Personalrat für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten

Wir sind für Sie/Euch da.

Liebe Kolleg:innen, 

schön, dass Sie zu uns gefunden haben! Auf diesen Seiten möchten wir uns vorstellen und Ihnen Gelegenheit geben sich über unsere Aufgaben zu informieren. Unser festes Gremium besteht aus 11 Personen. Ergänzt werden wir durch die „Ersatzmitglieder“, welche natürlich ebenfalls Ansprechpartner:innen für Sie sind. Wir sind immer bemüht Mitglieder aus allen (Fach-)Bereichen der Hochschule zu gewinnen, sodass wir einen Einblick und eine schnelle Rückmeldung von möglichst vielen Bereichen erhalten.

Die Hauptaufgabe des Personalrats besteht darin, über die Einhaltung der Rechte der Beschäftigten durch die Dienststelle (und damit auch die Vorgesetzten) zu wachen und sie ggf. durchzusetzen. Nähere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt.

Für uns steht über allem: Haben Sie ein Anliegen, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir sind für Sie/Euch da. Vertraulich und diskret.

Ihr "PRwiss"

Die Aufgaben des Personalrats

Der Personalrat ist dafür da, die Beschäftigten gegenüber der Dienststelle zu vertreten und über die Einhaltung ihrer Rechte zu wachen. Grundsätzlich gilt: Wer ein Anliegen hat, kann sich jederzeit bei uns melden!

Unter die gesetzlich festgelegten Aufgaben fällt v. a. die Beteiligung bei:

  • Stellenausschreibungen
  • Einstellungsverfahren
  • Eingruppierung, Veränderung der Entgeltgruppe
  • Weiterbeschäftigung (z. B. nach Ablauf der Befristung)
  • Änderung der übertragenen Tätigkeit
  • Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsverträge
  • Ablehnung eines Antrags auf Urlaub oder Teilzeitbeschäftigung
  • Änderung des Dienstortes
  • Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit
  • Erstellung von Dienstvereinbarungen
  • Arbeits- und Brandschutz
  • Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
  • Grundsätzliche Personalplanung, Richtlinien für die Personalauswahl
  • Allgemeine Arbeitszeitregelungen
  • Einführung neuer Technik/Software (vgl. §§ 46-47, 64, 65a, 72-75 LPVG NRW)

Er setzt sich in besonderer Weise für die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen sowie für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein.

Einmal pro Kalenderjahr veranstaltet der Personalrat eine Personalversammlung. Dort berichtet er über seine Tätigkeit in den vergangenen Monaten. Die Teilnahme an der Personalversammlung ist freiwillig und wird als Arbeitszeit gewertet.

Allgemeine Aufgaben des Personalrats im Gesetz

Die allgemeinen Aufgaben des Personalrats werden in § 64 LPVG NRW geregelt:

"Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

1. Maßnahmen, die der Dienststelle, ihren Angehörigen oder im Rahmen der Aufgabenerledigung der Dienststelle der Förderung des Gemeinwohls dienen, zu beantragen,

2. darüber zu wachen, daß die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,

3. sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen,

4. auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten, die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen und des Arbeitsschutzes einzusetzen,

5. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,

6. die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Beschäftigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, zu fördern,

7. Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Beschäftigter zu beantragen,

8. an der Entwicklung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung mitzuwirken und die Eingliederung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in die Dienststelle sowie das Verständnis zwischen Beschäftigten unterschiedlicher Herkunft zu fördern,

9. mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der von ihr vertretenen Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten,

10. die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern,

11. Maßnahmen, die dem Umweltschutz in der Dienststelle dienen, anzuregen."

Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Das ABC des TV-L

Im ABC des TV-L erläutert die GEW kurz und verständlich die wichtigsten Begriffe des Tarifvertrags und beantwortet häufige Fragen der Beschäftigten. Alphabetisch nach Stichworten sortiert ist es ein praktisches Nachschlagewerk. Die Online-Version entspricht weitgehend der 3. Auflage aus dem Jahr 2009. Klicken Sie hier für die wichtigsten Begriffe.

Die Entgelttabellen des TV-L

Für Tarifbeschäftigte der FH Aachen gelten die aktuellen Entgelttabellen des TV-L. Diese finden Sie u. a. bei dem LBV, dem Landesamt für Besoldung und Versorgung. Klicken Sie hier für die Entgelttabellen.

Die Besoldungstabellen NRW

Für Beamt:innen an der FH Aachen gelten die Besoldungstabellen in NRW. Diese finden Sie ebenfalls beim LBV. Klicken Sie hier für die Besoldungstabellen.