Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Die Jugend- und Ausbildungsvertretung wird nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz – LPVG) gewählt. Sie vertritt die Interessen der Jugendlichen. Da die JAV kein selbstständiges Organ ist, wird sie tätig, indem sie Maßnahmen beim Personalrat beantragt. Gemäß § 63 LPVG nimmt ein Mitglied der JAV an Personalratssitzungen beratend teil und ist dort unter gewissen Aspekten stimmberechtigt.
Bitte wenden Sie sich / wendet euch mit Anregungen / bei Problemen gerne an: