Bewerbung und Zulassung

Um sich auf unseren Masterstudiengang Bauingenieurwesen bewerben zu können, müssen Sie bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Gerne erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen und wie Sie sich dann auf einen Studienplatz bewerben können.

Prüfungsordnung Masterstudiengang Bauingenieurwesen (lesbare Fassung)

Kurzbeschreibung:

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 18.01.2023 – FH-Mitteilung Nr. 6/2023 (Nichtamtliche lesbare Fassung)
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Zugangsordnung Masterstudiengang Bauingenieurwesen

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Was müssen Sie mitbringen?

Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme des Studiums ist der Nachweis eines mindestens siebensemestrigen ersten akademischen berufsqualifizierenden Abschlusses aus dem Bereich Bauingenieurwesen im Umfang von 210 Leistungspunkten. Das Zeugnis muss mindestens die Gesamtnote „gut“ (2,5) ausweisen. Es sei denn Sie haben Ihr Bachelorstudium in der Regelstudienzeit abgeschlossen, dann akzeptieren wir auch eine Gesamtnote von bis zu 3,0.
Interessierte mit einem entsprechenden Studium in einem Umfang von 180 Leistungspunkten haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Praxissemesters die erforderlichen 30 Leistungspunkte nachzuholen. Alternativ können Sie sich in den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen einschreiben und Anpassungsmodule im Umfang von 30 Leistungspunkten absolvieren.

Für die Aufnahme in den Masterstudiengang werden Kompetenzen in folgenden Fachgebieten vorausgesetzt:

  • Mathematik und Technische Mechanik sowie zwei der drei folgenden Fachgebiete:
    • Statik
    • Baubetrieb
    • Infrastruktur (Verkehr und/oder Wasser- und Abfallwirtschaft)
  • Außerdem wird die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt.

Die Einschreibung ist ausnahmsweise ohne den genannten Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss möglich, wenn nur noch die Abschlussarbeit und/oder das Kolloquium zu absolvieren sind. In diesem Fall ist eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers darüber erforderlich. Der endgültige Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses einschließlich der geforderten Gesamtnote ist für die Einschreibung zum Sommersemester bis zum 15. April und für die Einschreibung zum Wintersemester bis zum 15. Oktober dem Studierendensekretariat vorzulegen.

Alle Informationen zur Bewerbung

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Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

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Bewerbungsfristen

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