Um im 3-semestrigen Master-Studiengang „Industrial Engineering“ studieren zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Vorzuweisen sind:
a) des Maschinenbaus oder eines verwandten ingenieurwissenschaftlichen
Studiengangs oder
b) des Wirtschaftsingenieurwesens Fachrichtung Maschinenbau
Sollten die Grundkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre nicht zum Zeitpunkt der Eignungsfeststellung nachgewiesen sein, können diese im ersten Semester des Studiums nachgeholt werden. Der Nachweis der Grundkenntnisse ist Voraussetzung für die die Teilnahme an den Prüfungen des zweiten Semesters.
Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nach einem wissenschaftlichen Studium im Umfang von mindestens 210 Leistungspunkten. Darin müssen Grundkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre im Umfang von 5 Leistungspunkten enthalten sein.
Die Abschlussnote der erbrachten Prüfungsleistungen des Hochschulstudiums muss mindestens die Note 2,7 oder eine vergleichbare Benotung bei anderen Notensystemen betragen. Über die Vergleichbarkeit von Studiengängen und Abschlussnoten entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften nach Rücksprache mit der Zugangskommission.
Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist außerdem die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache. Diese gilt als nachgewiesen, wenn
> die Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung
erworben wurde oder
> der vorherige Hochschulabschluss in einem überwiegend deutschsprachigen Studiengang erworben wurde
oder
> die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2) oder gleichwertige Prüfungen gemäß der
Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der FH Aachen in
ihrer jeweils gültigen Fassung nachgewiesen werden.
Eine Bewerbung ist auch bereits vor Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Hochschulsabschlusses möglich. Der endgültige Nachweis ist dem Studierendensekretariat bis spätestens am 15. April (für das Sommersemester) bzw. am 15. Oktober (für das Wintersemester) vorzulegen.