Diversitätssensible Lehre

Unsere Studierendenschaft ist bunter denn je. Manche unsere Studierenden kommen aus dem Ausland, manche haben einen Migrationshintergrund, einige haben eine Beeinträchtigung, diverse haben bereits eine abgeschlossene Ausbildung oder sind sogenannte Erstakademiker.

4 Layers of Diversity

Das Modell "4 Layers of Diversity" nach Gardenswartz und Rowe (2003) versucht die verschiedenen Dimensionen der Persönlichkeit darzustellen. Im Zentrum steht die Persönlichkeit eines jeden Menschen. Um die Persönlichkeit herum sind die Kerndimensionen, die nahezu unveränderbare Eigenschaften einer Person beschreiben und auch den größten Einfluss auf die Ein- oder Ausgrenzung haben. Durch dieses Modell wird deutlich, dass die Persönlichkeit durch viele verschiedene Aspekte geprägt und geformt wird und wir damit eine Vielzahl verschiedener Persönlichkeiten haben, die alle unterschiedliche Anforderungen und Erwartungen haben.

Geeignete Lehratmosphäre schaffen

Die Unterschiede zeichnen sich auch in den individuellen Lehr- und Lernstilen ab und prägen die soziale Interaktion und Kommunikation zwischen Studierenden und Lehrenden maßgeblich. Den Einzelnen sieht man zumeist nicht direkt an, welchen Herausforderungen sie sich neben dem Studium noch stellen müssen. Um der Vielfalt und dem darin liegenden Potenzial in der Lehre gerecht zu werden, bedarf es eines Lehransatzes, bei dem Diversity-Aspekte stärker Beachtung finden.

Bei der Planung und Durchführung von Lehre werden die verschiedenen Anforderungen oftmals nicht genügend berücksichtigt. Dabei kann der bewusste Umgang mit alters-, geschlechts- oder kulturbedingten Differenzen zu einem Lehr- und Lernklima führen, in dem sich die/der Einzelne gesehen und anerkannt fühlt und ihr/sein Potenzial voll entfalten kann.

Das Ziel sollte sein, in Lehrveranstaltungen eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich alle Studierenden sicher und wertgeschätzt fühlen, sodass sie ihre Potenziale uneingeschränkt entfalten können.

Basierend auf das Modell "4 Layers of Diversity" haben wir im Folgenden die verschiedenen Dimensionen einer Persönlichkeit und damit einhergehenden Möglichkeiten zusammengetragen:

Ethnische Herkunft und Nationalität
  • Anpassungsleistungen internationaler Studierende erkennen
  • Raum für interkulturellen Austausch zulassen
  • Annäherung an ein anderes Verständnis von Lehre und Lernen
Körperliche und geistige Fähigkeiten
  • Lehre barrierefrei gestalten (digital und infrastrukturell)
  • Technische Hilfsmittel nutzen und anbieten
  • Nachteilsausgleiche ermöglichen
  • Physische Probleme ernst nehmen
Soziale Herkunft
  • Hemmschwellen abbauen
  • Unterschiedliche Bildungshintergründe berücksichtigen und nutzen
  • Erst:akademiker:innen unterstützen
Sexuelle Orientierung / Geschlecht und geschlechtliche Identität
  • Diskriminierungsfreie und gendersensible Sprache verwenden
  • Stereotypisierung in Beispielen, Bildern und Literatur vermeiden
  • Auswahl geeigneter diversitysensibler Lehr- und Lernmaterialien
Familiäre Situation und Lebensentwurf
  • Familiäre Situationen (Pflege von Familienangehörigen, Kinderbetreuung) berücksichtigen und flexibel darauf reagieren
  • Anwesenheit von Kindern in der Lehrveranstaltung erlauben, wenn möglich und keine andere Lösung gefunden werden konnte
Religion und Weltanschauung
  • Religiöse Feiertage anerkennen und berücksichtigen (z.B. Ramadan)
  • Unterschiedliche Religionen und Weltanschauungen in die Lehre einbeziehen und somit Interaktionen ermöglichen
Alter
  • Studierende jeden Alters ernstnehmen
  • Studierendengruppen unterschiedlichen Alters als Zugewinn für die Diskussionen in der Lehre erkennen
  • Interaktion in der Lehre ermöglichen, um Austausch zu erzielen und Perspektivwechsel zu ermöglichen

Richtlinien und Arbeitsunterlagen

Vielfältigkeitsdimensionen

Auf dieses Klassifizierungsmodell bezieht sich auch die Charta der Vielfalt. Die Charta der Vielfalt ist eine 2006 veröffentlichte Selbstverpflichtung und ein Verein unter Schirmherrschaft der früheren Bundeskanzlerin Merkel, der sich für ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld einsetzt.

Normen und Standards
  • ISO 305415: Human resource management – Diversity and inclusion.
  • ISO 30408: Human ressource management – Guidelines on human governance.
  • DIN EN ISO 9000 ff. Aufbau von Qualitäsmanagementsystem.
  • Und weitere.
Charta der Vielfalt

"Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Sie wurde im Dezember 2006 von vier Unternehmen ins Leben gerufen und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, unterstützt.

Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld erschaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiter_innen sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft."

 

Das Internetangebot wird herausgegeben vom gemeinnützigen Verein Charta der Vielfalt e.V.

Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Stefan Kiefer
Charta der Vielfalt e. V.
Geschäftsstelle,  Albrechtstraße 22, 10117 Berlin
Telefon: 030 288 773 99 – 0, Fax: 030 288 773 99 99
 

„Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt verpflichten sich Unternehmen und Institutionen, eine geeignete Organisationskultur schaffen und zu pflegen; die Personalprozesse sind im Sinne der Charta der Vielfalt zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Unterzeichner erklären, die Vielfalt der Gesellschaft grundsätzlich anzuerkennen und nutzen zu wollen. Zudem verpflichten sie sich, die Ziele der Charta der Vielfalt intern und extern zu kommunizieren, jährlich über ihre Fortschritte zu berichten und die Beschäftigten in die Umsetzung mit einzubeziehen"

Literatur
  • Diversity Management in Hochschulen (2015), Ute Klammer und Christian Ganseuer, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg – Center für lebenslanges Lernen C3L.
  • Vielfalt und Chancengerechtigkeit an Hochschulen: Wie gelingt ein wirksames Diversity Management? (2017), Kirstin Kastell, Universität Rostock.
  • Tagungsband zum 3. Symposium der Hochschullehre in den MINT-Fächern, 25./26.September 2017, TH Nürnberg.
  • 6 Seiten Diversity-Special (03/2017), forschung: Das Magazin der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Weinheim.
  • Corporate Social Responsibility: Erfolgreiche Vielfalt in Organisationen (2014), Katrin Hansen (Hrsg.), Springer-Verlag, Heidelberg.
Handlungsanleitung zum Thema Amok, Gewalt, Suizid und Stalking

Hier können Sie sich die Handlungsanleitung für Beraterinnen und Berater an Universitäten, Hochschule und Studentenwerken herunterladen. Herausgeber ist das Ministerium Für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Würtemberg.

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EU-Richtlinien
  • Diversity Management in Hochschulen (2015), Ute Klammer und Christian Ganseuer, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg – Center für lebenslanges Lernen C3L.
  • Vielfalt und Chancengerechtigkeit an Hochschulen: Wie gelingt ein wirksames Diversity Management? (2017), Kirstin Kastell, Universität Rostock.
  • Tagungsband zum 3. Symposium der Hochschullehre in den MINT-Fächern, 25./26.September 2017, TH Nürnberg.
  • 6 Seiten Diversity-Special (03/2017), forschung: Das Magazin der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Weinheim.
  • Corporate Social Responsibility: Erfolgreiche Vielfalt in Organisationen (2014), Katrin Hansen (Hrsg.), Springer-Verlag, Heidelberg.
Gesetze auf Bundesebene
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
  • Bundesteilhabegesetz (BTHG).
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
  • Grundgesetz (GG).
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
  • Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).
  • Personalvertretungsgesetze (BPersVG): Land und Bund.
  • Sozialgesetzbuch IX: Teilhabe behinderter Menschen.
  • Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG).
  • Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG).
Gesetze auf Landesebene
  • Hochschulfreiheitsgesetze (HFG).
  • Hochschulrahmengesetz (HRG).
  • Landesgleichstellungsgesetze (LGG).
  • Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW).

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