Erasmus+ Praktikumsförderung

Erasmus+ bietet Studierenden und jungen Absolventen die Möglichkeit, ihre im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse während eines Praktikums anzuwenden und zu vertiefen und dabei die Arbeitsweise und Kultur des Gastlandes kennenzulernen. Interkulturelle Kommunikationsfähigkeit, Sprachkenntnisse und persönliche Eigenschaften wie Selbstvertrauen und Flexibilität werden gestärkt.

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Erasmus+ Praktikumsförderung.

Stand: Praktikumsstart 01.09.2023 bis 31.08.2024

Regelungen für den Praktikumsstart ab 01.09.2024 sind derzeit noch vorläufig.

Weitere Informationen und wichtige Erläuterungen zum Erasmus+ Programm finden Sie auf den Erasmus+ Seiten:

Erasmus+

Erasmus+ aktuelle Informationen

1 Vorteile einer Erasmus+ Praktikumsförderung

  • formelle Abstimmung zwischen Hochschule, Unternehmen und Teilnehmer/innen über Inhalt und Ziele des Praktikums und Abschluss einer EU-Lernvereinbarung hierüber (Learning Agreement)
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch konkrete Ansprechpartner an der FH Aachen und in der Zielinstitution
  • finanzielle Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (organisatorisch, sprachlich und kulturell)
  • Sonderförderung für nachhaltiges Reisen (green travel)
  • Sonderförderung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit "geringeren Chancen"
  • Kurzaufenthalte (short term mobility) bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
  • Möglichkeit mit digitalen Angeboten der Zielinstitution teilweise von Deutschland aus internationale Lernerfahrung zu sammeln (blended mobility)

Weitere Informationen zu Erasmus+ allgemein und zu den speziellen Angeboten des Erasmus+ Programmes finden Sie hier:

Erasmus+

Erasmus+ aktuelle Informationen

2 Voraussetzungen

Wer wird gefördert?

  • Studierende aller Studienrichtungen, die für einen Studiengang mit Abschluss an der FH Aachen eingeschrieben sind
  • für junge Absolventen ("Graduiertenpraktika") ist eine Förderung bis 12 Monate nach Studienabschluss möglich
  • verfügbares persönliches Erasmus+ Mobilitätskontingent (jeweils 12 Monate im Bachelor- und im Masterstudiengang); vorangegangene Erasmus+ Förderungen werden angerechnet
  • Kenntnisse der Arbeitssprache auf dem Niveau von mind. B1
  • Zielland ist nicht das Hauptwohnsitzland
  • wenn Sie in Belgien und den Niederlanden wohnen (so genannte "Grenzgänger") nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: Kontakt
  • Erasmus+ Praktikumsförderung kann gleichzeitig mit den meisten anderen Förderungen, wie zum Beispiel BAföG und Deutschlandstipendien, bezogen werden. Das zuständige BAföG-Amt kann Auskunft darüber erteilen, ob und in welcher Höhe das Erasmus+ Stipendium auf das BAföG angerechnet wird. Auch eine Praktikumsvergütung kann zusätzlich bezogen werden. Alle Einkünfte müssen jedoch mitgeteilt werden.
  • Eine Kombination mit Förderprogrammen der EU oder des DAAD ist nicht möglich.

Welche Praktika werden gefördert?

  • qualifizierte Unternehmens- und Forschungspraktika
  • Pflichtpraktika und Praxisprojekte gemäß Studienordnung
  • freiwillige Praktika, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium stehen, darunter auch Praktika zeitnah nach dem Studienabschluss
  • mögliche Zielinstitutionen:
    • Unternehmen im öffentlichen und privaten Sektor, unabhängig von Größe, Rechtsform oder Wirtschaftsbereich
    • Forschungspraktika an Hochschulen, auch im Rahmen einer Abschlussarbeit
    • jedoch keine Praktika in der Verwaltung, bei Behörden, EU-Institutionen und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
  • Dauer mindestens 60 Tage, höchstens 360 Tage
  • kürzere Dauer möglich (short term mobility) bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

3 Zielländer und Förderhöhe

Ländergruppe 1

  • Praktikumsbeginn 01.09.2023 bis 31.08.2024: 750 Euro pro Monat
Dänemark Liechtenstein
Finnland Luxemburg
Irland Norwegen
Island Schweden

 sowie die Partnerländer:

Großbritannien
Schweiz

 

 

Ländergruppe 2

  • Praktikumsbeginn 01.09.2023 bis 31.08.2024: 690 Euro pro Monat
Belgien Niederlande
Frankreich Österreich
Griechenland Portugal
Italien Spanien
Malta Zypern

 

Ländergruppe 3

  • Praktikumsbeginn 01.09.2023 bis 31.08.2024: 640 Euro pro Monat
Bulgarien Rumänien
Estland Serbien
Kroatien Slowakei
Lettland Slowenien
Litauen Tschechien
Nordmazedonien Türkei
Polen Ungarn 

Ländergruppe 1

  • Praktikumsbeginn 01.09.2024 bis 31.08.2025: 750 Euro pro Monat
  • Praktikumsbeginn 01.09.2025 bis 31.08.2026: noch nicht bekannt
Belgien Liechtenstein
Dänemark Luxemburg
Finnland Niederlande
Frankreich Norwegen
Irland Österreich
Island Schweden
Italien  

 sowie die Partnerländer:

Großbritannien
Schweiz

 

 

Ländergruppe 2

  • Praktikumsbeginn 01.09.2024 bis 31.08.2025: 690 Euro pro Monat
  • Praktikumsbeginn 01.09.2025 bis 31.08.2026: noch nicht bekannt
Estland Slowakei
Griechenland Slowenien
Lettland Spanien
Malta Tschechien
Portugal Zypern

 

Ländergruppe 3

  • Praktikumsbeginn 01.09.2024 bis 31.08.2025: 690 Euro pro Monat
  • Praktikumsbeginn 01.09.2024 bis 31.08.2025: noch nicht bekannt
Bulgarien Rumänien
Kroatien Serbien
Litauen Türkei
Nordmazedonien Ungarn 
Polen  
   

Dazu zählen auch die jeweiligen überseeischen Gebiete der genannten Länder.

Ein Monat wird mit 30 Tagen kalkuliert.

Dauer der finanziellen Förderung:

  • Praktikumsbeginn zwischen 01.09.2023 und 31.08.2024 taggenau
  • Praktikumsbeginn zwischen 01.09.2024 und 31.08.2025 noch nicht bekannt
  • Praktikumsbeginn zwischen 01.09.2025 und 31.08.2026 noch nicht bekannt

"Taggenau" bedeutet, dass der komplette förderfähige und bescheinigte Zeitraum mit dem Stipendium gefördert wird und nicht nur ein festgelegter, maximaler Zeitraum. Auch eine Auf- oder Abrundung bei angebrochenen Monaten erfolgt nicht.

Reisetage werden nicht mitgerechnet.

Die oben genannten Raten setzen sich zusammen aus der für das jeweilige Land geltenden Förderrate und einem Praktikumszuschlag von monatlich 150 Euro.

Die Raten gelten für Standardmobilitäten zwischen 2 und 12 Monaten.

Für Kurzzeitmobilität (short term mobility) gelten eigene Beträge.

Als Sonderförderungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit "geringeren Chancen" sind Aufstockungsbeträge (Top-ups) vorgesehen, die zusätzlich zu den Monatsraten gewährt werden. Sonderförderungen gibt es für Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

  • mit einer Behinderung
  • mit einer chronischen Erkrankung
  • mit mitreisendem(n) Kind(ern)
  • aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie
  • erwerbstätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Darüber hinaus ist eine Sonderförderung für nachhaltiges Reisen vorgesehen ("grünes Reisen").

Informationen zu Sonderförderungen erhalten sie hier: Erasmus+

70% des Stipendiums werden zu Beginn des Praktikums ausgezahlt und die restlichen 30% am Ende, nach Eingang und Prüfung der erforderlichen Nachweise und Berichte.

Wird ein Praktikum mit einem Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule kombiniert, gilt die Mobilität als Studienaufenthalt und wird aus der Erasmus+ Studienförderung gefördert.

4 Beantragung und Dokumente

Bewerbungsfrist:

  • Sie können sich jederzeit fortlaufend bewerben.
  • Sie sollten sich bewerben, sobald sich Ihr Vorhaben konkretisiert: Sie sollten wissen, wann Sie Ihr Praktikum in etwa starten möchten und was Sie inhaltlich machen möchten.
  • Auch unvollständige Bewerbungen werden bearbeitet.
  • Frist für Studierende (Studierendenpraktikum): spätestens 2 Monate vor Beginn Ihres Praktikums
  • Frist für angehende Absolventen (Graduiertenpraktikum): spätestens 2 Monate vor Ihrem Studienabschluss, d.h. vor Ihrer letzten zu erbringenden Studienleistung. In der Regel ist das Ihr Kolloquium. Nach Abschluss Ihres Studiums, also nach Ihrer letzten Studienleistung, ist eine Bewerbung nicht mehr möglich.
  • Eine feste Stellenzusage ist zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht erforderlich.
  • Bei Beeinträchtigungen bei der Suche nach einer Praktikumsstelle oder im Bewerbungsprozess oder falls kurzfristig unverschuldet die Notwendigkeit entsteht, sich neu zu orientieren, können Studierende und angehende Absolventinnen und Absolventen gerne Kontakt aufnehmen: Kontakt
  • Sollten Sie zur Gruppe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen gehören und beabsichtigen, einen Realkostenantrag zu stellen, muss dieser spätestens 3 Monate vor Beginn des Praktikums hier vorliegen; Informationen zum Realkostenantrag finden Sie unter Erasmus+ (=> Sonderförderungen).

Bewerbungsunterlagen:

  • Leistungsübersicht (z.B. Notenspiegel)
    • in Deutsch
    • mit Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote
    • QIS-Ausdruck (mit Verifikationsnummer) oder Ausdruck des Prüfungsamts (mit Vermerk "ohne Unterschrift gültig" oder vom Prüfungsamt gestempelt und unterschrieben)
  • Lebenslauf in Deutsch (Europass Lebenslauf)
  • Studienbescheinigung des Semesters, in dem Sie sich bewerben
  • Spracheinschätzung bezogen auf die Arbeitssprache (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: hier herunterladen)
  • Erklärung zur Auslandsmobilität
  • Erklärung über bisherige Erasmus+ Förderungen
  • Antrag auf Sonderförderung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen
  • Lernvereinbarung (Learning Agreement for Traineeships) als Entwurf

Die Bewerbungsformulare werden Ihnen per E-Mail zugesandt. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt auf: Kontakt

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung im PDF-Format per E-Mail an Frau Birgit Kreutz: Kontakt

5 Wie geht es nach Ihrer Bewerbung weiter?

Sie werden eine Eingangsbestätigung erhalten.

Nach Sichtung Ihrer Bewerbung erfolgt ein Vergabeentscheid anhand der Auswahlkriterien und der Programmrichtlinien.

Nach erfolgreicher Auswahl werden Sie eine Stipendienzusage und die Stipendienunterlagen erhalten. Zu den Stipendienunterlagen gehört unter anderem der Stipendienvertrag (Grant Agreement). Darin sind sämtliche Förderbedingungen geregelt. Der Stipendienvertrag muss vor Beginn Ihres Praktikums rechtskräftig sein. Das bedeutet, dass er von Ihnen und von der FH Aachen im Original unterschrieben hier vorliegen muss. Bitte beachten Sie, dass ein bereits begonnenes Praktikum nicht gefördert werden kann.

Mit dem Stipendienvertrag erhalten Sie erhalten Sie auch die Studierendencharta, welche alle Rechte und Pflichten der Erasmus+ Stipendiatinnen und Stipendiaten enthält.

Während des Praktikums:

  • Nach Ankunft an Ihrer Zielinstitution müssen Sie eine Ankunftsbestätigung einreichen.
  • Wenn sich während Ihres Praktikums etwas ändert, wird dies über eine Änderungsanzeige mitgeteilt. Dafür wird der Abschnitt "During the Mobility" des Learning Agreement verwendet.
  • Sollte das Praktikum verlängert werden, muss die Verlängerung mindestens 30 Tage vor Ende des Stipendienvertrags beantragt werden.
  • Die Vereinbarung über die Verlängerung muss vor Ende der laufenden Förderung geschlossen sein.

Nach dem Praktikum:

  • Am Ende des Praktikums müssen Sie eine Abschlussbestätigung einreichen.
  • Sie werden zudem ein qualifiziertes Praktikumszeugnis erhalten. Das ist der Abschnitt "After the Mobility" des Learning Agreement.
  • Nach Ihrem Aufenthalt werden Sie über das Erasmus+ Portal eine E-Mail mit der Aufforderung zur Erstellung eines elektronischen Abschlussberichts erhalten ("EU-Survey - participant report"). Folgen Sie bitte dem enthaltenen Link und füllen den Fragebogen online aus.
  • Desweiteren erfolgen die Schritte zur Anerkennung Ihres Praktikums.
  • Sollten die Abschlussunterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden, muss die Erasmus+ Förderung zurückgefordert werden.

Detaillierte Informationen zum Ablauf erhalten Sie nach der Stipendienzusage zusammen mit Ihren Stipendienunterlagen.

Wir freuen uns, Sie als Ihre Ansprechpartner vor, während und nach Ihrem Aufenthalt zu begleiten.

6 Auswahlkriterien

Zu den Auswahlkriterien zählen:

Qualität der Bewerbung
formale Kriterien wie Einhaltung der Abgabefristen und Vollständigkeit; Qualität der Bewerbungsunterlagen; Qualität des Vorhabens; Bedeutung für das Studium bzw. den Berufswunsch; Förderberechtigung gemäß Richtlinien

Akademische Leistung
insbesondere Noten und Studienfortschritt, vorangegangenes Studium

Fremdsprachenkenntnisse
insbesondere Niveau der Arbeitssprache des Praktikums

Interessen und Engagement
individuelle Merkmale wie zum Beispiel Persönlichkeitsbild; politische, soziale, kulturelle, internationale oder gesellschaftliche Interessen und entsprechendes Engagement

Mittelverfügbarkeit
Sollten nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl auf Basis des Eingangsdatums der Bewerbung.

7 Sprachtest und Sprachkurse

Die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Praktikums erforderlichen Sprachkenntnisse wie auch die Art des Nachweises stimmen Sie zunächst mit Ihrer Zielinstitution ab. Das abgestimmte Sprachniveau wird anschließend in Ihre Lernvereinbarung (Learning Agreement) eingetragen und vereinbart. Im Rahmen der Erasmus+ Praktikumsförderung ist ein Mindestniveau von B1 in der Arbeitssprache vorgegeben.

Es ist ratsam, vor Beginn des Praktikums einen Sprachtest in der Arbeitssprache zu absolvieren, um eine aktuelle Einschätzung Ihrer Sprachkenntnisse zu erhalten. Dieser ist bei Praktika, die zwischen dem 01.09.2023 und 31.08.2024 beginnen, freiwillig.

Die Europäische Kommission stellt hierfür einen Online-Sprachtest für die meistgenutzten Sprachen zur Verfügung.

Darüber hinaus ist es möglich, über das OLS Portal an Online-Sprachkursen in den gängigsten Arbeits- und Landessprachen teilzunehmen.

Eine Einladung zur Teilnahme an dem Online-Sprachenangebot erhalten Sie mit Ihren Stipendienunterlagen.

8 Blended Mobility

Im Prinzip können alle Praktika als gemischtes Format (blended mobility) durchgeführt werden. Das bedeutet, es kann eine virtuelle Phase, die von Deutschland aus durchgeführt wird, mit einer physischen Mobilität im Zielland kombiniert werden. Die virtuelle Phase ist Bestandteil Ihres Stipendienvertrages, wird allerdings nicht finanziell gefördert, da sich die Förderung auf die auslandsbedingten Mehrkosten bezieht.

Weitere Informationen zur blended mobility finden Sie hier: Erasmus+

9 Vorläufigkeitshinweis

Ab dem 01.09.2024 werden neue Förderkonditionen gelten, die derzeit noch nicht vollständig feststehen. Für alle Praktika mit Startdatum am oder nach dem 01.09.2024 werden die Stipendienzusagen daher unter Vorbehalt erteilt.

10 Kontakt

Mag.
Birgit Kreutz

Zentralverwaltung - Dezernat II - Studentische und akademische Angelegenheiten - II.4 - Akademisches Auslandsamt
Bayernallee 11
Raum 01005
52066 Aachen

Weiterführende Links

Homepage

Sprechstunden nach Vereinbarung