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Gute Wissenschaftliche Praxis | Ethik | Ombudsperson

Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Die "Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der FH Aachen" setzt den Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in der Fassung vom 1. August 2019 um. Sie ist für alle Personen, die im Bereich der Hochschule forschend oder forschungsunterstützend tätig sind, verbindlich.

Es zählt zum Selbstverständnis der FH Aachen, dass geltende Gesetze, interne Regelungen und ethische Grundprinzipien geachtet und eingehalten werden. Besondere Verantwortung kommt Hochschullehrenden sowie Personen zu, die übergeordnete Tätigkeiten, etwa als Projektleitung, Betreuung im Praxissemester etc., übernehmen. Sie tragen insbesondere Sorge dafür, dass alle Beteiligten die Regeln zu guter wissenschaftlicher Praxis kennen und der wissenschaftliche Nachwuchs angemessen betreut wird.

Grundsätze Ethik

Grundlage für alle Fragen zu ethischen Aspekten sind die Vorgaben zur sozialen Integrität, festgelegt in den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der FH Aachen. Dieses Dokument definiert alle grundlegenden Verfahren. Aufgrund vielfältiger Kooperationsprojekte in Promotionsverfahren werden diese allgemeinen Regeln individuell auf die besonderen Anforderungen der Kooperationspartner ausgerichtet. Jede Forscherin/ jeder Forscher ist selbstverpflichtet, mögliche ethische Fragen im Hinblick auf seine individuelle Forschung zu bewerten.

Ombudsperson FH Aachen


Die FH Aachen hat entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Ombudspersonen zur Wahrung der guten wissenschaftlichen Praxis bestellt.

Ombudspersonen sind unabhängige Vertrauenspersonen, an die sich Angehörige der FH Aachen im Falle eines Konflikts zur Einhaltung der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der FH Aachen oder im Falle eines Verdachts von wissenschaftlichem Fehlverhalten wenden können. Die Ombudspersonen beraten sowohl hinweisgebende Personen als auch Personen, auf die sich die Hinweise beziehen, unter Wahrung der Vertraulichkeit.

Kontakt Ombudsperson:

Frau Prof. Dr. Doris Samm

E-Mail: ombudspersonfh-aachen.de