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Aktuelle Regelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb

Reaktion auf verändertes Infektionsgeschehen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf Grund der positiven Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens die Regelungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) grundlegend angepasst. Die Anpassungen geben der FH Aachen Öffnungsperspektiven im Bereich Studium, Lehre, Betrieb und Kultur. Allerdings ist die Vorlesungszeit des Sommersemesters bereits weit fortgeschritten. In diesem Semester wird nicht mehr auf eine breitere Präsenzlehre hingearbeitet, sondern die digitalen Formate sollen bis zum Ende durchgeführt werden. Die wichtigsten Regelungen - auch für die anstehende Prüfungsphase - haben wir für Sie zusammengefasst.

Aktuelle Rahmenbedingungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb

Gemäß § 8 Abs.1 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung gilt weiterhin eine maximale Teilnahmebegrenzung von 50 Personen bei allen Lehrveranstaltungen in Präsenz. Das Rektorat kann abweichende Teilnehmendenzahlen festlegen. Hiervon wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Für Prüfungsveranstaltungen gibt es keine maximale Teilnehmendenzahl.
Die Öffnungszeiten der Gebäude bleiben vorerst bei 8 bis 17 Uhr. Gesonderte Regelungen, etwa für Prüfungszeiten sind mit Ivana Kohlstedt (Dez IV.5 – ROM) abzustimmen ([email protected]).
Die Szenarien im Lehr- und Prüfungsbetrieb und die damit verbundenen Rahmenbedingungen gemäß § 11 CoronaSchVO sowie der Allgemeinverfügung "Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen" werden im Folgenden vorgestellt.

Maßnahmenstufen entsprechend der 7-Tage-Inzidenz

Stufen nach Bundesinfektionsschutzgesetz*
•    BUND 3 – über 165
•    BUND 2 – 150 bis 165
•    BUND 1 – 100 bis 150

Stufen nach CoronaSchutzVO NRW
•    NRW 3 – 50 bis 100– Inzidenzstufe 3
•    NRW 2 – 35 bis 50 – Inzidenzstufe 2
•    NRW 1 – unter 35 – Inzidenzstufe 1
•    NRW 0 – unter 35, Kommunal und NRW **
* Im Folgenden wird die „Bundesnotbremse“ nicht weiter erläutert
** entspricht einer kommunalen und landesweiten Inzidenzstufe 1

Die tagesaktuelle Feststellung der Inzidenzstufe für die Kreise sowie NRW erfolgt durch die NRW-Landesregierung unter www.mags.nrw.

Lehr- und Praxisveranstaltungen
An der FH Aachen kommen derzeit verschiedene Szenarien von Präsenzveranstaltungen in Betracht, für die es gilt, Rahmenregelungen zu treffen. Die nachstehend genannten Regelungen treten – wenn nichts Anderes ausdrücklich festgelegt ist - mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Lehrbetrieb
Bei bestehender niedriger Inzidenz < 35 (NRW 1) sollen die Dekanate über die Genehmigung einzelner Präsenzveranstaltungen entscheiden. Diese Regelung wird bei hohen Inzidenzen ausgesetzt und durch Regelungen des Krisenstabs ersetzt. Bei der Entscheidung sollte berücksichtigt werden, dass Studierende nicht ohne weiteres zwischen Distanzbetrieb und Präsenzbetrieb wechseln können und viele Studierende ihren Wohnsitz in Aachen aufgegeben haben.

Regelungen für Lehrveranstaltungen in geschlossenen Räumen (weniger als 50 Personen), jeweils bezogen auf die Stufen NRW3/NRW2/NRW1/NRW0
3-G-Pflicht*: Ja/Ja/Ja/Ja**
Mindestabstand: Ja/Nein/Nein/Nein
Maskenpflicht am Platz: Ja/Ja/Nein***/Nein***
Besondere Rückverfolgbarkeit: Ja**/Ja**/Ja**/Ja**

*: Negativtestnachweis, vollständig immunisiert oder genesen
**: Festlegung an der FH Aachen abweichend von CoronaSchVO
***: bei ausreichender Belüftung bzw. Luftfilterung

Regelungen für Prüfungen in geschlossenen Räumen (jeweils NRW3/NRW2/NRW1/NRW0)
3-G-Pflicht*: Ja/Ja/Ja/Nein
Mindestabstand: Ja/Ja**/Ja**/Ja**
Maskenpflicht am Platz: Ja/Ja/Nein***/Nein***
Besondere Rückverfolgbarkeit: Ja**/Ja**/Ja**/Ja**

*: Negativtestnachweis, vollständig immunisiert oder genesen
**: Festlegung an der FH Aachen abweichend von CoronaSchVO
***: bei ausreichender Belüftung bzw. Luftfilterung

Regelungen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Freien (NRW3/NRW2/NRW1/NRW0)
3-G-Pflicht*: Nein/Nein/Nein/Nein
Mindestabstand: Ja/Nein/Nein/Nein
Maskenpflicht: Ja/Ja/Ja/Nein
Besondere Rückverfolgbarkeit: Ja/Ja/Ja/Ja

*: Negativtestnachweis, vollständig immunisiert oder genesen

Besondere Lehr- und Praxisveranstaltungen - Exkursionen:
Bei der Durchführung von Exkursionen sind neben den lokalen Regelungen auch immer die Regelungen am Zielort und gegebenenfalls auf der An- und Abreise zu beachten. Grundsätzlich sind nur zwingend notwendige Exkursionen anzubieten und durchzuführen.
Weitere Rahmenbedingungen sind:

  • Das Exkursionsziel liegt nicht in einem Gebiet, für das die sog. Bundesnotbremse gilt bzw. es handelt sich nicht um ein Risikogebiet (im Ausland).
  • Eintägige Exkursionen in den BeNeLux-Raum sind darüber hinaus zulässig, sofern der jeweilige Staat nicht als Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet eingestuft ist.
  • Mehrtägige Exkursionen mit Übernachtung sind in Regionen der Stufe 2 bis 0 (in NRW) möglich. Für Exkursionen in andere Bundesländer oder das Ausland gilt diese Regelung entsprechend (= Inzidenz unter 50).
  • Sofern in Aachen und / oder der Zielregion die Stufe 3 (= Inzidenz über 50) gilt, ist nur eine individuelle Anreise aller Teilnehmenden möglich.
  • Auch wenn es sich bei Exkursionen i.d.R. um Veranstaltungen im Freien handelt, soll die Veranstaltungsleitung alle Teilnehmenden nachdrücklich motivieren, von den Selbsttestangeboten regen Gebrauch zu machen.
  • Begrenzung der Teilnehmendenzahl auf 20