Bewerbung

Art der Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt grundsätzlich online. Sie werden durch das Online-Bewerbungsportal geführt. Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zum Bewerbungsprozess sowie speziellere weiter unten auf dieser Seite.

Beachten Sie bitte außerdem, dass Sie sich parallel ebenfalls bei unserem Studiengangspartner, dem ZVA-Bildungszentrum bewerben müssen.

Prüfungsordnung Bachelorstudiengang „Augenoptik und Optometrie“ | Lesbare Fassung

Kurzbeschreibung:

Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Augenoptik und Optometrie“ in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 10.05.2017 – FH-Mitteilung Nr. 50/2017 (Nichtamtliche lesbare Fassung)
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Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsfristen

Normalerweise gilt (Änderungen vorbehalten, bitte kontrollieren Sie hier, ob es ggf. zu Änderungen gekommen ist.)

  • Die Bewerbungsfrist endet immer um den 04. April (leichte Verschiebungen sind durch Wochenende oder Feiertage möglich).
  • Die Immatrikulationsfrist nach der erstmaligen Zulassung endet immer um den 15. April (leichte Verschiebungen sind durch Wochenende oder Feiertage möglich).

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Meisterbrief vorweisen können, reicht es aus, wenn Sie ein Bestätigungsschreiben der IHK Düsseldorf (oder ggf. einer anderen für Sie zuständigen Stelle) vorlegen. Der Meisterbrief selbst (oder auch eine amtlich beglaubigte Kopie) kann dann bis in den Juli nachgereicht werden. Geschieht dies nicht, ist eine Rückmeldung zum nächsten Semester nicht mehr möglich.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich gerne an das für die Einschreibung zuständige Studierendensekretariat in Jülich (Studierendensekretariat_Juelichfh-aachen.de).

Diese Regelungen gelten einheitlich für alle, also sowohl für Meisterschüler:innen des ZVA-Bildungszentrums als auch für Quereinsteiger:innen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Regelungen bereits Ausnahmen - bezogen auf die üblichen Bewerbungsverfahren der FH Aachen - darstellen, weshalb Ausweitungen der Fristen nicht möglich sind.

Einschreibevoraussetzungen

Zunächst: Durch die spezielle Studienstruktur mit integrierter Meisterprüfung ist das Abitur keine Zugangsvoraussetzung mehr! Tatsächlich erhalten diejenigen Zugang zum Studiengang, die den ZVA-Meisterkurs Augenoptik am ZVA-Bildungszentrum oder an einer anderen vergleichbaren Bildungseinrichtung (nach Maßgabe des Gesetzes über die Berufe in der Optometrie, Augenoptiker- Ausbildungsverordnung vom 26. April 2011, BGBl. I S. 698) erfolgreich absolviert haben. Der ZVA-Meisterkurs beinhaltet auch die Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk vor der Handwerkskammer, deren Bestehen Voraussetzung zur Zulassung für den zweiten Studienabschnitt ist.

Konkret bedeutet dies, entweder Sie sind bereits Meister:in und erfüllen die gegebenen Voraussetzungen (falls nicht, s. Frage 3 der FAQs), dann können Sie sich direkt für das fünfte Semester des Studienganges an der FH Aachen bewerben oder Sie können eine abgeschlossene Lehre im Augenoptikerhandwerk (Geselle bzw. Gesellin) vorweisen, dann schreiben Sie sich zunächst am ZVA-Bildungszentrum zum ZVA-Meisterkurs Augenoptik ein und starten dort mit dem ersten Semester.

Einen NC gibt es für diesen Studiengang derzeit nicht. Ebenso wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt. Der Einstieg ist direkt nach der Gesellenprüfung möglich.

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