Organisation der Pflege

Ein Pflegefall kann jederzeit eintreten – sei es durch eine plötzliche Erkrankung, einen Unfall, eine chronische Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen. In einer solchen Situation sind meist schnelle Entscheidungen und eine gemeinsame Planung der weiteren Versorgung erforderlich. Um handlungsfähig zu bleiben, ist es hilfreich, die ersten Schritte zu kennen. Die folgenden Hinweise bieten Orientierung für die Vorgehensweise im Pflegefall und geben einen Überblick über mögliche Leistungen und Unterstützungsangebote. Es ist zu beachten, dass die aufgeführten Schritte als Orientierung dienen und keine feste Reihenfolge darstellen – sie sollten an die individuelle Situation und eigenen Prioritäten angepasst werden.

Beratungsangebote nutzen

Ob sich eine Pflegebedürftigkeit schon länger abzeichnet oder plötzlich eintritt: Wichtig ist, frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. In Kliniken unterstützen die Sozialdienste, zudem gibt es in jeder Kommune Pflegestützpunkte, Seniorenbüros sowie die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, wie die Caritas. Privatversicherte können sich an die compass private pflegeberatung wenden.

Alle Menschen mit einem erkennbaren Hilfe- oder Pflegebedarf haben nach §7a SGB XI ein Recht auf eine kostenlose und unabhängige Pflegeberatung. Diese ist sinnvoll, noch bevor erste Anträge gestellt werden: Sie informiert über Leistungen der Pflegeversicherung, nennt lokale Unterstützungsangebote und klärt, ob eine Pflege zu Hause möglich ist oder welche Alternativen bestehen. Beratungen sind vor Ort, telefonisch oder auch bei Ihnen zu Hause möglich.

Die Pflegeversicherung bietet zahlreiche Leistungen, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind und sich teilweise miteinander kombinieren lassen. Auch Kranken- und Unfallversicherung oder das Sozialamt beteiligen sich in bestimmten Situationen. Oft ist es schwierig hier den Überblick zu behalten. Die Pflegeberatung zeigt, welche Ansprüche bestehen, worauf bei der Antragstellung zu achten ist und wie sich die Pflege im Alltag praktisch organisieren lässt.

Zu den Themen einer Beratung gehören:

- Ermittlung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs

- Beratung über Leistungen

- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans

- Unterstützung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen

- Information über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen

Die Beratung sollte möglichst vor dem Ausfüllen der Formulare zur Beantragung von Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden. Die Berater:innen geben wertvolle Tipps zur Organisation und helfen, die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gut vorzubereiten.

Pflegekasse kontaktieren und Antrag stellen

Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss sich an die Pflegekasse wenden, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Wichtig ist zunächst, einen Erstantrag auf Feststellung einer Pflegebedürftigkeit zu stellen. Dies sollte so schnell wie möglich erfolgen, da die Leistungen ab dem Tag der Antragstellung gezahlt werden. Dazu genügt im Grunde ein Anruf bei der Pflegekasse, besser ist es, ein formloses Schreiben aufsetzen. Die Pflegekasse verschickt im Anschluss alle nötigen Formulare.

Weiter muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten und eine persönliche Ansprechperson oder eine andere Beratungsstelle benennen. Anspruch auf eine Pflegeberatung haben neben Versicherten, die bereits Leistungen erhalten, Antragstellende oder Personen mit einem erkennbaren Beratungsbedarf. Auch pflegende Angehörige haben – mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person – einen eigenen Anspruch auf Beratung.

Die Antragstellung der Pflegeleistungen erfolgt immer über die pflegebedürftige Person. Sie muss die Formulare ausfüllen oder zumindest unterschreiben. Liegt eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vor, kann auch eine bevollmächtigte Person die Anträge stellen.

Nach Eingang des Antrags auf Pflegeleistungen beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), bei Privatversicherten die Firma Medicproof, mit einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegekasse muss innerhalb von fünf Wochen (25 Arbeitstage) nach Antragstellung schriftlich mitteilen, ob ein Pflegegrad anerkannt wird oder nicht. Wird diese Frist überschritten, hat der oder die Antragstellende Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 70 Euro für jede Woche, die es länger dauert. Im Fall einer Ablehnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt oder nach sechs Monaten erneut ein Antrag gestellt werden.

Weiterführende Links

Familienmitglieder / nahestende Personen einbinden

Die Pflege eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die niemand allein bewältigen muss. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an Unterstützung zu suchen und ein verlässliches Netzwerk aufzubauen. Beziehen Sie nach Möglichkeit direkt Familienmitglieder, Freund:innen, Nachbar:innen oder andere nahestehende Personen mit ein und verteilen Sie die Aufgaben klar. So können organisatorische Tätigkeiten und notwendige Angelegenheiten gemeinsam getragen werden.

Überlegen Sie, was Sie selbst leisten können und möchten, und ziehen Sie bei Bedarf professionelle Unterstützung vor Ort hinzu. Dazu zählen ambulante Pflegedienste, Tages- und Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte oder Nachbarschaftshilfe. 

Pflegende benötigen auch Auszeiten, um Kraft zu schöpfen. Es ist wichtig, eigene Grenzen zu erkennen und frühzeitig Unterstützung einzubeziehen.

Vorsorgevollmacht und Patienverfügung klären

Eine plötzliche Erkrankung, ein Unfall oder eine Behinderung können dazu führen, dass Menschen nicht mehr selbst über persönliche, medizinische oder finanzielle Angelegenheiten entscheiden können. Entgegen der weitverbreiteten Annahme dürfen Ehepartner:innen oder Kinder in solchen Situationen nicht automatisch stellvertretend handeln. Ist keine Vorsorge getroffen, ordnet das Amtsgericht eine rechtliche Betreuung an.

Um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche respektiert werden und vertraute Personen im Ernstfall Entscheidungen übernehmen können, gibt es Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Sie ermöglichen es, rechtzeitig festzulegen, wer handeln darf und welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.

Eine solche Vorsorge ist für jeden Menschen sinnvoll – unabhängig vom Alter –, da eine Pflegesituation oder Entscheidungsunfähigkeit oft unerwartet und plötzlich eintreten kann.

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege abstimmen

Berufstätige pflegende Angehörige haben besondere gesetzliche Ansprüche auf Freistellungen und befristete Teilzeit, die mit Kündigungsschutz und besonderen Finanzierungsmöglichkeiten verbunden sind. Pflegezeit, Familienpflegezeit und Pflegeleistungen setzen jedoch einen anerkannten Pflegegrad voraus. Viele Berufstätige unterstützen aber auch Angehörige ohne Pfleggrad, die keinen Anspruch auf Pflegeleistungen haben, zum Beispiel Ältere oder wenn ein Familienmitglied kurzzeitig schwer erkrankt ist. Sie können unter Umständen den allgemeinen Anspruch auf Teilzeit und Sonderurlaub nutzen, der für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht.

Bei einer akut auftretenden Pflegesituation ist es ratsam frühzeitig den Arbeitgeber zu informieren und paralell zu prüfen, ob Pflegeunterstützungsgeld beantragt und eine bis zu zehntägige Arbeitsbefreiung zur Organisation der Pflege in Anspruch genommen werden kann. Zeichnet sich eine längerfristige Pflegetätigkeit ab, ist es sinnvoll, gemeinsam mit dem Arbeitgeber Lösungen wie Teilzeit sowie das Nutzen der flexiblen Arbeitszeiten und dem mobilen Arbeiten zu besprechen.

Auch Pflegeberatungsstellen bieten Unterstützung und informieren darüber, welche Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bestehen.

 

 

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Geht ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse ein, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) mit einem Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Für privat Versicherte ist die Firma Medicproof zuständig. Die Gutachter:innen kündigen sich schriftlich zu einem Hausbesuch an, um den Unterstützungsbedarf einzuschätzen.

Um den tatsächlichen Pflegebedarf nachvollziehbar darzustellen, ist eine gute Vorbereitung wichtig. Ein Pflegetagebuch, das den täglichen Unterstützungsbedarf und den zeitlichen Aufwand dokumentiert, kann dabei sehr hilfreich sein. Vordrucke sind bei der Pflegekasse erhältlich. So können auch Belastungen sichtbar gemacht werden, die bei der Begutachtung leicht übersehen würden – etwa, wenn Pflegebedürftige gute und schlechte Tage haben.

Im Termin selbst stellen die Gutachter:innen Fragen zur Mobilität, Selbstständigkeit und Alltagsgestaltung sowie zu den kognitiven Fähigkeiten. Oft bitten sie die pflegebedürftige Person, einfache Tätigkeiten auszuführen, wie vom Stuhl aufzustehen oder ein paar Schritte zu gehen. Angehörige sollten bei der Begutachtung anwesend sein, da ihre Einschätzungen ein wichtiges Gesamtbild liefern. Bei Bedarf kann ein Vier-Augen-Gespräch mit den Gutachter:innen hilfreich sein.

Auf Grundlage aller Angaben und Eindrücke wird der Pflegegrad bestimmt. Dieses Gutachten ist entscheidend für die Bewilligung von Leistungen durch die Pflegekasse. Unterstützung bei der Vorbereitung bieten Pflegeberatungsstellen vor Ort.

Pflegeform planen

Die Wahl der passenden Pflegeform ist eine wichtige Entscheidung und hängt von mehreren Faktoren ab: dem individuellen Unterstützungsbedarf, den finanziellen Möglichkeiten sowie den persönlichen Wünschen. Grundsätzlich wird zwischen häuslicher und stationärer Pflege unterschieden.

Viele Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause leben, auch wenn sie auf Hilfe angewiesen sind. Angehörige versuchen diesen Wunsch oft zu erfüllen. Häusliche Pflege erfordert jedoch eine gute Organisation und die Klärung, ob sich Beruf, Familie und Pflege miteinander vereinbaren lassen. Zudem muss das Zuhause für die Pflege geeignet sein, was in manchen Fällen barrierefreie Umbauten notwendig macht.

Wohnberatungsstellen bieten hierzu Unterstützung und geben Empfehlungen für Anpassungen.

Je nach finanzieller Möglichkeit können auch Optionen der stationären Pflege in einem Pflegeheim oder der professionellen Pflege in Betracht gezogen werden. Verschiedene professionelle Pflegedienste und ambulante Hilfen können in der Pflege zuhause unterstützen. Darunter fallen beispielsweise Dienste wie Essen auf Rädern oder mobile Einkaufshilfen, Haushaltshilfen, Ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Viele dieser Dienste können über die Pflegeversicherung finanziert oder zumindest teilweise refinanziert werden. Die Pflegeberatungsstellen informieren über finanzielle Aspekte und mögliche Zuschüsse.

Pflegekurs besuchen

Nach § 45 SGB XI besteht für pflegende Angehörige ein Anspruch auf kostenfreie Pflegekurse. Diese werden von Wohlfahrtsverbänden, Pflegediensten oder Krankenhäusern durchgeführt und können vor Ort, online oder in der häuslichen Umgebung stattfinden. Die Kosten trägt die Pflegekasse bzw. bei Privatversicherten die private Pflegeversicherung.

Die Kurse vermitteln grundlegende pflegerische Fähigkeiten wie Körperpflege, Mobilisation und den Umgang mit Hilfsmitteln. Zudem werden der psychologische Umgang mit schwierigen Situationen sowie Strategien zur Entlastung der Pflegenden thematisiert. Ziel ist eine bessere Vorbereitung auf die täglichen Anforderungen der Pflege.

Informationen zu verfügbaren Kursen geben die Pflegekasse des Pflegebedürftigen, Pflegestützpunkte sowie Sozial- und Wohlfahrtsverbände. Privatversicherte erhalten entsprechende Auskünfte bei der eigenen Pflegeversicherung oder bei der Versicherung des pflegebedürftigen Angehörigen.

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