Akkreditierte Studiengänge

Studienprogramme müssen hinsichtlich ihres Aufbaus und ihrer Zielsetzung festgelegten Standards entsprechen. Diese Standards werden von den Bundesländern durch Rechtsverordnungen (Studienakkreditierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen) auf der Basis eines gemeinsamen Staatsvertrages (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) definiert.
Aufgrund der erfolgreichen Systemakkreditierung verfügt die FH Aachen vom 1.10.2021 bis 30.9.2029 über das Recht, ihre Studienprogramme selbstständig zu überprüfen. Die Verfahren der internen Evaluation und Akkreditierung ersetzen dabei die externe Programmakkreditierung und betten Instrumente der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in einen geschlossenen Regelkreis ein. Am Ende eines internen Akkreditierungsverfahrens wird das Siegel des Deutschen Akkreditierungsrates vergeben.
Auf folgenden Unterseiten finden Sie die Urkunden als Akkreditierungsnachweise sowie die den jeweiligen Akkreditierungsentscheidungen zugrundeliegenden Prüfberichte und Gutachten.