Die FH Aachen nimmt mit dem örtlich-zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign am Dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) teil. Das Dialogorientierte Serviceverfahren unterstützt die Hochschulen bei Ihren Zulassungsprozessen und trägt dazu bei, dass keine freien Studienplätze unbesetzt bleiben.
Ihr Weg ins Studium Kommunikationsdesign an der FH Aachen beginnt mit der Registrierung auf hochschulstart.de. Für die Registrierung geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und erhalten eine Bewerber-ID (Bewerber-Identifikations-Nummer) und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer).
Diese benötigen Sie zur Bewerbung in unserem ⇒ Bewerbungsportal .
Im Bewerbungsportal der FH Aachen erhalten Sie weitere Informationen zur Dateneingabe und zum Bewerbungsablauf.
Nach einer Abgabe eines Bewerbungsantrags erhalten Sie immer eine Bestätigungsemail zur erfolgreichen Bewerbung.
Im Portal der FH Aachen können Sie den Status Ihrer Bewerbungen jederzeit einsehen. Nach Bewerbungsende können Sie die Zulassungsangebote, die Ihnen per Email unterbreitet werden, im Portal von hochschulstart.de mit Ihrem Benutzerkonto von hochschulstart.de prüfen und annehmen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf, die Fristen und die Auswirkungen der Studienplatzannahme und der Priorisierung Ihrer Studienwünsche im DoSV.
Ausführliche Informationen zum Bewerbungsablauf erhalten Sie auf der Website http://www.hochschulstart.de/startseite
a) Eignungsprüfung Kommunikationsdesign
Anmeldung zur Teilnahme an der Eignungsprüfung mit einem Online-Bewerbungsformular (Link)
Anmeldeschluss ist der 01.04.2023
Bearbeitung einer mehrteiligen, gestalterischen Hausaufgabe.
Die Einladung zur Eignungsprüfung wird per Email verschickt. Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird postalisch zugestellt.
Downloadlink Infoblatt-Eignungsprüfung-KD.pdf
b) Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in einer dieser Formen:
c) Praxiserfahrung vor dem Studium für das kommende Bewerbungsverfahren
Für die Zulassung zum Studium ist im Regelfall der Nachweis über eine anerkannte praktische Tätigkeit von insgesamt 12 Wochen erforderlich. Davon sind 8 Wochen vor Studienbeginn abzuleisten. Die restlichen 4 Wochen können bis zu Beginn des 3. Semester nachgeholt werden.
bei Fragen zum formalen Ablauf von Studienplatz-Bewerbung oder Immatrikulation:
Kontakt über das Student Service Center (SSC):
Telefon: 0241/6009-51616
Mail: ssc(at)fh-aachen.de
Studierendensekretariat Aachen: Kontaktformular
Fragen zur Eignungsprüfung richten Sie bitte an den zuständigen Fachbereich Gestaltung.
In diesem Studiengang ist ein Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.
Frist zur Studienplatz-Bewerbung: Mitte Mai bis 15. Juli.
Infos für Bewerbungen mit beruflicher Qualifizierung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat für Personen, die keine Fachhochschulreife oder Hochschulreife erwerben oder erworben, sich aber in der beruflicher Bildung qualifiziert haben, den Hochschulzugang und damit die Studiermöglichkeiten neu geregelt.
Diese Regelungen sind in der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Landesministerium >Studieren ohne Abitur) zusammengefasst.
Es gibt verschiedene Anforderungen und Möglichkeiten für ein Studium ohne Fachhochschulreife bzw. Abitur:
1 | Zugang zum Studium hat, wer einen Meisterbrief oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorweisen kann. Diese Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang.
2 | Zugang zum Studium hat, wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung hat und eine in diesem erlernten Beruf ausgeübte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen kann. Diese Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in einem entsprechenden Studiengang.
Für die Fälle 1 und 2 gilt:
Für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung ist für diese Bewerber nur die Zulassung über eine Sonderquote möglich. Freie Studiengänge können nach Vorliegen aller Zugangsvoraussetzungen sofort studiert werden.
3 | Weiterhin kann eine Zugangsprüfung abgelegt werden bzw. in zulassungsfreien Studiengängen ist ein Probestudium möglich. Voraussetzung ist auch hier eine mindestens zweijährige Berufsausbildung. Die geforderte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit muss nicht fachlich entsprechend absolviert worden sein. Gleichgestellt ist hier die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes/Pflege eines Angehörigen.
Weitere Einzelheiten können dem Schaubild entnommen werden. Die beruflichen Qualifikationen gelten nur für Abschlüsse/Meisterbriefe der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes und Bundes- oder Landesrechtlich geregelter Berufsausbildungen. Für nähere Informationen steht Ihnen das Studierendensekretariat gerne zur Verfügung.
Der Antrag zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung (Download) (alternativer Download) als in der beruflichen Bildung Qualifizierte/Qualifizierter ist nur schriftlich
für das kommende Wintersemester bis zum 01. Juli
für das kommende Sommersemester bis zum 05. Januar
beim Studierendensekretariat der FH Aachen einzureichen. Aufgrund der notwendigen Prüfung Ihrer Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit empfehlen wir, die Bewerbung frühstmöglich einzureichen!
Studienplatzbewerbung:
Wenn Sie keine Fachhochschulreife oder Hochschulreife erwerben oder erworben haben und mit ‚beruflich qualifizierter Bewerbung‘ an einem Studium an der FH Aachen interessiert sind, so müssen Sie 1.) schriftlich einen Antrag zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung (Download) (alternativer Download) im Studierendensekretariat einreichen und dann 2.) sich über das Online-Portal bewerben und das Ergebnis der Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung im Bewerbungsportal hochladen.
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Zugangsprüfung (s.o. Absatz: 3 |) für das jeweils kommende Wintersemester endet am 01. April, für das Sommersemester am 01. Oktober.
Senden Sie bitte den jeweiligen Antrag (Anerkennung Beruflich Qualifiziert und/oder den forlmlosen Antrag auf Anmeldung zur Zugangsprüfung) und die Unterlagen per Post an:
FH Aachen
Studierendensekretariat
Postfach 100 560
52005 Aachen
[Anschrift und Öffnungszeiten].
Bewerbung über uni-assist
uni-assist (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerber*innen e.V.) ist ein Verein, der im Auftrag deutscher Hochschulen arbeitet. uni-assist prüft Ihre Bewerbung auf Vollständigkeit und ob Sie alle Zulassungsvoraussetzungen für den gewünschten Bachelorstudiengang erfüllen.
Ihre Dokumente reichen Sie als Upload bei uni assist e.G. ein. Wir behalten uns vor, die Originale, bzw. beglaubigte Kopien bei der Einschreibung ggf. zu prüfen.
Bewerbungsfristen
zum Wintersemester: 15. Juli (Ausschlussfrist)
zum Sommersemester: 15. Januar (Ausschlussfrist)
Die Bewerbung ist an uni-assist (“Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen e.V.“) zu richten.
Wer muss sich über uni-assist bewerben?
Liste der einzureichenden Unterlagen und Informationen für ausländische Studienbewerber*innen zum Bewerbungsverfahren über uni-assist.
Nachweis der Deutschkenntnisse
Bei der Bewerbung über uni-assist müssen Sie bereits Deutschkenntnisse im Niveau DSH-1 oder Goethe-Zertifikat B2 oder telc B2-Zertifikat oder TestDaF 4x3 haben und nachweisen. Bitte beachten Sie die geringeren deutschen Sprachanforderungen für AOS-Studiengänge.
Zusätzlich muss bereits bei der Bewerbung eine Anmeldebestätigung oder Teilnahmebescheinigung für die Prüfung oder den Kurs DSH-2, Goethe-Zertifikat C2, TestDaF 4x4, telc Zertifikat C1 Hochschule mit abschließender Prüfung oder gleichwertig eingereicht werden.
Zur Einschreibung in einen deutschsprachigen Studiengang müssen Sie nachweisen, dass Sie die erforderlichen Deutschkenntnisse besitzen (bestandene Sprachprüfung DSH-2 oder TestDaF 4x4 oder telc Zertifikat C1 Hochschule oder Goethe-Zertifikat C2 oder weitere gleichwertige Zertifikate).
Deutsch-Nachweise in ausländischen Schulabschlüssen können bei entsprechender Qualität in förmlichen Abkommen bzw. Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt werden, z.B. das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien, das Sekundarschulabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg und das französischen Diplôme du Baccalauréat. Weitere informationen dazu erhalten Sie auf den Webseiten der Kultusministerkonferenz
Sie möchten vorab checken, ob ein Hochschulzugang zu deutschen Hochschulen möglich sein könnte?
https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/ (deutsche Version)
https://www.uni-assist.de/en/tools/check-university-admission/ (englische Version)
Informationen über die Einstufung ausländischer Zeugnisse erhalten Sie zudem bei "anabin" (Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse).
Studieninteressierte aus der niederländischen Provinz Limburg können sich per Email im Studierendensekretariat über besondere Regelungen zu den Sprachnachweisen informieren.
Studieninteressierte, die zunächst an einem studienvorbereitenden Sprachkurs der Sprachenakademie Aachen (Sprachenzentrum an der FH Aachen) teilnehmen wollen, müssen sich nicht über uni-assist bewerben, sondern direkt über die Sprachenkademie. Informationen und Anmeldeformular können Sie sich hier downloaden.
1. Registrieren Sie sich bitte über das Bewerbungsportal der FH Aachen
(Registrierungen aus Vorsemestern sind nicht gültig).
2. Durchlaufen Sie die Online-Bewerbung der FH Aachen.
Bitte vergessen Sie nicht, Antrag abgeben anzuklicken,
und vervollständigen Sie über unser Portal die Daten zur Einschreibung.
3. Drucken Sie Sich nach Abschluss der Beantragung der Zulassung Ihren Zulassungsbescheid aus.
Das Schreiben enthält alle Informationen zur endgültigen Einschreibung, die Sie bitte mit den nötigen
Unterlagen per Post direkt an das Studierendensekretariat schicken.
Am besten orientieren Sie sich an der Checkliste | Bachelorstudiengänge ohne Zulassungsbeschränkung mit praktischen Tipps zum Ablauf der Bewerbung.