By-elections
Nachwahlen 2026
Fachbereich 5
Nachwahl zum Fachbereichsrat Elektrotechnik und Informationestechnik in der Gruppe der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung 2026
Die Notwendigkeit der Nachwahl in der genannten Gruppe ergibt sich aus § 24 Abs. 1 Ziffer d) Wahlordnung, da das Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung aus dem Gremium am 31.07.2026 ausscheidt und es keinen Nachrücker bzw. keine Nachtückerein gibt.
Die Stimmabgabe für die Nachwahl in der Gruppe der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung ist bis zum 3.7.2026 per Briefwahl möglich. Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten unaufgefordert zugesandt.