Hochschulzugangsberechtigung (HBZ) in einer dieser Formen:
> Ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Studium des Studiengangs.
> Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge.
> Berufliche Ausbildung und Berufserfahrung (Hochschulzugang ohne Abitur): Unter bestimmten
Voraussetzungen kannst du auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur ein Studium aufnehmen
(Erläuterungen siehe hier).
> Ausländische Studienberechtigung (Erläuterungen siehe hier).
> Mit der Fachhochschulreife kannst du an unserer Fachhochschule alles studieren.
Aber bitte berücksichtige:
- Je nach Art des Zeugnisses ist für den Zugang zur Fachhochschule neben dem „schulischen Teil“ auch
zwingend ein halbjähriger oder ganzjähriger „praktischer Teil“ erforderlich (PDF-Broschüre).
- Manche Zeugnisse außerhalb des Bundeslandes NRW müssen evtl. von einer Bezirksregierung
anerkannt werden.