahme einer entsprechenden Anzahl von Mitarbeitenden als Zuhörer:innen des Ausbildungsbetriebes
    • Anfertigung der Vortragsfolien (Vortragslänge sollte 20 Minuten nicht unter- und 30 Minuten nicht überschreiten)
  6. Abgabe der Vortragsfolien bis 2 Tage vor dem geplanten Vortragstermin durch Zusenden (E-Mail) an die Erst- und Zweiprüfer:innen. Je nach Studienort hat die Abgabe wieder zusätzlich elektronisch zu erfolgen.
  7. Durchführung des Vortrags.
  8. Beurteilung des Seminars anhand einer Bewertungsschemas durch die beiden Prüfer:innen im Anschluss an den Vortrag. Die/ Der Betreuer:in des Ausbildungsbetriebes hat bei der Bewertung eine beratende Funktion. Die Note wird auf dem Laufzettel dokumentiert und durch die betreuende Professorin bzw. den betreuenden Professor an das Prüfungssekretariat/ -amt am Campus Jülich weitergeleitet.

WICHTIG: Da die Ausarbeitung der Seminararbeit und der Laufzettel Prüfungsdokumente sind, muss der Studierende ein Exemplar der Seminararbeit und eine Kopie des Laufzettels für fünf Jahre aufbewahren. Auf Verlangen des Prüfungssekretariat/ -amt am Campus Jülich müssen die Dokumente aushändigt werden. 

Bachelorarbeit & Kolloquium

Mit den Modulen Bachelorarbeit und Kolloquium schließen Sie das Studium ab. Die Bachelorarbeit ist dabei eine schriftliche Ausarbeitung zu einem von Ihnen frei wählbaren Thema; das Kolloquium ist die zugehörige, mündliche Prüfung.

Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit finden Sie in der Prüfungsordnung.

Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium ist eine Bestätigung beider Prüfer:innen, dass die Bachelorarbeit mit mindestens 'ausreichend' bewertet wurde.

Nach Bestehen beider Teile ist Ihr Studium beendet und Ihnen wird der Hochschulgrad „Bachelor of Science“ verliehen.

WICHTIG: Seit der Prüfungsordnung 2013 ist es möglich, die Abschlussprüfung der Ausbildung zur/ zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler:in NACH Abgabe der Bachelorarbeit und absolviertem Kolloquium als letzte Modulprüfung des Studiums abzulegen. Dadurch ergibt sich mehr Flexibilität bei der zeitlichen Planung der Bachelorarbeit. Da die Abschlussprüfung der Ausbildung jedoch ein Modul des Studiengangs ist, ist die Beendigung des Studiums OHNE abgeschlossene Ausbildung zur/ zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler:in nicht möglich. Folglich wird auch KEIN Bachelorabschluss verliehen.

Am Studienort Aachen ist insbesondere eine Weiterbeschäftigung (nach Studium und Ausbildung) an der RWTH Aachen NUR mit Bachelorabschluss möglich.

Vorgehensweise/ Ablauf

  1. Themenfindung für die Bachelorarbeit
    Aufgrund der Verknüpfung des Studiengang mit der Ausbildung zur/ zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler:in entstehen potentielle Themen für die Bachelorarbeit i.d.R. im eigenen Ausbildungsbetrieb.

    Für die Durchführung einer Bachelorarbeit müssen Sie eine:n Erstprüfer:in und eine:n Zweiprüfer:in (i.d.R. eine Person aus dem Ausbildungsbetrieb) finden. Die/ Der Erstprüfer:in der Bachelorarbeit muss ein:e Professor:in der FH Aachen sein. Diese Person muss nicht unbedingt ein:e Professor:in des Fachbereich Medizintechnik und Technomathematik sein. Häufig ist die/ der Erstprüfer:in die gleiche Person wie die/ der Erstprüfer:in bei der Seminararbeit. Die/ der Zweitprüfer:in muss mindestens den angestrebten akademischen Grad (Bachelor) besitzt.

    Das Thema des Bachelorarbeit ist mit beiden Prüfer:innen abzustimmen.

  2. Antragstellung auf Zulassung zur Bachelorarbeit
    Nach Abstimmung des Themas der Bachelorarbeit stellen Sie den schriftlichen Antrag, dass Sie eine Bachelorarbeit durchführen möchten. Stellen Sie den Anrag NUR, wenn Sie die entsprechende Voraussetzung erfüllen. Übertragen Sie in das Antragsformular die Ergebnisse Ihrer Modulprüfungen, welche Sie im Online-Service zur Studienverwaltung (QIS) erhalten. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular übergeben Sie anschließend im Prüfungssekretariat/- amt am Campus Jülich.

    Das Prüfungssekretariat/- amt prüft Ihre Angaben und erteilt oder verweigert die Zulassung. Sollte Ihrem Antrag stattgegeben und die Zulassung erteilt werden, erhalten Sie Ihren Laufzettel für die Bachelorarbeit.

    Hinweis: Abhängig vom Studienort findet i.d.R. zu Beginn des Sommersemesters/ 6.Semesters der Studiengangs ein Sammeltermin am Studienort statt, an welchem Sie den Laufzettel für die Bachelorarbeit erhalten. Die Teilnahme am Sammeltermin kann NUR nach erfolgreicher Antragstellung erfolgen. Senden Sie hierzu das vollständig ausgefüllten und unterschriebene Antragsformular als pdf-Dokument an das Prüfungssekretariat/ -amt am Campus Jülich (pruefungsamt.juelichfh-aachen.de).

  3. Durchführung der Bachelorarbeit/ Erstellung der schriftlichen Ausarbeitung
    Auf dem Laufzettel zur Bachelorarbeit legen Sie mit Ihren beiden Prüferinnen bzw. Prüfern das entgültige Thema der Bachelorarbeit fest.

    Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit ist in der Prüfungsordnung geregelt und wird vom zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden in Ihren Laufzettel zur Bachelorarbeit eingetragen. Vereinbaren Sie hierzu rechtzeitig einen Termin.

    Das Deckblatt der schriftlichen Ausarbeitung muss neben dem Logo der FH Aachen weitere Informationen (u.a. Eigenständigkeitserklärung) enthalten, die auf dem Laufzettel vermerkt sind. Ein Exemplar der schriftlichen Ausarbeitung muss in gebundener Form (Leim- oder Ringbindung) abgegeben werden - Schnellhefter o.ä. werden nicht akzeptiert.

    Die Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung (ein ausgedrucktes Exemplar mit unterschriebener Eigenständigkeitserklärung) erfolgt persönlich im Prüfungssekretariat/- amt am Campus Jülich; dies ist die "offizielle" Version der Bachelorarbeit, die bewertet wird. Üblicherweise erhalten die beiden Prüfer:innen nach der Fertigstellung ebenfalls ein Exemplar. Somit werden Sie mindestens 3 Exemplare anfertigen und abgegeben.

    Im Prüfungssekretariat/ -amt wird die rechtzeitige Abgabe der Bachelorarbeit auf dem Laufzettel bestätigt. Idealerweise haben Sie zum Zeitpunkt der Abgabe bereits den Rest des Laufzettels ausgefüllt, d.h. die Zulassung zum Kolloquium beantragt. Dazu sind die Unterschriften Ihrer beiden Prüfer:innen (mindestens 'ausreichend') und Planung des Kolloquiums nötig. Wenn der Laufzettel bei der Abgabe bereits alle diese Informationen und Unterschriften enthält, verbleibt der Laufzettel im Prüfungssekretariat/ -amt. Andernfalls müssen Sie den Laufzettel noch einmal mitnehmen und vervollständigen. Beachten Sie bei der Abgabe der die Öffnungszeiten des Prüfungssekretariats/ -amts.

  4. Durchführung des Kolloquiums
    Das Kolloquium sollte innerhalb von zwei Monaten nach Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung der Bachelorarbeit erfolgen und wird von Ihren beiden Prüfer:innen durchgeführt. Der abgestimmte Termin des Kolloquiums wurde vorher auf dem Laufzettel zur Bachelorarbeit eingetragen. Vor Durchführung des eigentlichen Kolloquium erfolgt i.d.R. ein (öffentlicher) Vortrag zur Bachelorarbeit. Das anschließende Kolloquium ist eine maximal 60 Minuten dauernde mündliche Prüfung, in der die beiden Prüfer:innen Fragen zur Bachelorarbeit selbst sowie verwandten Themengebieten stellen. Die Antworten werden dabei schriftlich festgehalten. Nach dem Kolloquium besprechen sich die Prüfer:innen zur Notenfindung, und teilen Ihnen die Noten für die schriftlich Ausarbeitung und für das Kolloquium mit.

    Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Planung, dass Sie sich ggf. rechtzeitig für das kommenden Semester rückmelden. Wenn das Kolloquium z.B. Anfang September durchgeführt wird, müssen Sie für das Wintersemester rückgemeldet sein.

  5. Exmatrikulation
    Nach erfolgreich abgelegter Bachelorprüfung kann die Exmatrikulation erfolgen. Hierfür erhalten Sie nach dem Kolloquium einen Laufzettel. Die Exmatrikulation erfolgt entweder auf Wunsch direkt oder automatisch zum nächsten Semesterwechsel. Sollte das Kolloquium innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgesemesters erfolgreich durchgeführt worden sein, so kann Ihnen der Semesterbeitrag zurückerstattet werden.

  6. Einladung zur Absolvent:innenfeier
    Nach erfolgreich Studienabschluss erhalten Sie eine Einladung zur Absolvent:innenfeier des Fachbereichs Medizintechnik und Technomathematik. Ihm Rahmen des Festakts erhalten Sie die Bachelorurkunde. Eine Bestätigung über den Studienabschluss samt Notenübersicht können Sie aber bereits kurz nach erfolgreicher Bachelorprüfung erhalten. Wenden Sie sich hierzu an das Prüfungssekretariat/ -amt am Campus Jülich.