Das Studium kann im Sommersemester und auch im Wintersemester aufgenommen werden. Bei Studienbeginn im Wintersemester wird die Reihenfolge der ersten beiden Semester im Studienverlaufsplan vertauscht.
Die Bewerbungsfristen für das jeweils kommende Semester laufen jeweils bis zum letzten Tag des laufenden Semesters. Hier geht es zu den Terminplänen des laufenden und kommenden Semesters.
>>> Hinweis verlängerte Bewerbungsfrist WS2020: 30.09.2020 <<<
Die Einschreibefristen enden jeweils am 15.04. für das Sommersemester und am 15.10. für das Wintersemester.
Bitte lesen Sie zunächst alle untenstehenden Informationen, bevor Sie mit dem Online-Bewerbungsprozess beginnen.
bei Fragen zum formalen Ablauf von Studienplatz-Bewerbung oder Immatrikulation:
Kontakt über das Student Service Center (SSC):
Telefon: 0241/6009-51616
Mail: ssc(at)fh-aachen.de
Studierendensekretariat Aachen: Kontaktformular
Bewerberinnen und Bewerber des Masterstudiengangs Elektrotechnik müssen ein berufsqualifizierendes Hochschulstudium in einer der folgenden Richtungen mit der Abschlussnote 2,5 oder besser absolviert haben:
Bei Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern muss eine vergleichbare Note vorliegen.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ihre Deutschkenntnisse nach der „Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Fachhochschule Aachen“ in ihrer jeweils gültigen Fassung mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2 nachweisen.
Dem Antrag auf Zugang zum Studium müssen folgende Unterlagen beigefügt sein:
Zeugnisse und Bescheinigungen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. In Ausnahmefällen kann die Hochschule unter Vorbehalt zulassen, dass das Studium bereits vor dem Erwerb des Studienabschlusses nach § 2 aufgenommen wird, wenn diese Zugangsvoraussetzung spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn dem Studierendensekretariat nachgewiesen wird. In diesem Fall wird die im Antragsverfahren fehlende Abschlussnote durch das arithmetische Mittel aller bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist erworbenen Prüfungsleistungen des vorhergehenden Studiums ersetzt.
Über die Feststellung der Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten bzw. der Einschlägigkeit und der Vergleichbarkeit ausländischer Zeugnisse entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik.
In unserem Bewerbungsportal können Sie sich online bewerben und erhalten Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung. | Weiter zum Bewerbungsportal
Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studentenwerks und einen Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) entrichten. Im Studierendenschaftsbeitrag sind die Kosten für das NRW-Ticket enthalten. Die Höhe der Beiträge wird jedes Semester neu festgesetzt. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.