Personalrat für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten

Wir sind für Sie/Euch da.

Liebe Kolleg:innen, 

schön, dass Sie zu uns gefunden haben! Auf diesen Seiten möchten wir uns vorstellen und Ihnen Gelegenheit geben sich über unsere Aufgaben zu informieren. Unser festes Gremium besteht aus 11 Personen. Ergänzt werden wir durch die „Ersatzmitglieder“, welche natürlich ebenfalls Ansprechpersonen für Sie sind. Wir sind immer bemüht Mitglieder aus allen (Fach-)Bereichen der Hochschule zu gewinnen, sodass wir einen Einblick und eine schnelle Rückmeldung von möglichst vielen Bereichen erhalten.

Die Hauptaufgabe des Personalrats besteht darin, über die Einhaltung der Rechte der Beschäftigten durch die Dienststelle (und damit auch die Vorgesetzten) zu wachen und sie ggf. durchzusetzen. Nähere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt.

Für uns steht über allem: Haben Sie ein Anliegen, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir sind für Sie/Euch da. Vertraulich und diskret.

Ihr "PRwiss"

Die Aufgaben des Personalrats

Der Personalrat ist dafür da, die Beschäftigten gegenüber der Dienststelle zu vertreten und über die Einhaltung ihrer Rechte zu wachen. Grundsätzlich gilt: Wer ein Anliegen hat, kann sich jederzeit bei uns melden!

Unter die gesetzlich festgelegten Aufgaben fällt v. a. die Beteiligung bei:

  • Stellenausschreibungen
  • Einstellungsverfahren
  • Eingruppierung, Veränderung der Entgeltgruppe
  • Weiterbeschäftigung (z. B. nach Ablauf der Befristung)
  • Änderung der übertragenen Tätigkeit
  • Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsverträge
  • Ablehnung eines Antrags auf Urlaub oder Teilzeitbeschäftigung
  • Änderung des Dienstortes
  • Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit
  • Erstellung von Dienstvereinbarungen
  • Arbeits- und Brandschutz
  • Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
  • Grundsätzliche Personalplanung, Richtlinien für die Personalauswahl
  • Allgemeine Arbeitszeitregelungen
  • Einführung neuer Technik/Software (vgl. §§ 46-47, 64, 65a, 72-75 LPVG NRW)

Er setzt sich in besonderer Weise für die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen sowie für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein.

Einmal pro Kalenderjahr veranstaltet der Personalrat eine Personalversammlung. Dort berichtet er über seine Tätigkeit in den vergangenen Monaten. Die Teilnahme an der Personalversammlung ist freiwillig und wird als Arbeitszeit gewertet.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Was ist eigentlich der „Personalrat“?

Der Personalrat ist eine Interessenvertretung der Beschäftigten der FH Aachen. Beschäftigte sind grundsätzlich alle Mitarbeitenden, Lehrbeauftragten und wissenschaftlichen Hilfskräfte. Ausgenommen ist die Gruppe der Professor:innen.

Wer ist im wissenschaftlichen Personalrat?

Der Personalrat für wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigte (PRwiss) besteht derzeit aus 11 ständigen Mitgliedern und hat zudem 18 Ersatzmitgliedern. Eine Liste und Kontaktmöglichkeiten findest du hier.

Warum hat die Hochschule zwei verschiedene Personalräte?

Gesetzlich ist es geregelt (§§ 104 f LPVG NRW), dass es neben dem Personalrat für Beschäftigte in Technik und Verwaltung auch einen Personalrat für wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigte gibt. Dieser Personalrat vertritt auch Lehrbeauftragte, wiss. Hilfskräfte, sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben.

Welcher Personalrat ist für mich zuständig?

Mit der Änderung des Hochschulgesetzes NRW (HG) wurde zum 01.01.25 die Zuordnung zu den Statusgruppen der akademischen Beschäftigten und der in Technik und Verwaltung neu geregelt. Dies betrifft auch die Zuordnung zum zuständigen Personalrat. Die Zuordnung hängt nun nicht mehr nur von der Organisationseinheit und einem Studienabschluss ab, sondern auch von den tatsächlichen Tätigkeiten. Das HG sagt hierzu:

„Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fachhochschulen sind die den Fachbereichen, wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten der Fachhochschulen zugeordneten Bediensteten, denen nach Maßgabe ihres Dienstverhältnisses prägend wissenschaftliche Dienstleistungen in der Lehre, insbesondere bei Bestehen einer Lehrverpflichtung, und in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben obliegen.“ (§ 45 Abs. 1 HG)

An der FH Aachen wurde dazu ein Kriterienkatalog erarbeitet, der festlegt, welche Aufgaben wissenschaftliche Dienstleistungen sind und welche nicht. Tätigkeiten in der Lehre mit mehr als 50% der Arbeitszeit (typischerweise der/die Laboringenieur:in) sind prägend für den Status des wissenschaftlichen Mitarbeiters. Weiterhin werden Tätigkeiten als „prägend“ angesehen, wenn mind. 25 % der Arbeitszeit für Forschungsaufgaben vorgesehen ist und/oder mind. 2 SWS selbstständige Lehre übertragen werden. Ausschlaggebend hierfür ist die aktuell gültige Stellenbeschreibung (früher: TD). Der PRwiss empfiehlt daher, die aktuelle Stellenbeschreibung auf Aktualität zu prüfen und ggf. gemeinsam mit der zuständigen Führungskraft und dem Personaldezernat anzupassen.

Im Jahr 2025 wurde die Zugehörigkeit der Beschäftigten zur Statusgruppe nur dann geprüft, wenn eine Personalmaßnahme einem der Personalräte vorgelegt werden musste (anlassbezogene Prüfung, z. B. bei Vertragsverlängerung, Änderung der Stundenzahl, Einstellung, Entfristung). Ab Januar 2026 werden systematisch alle Stellenbeschreibungen dahingehend überprüft, ob die Aufgaben eine Zuordnung zum PRwiss zulassen oder nicht. Wichtig ist hier zusagen, dass die Änderung der Statusgruppe keine Änderung der Entgeltgruppe zur Folge hat. Diese gründet sich ausschließlich auf den übertragenen Aufgaben!

MA in der Zentralverwaltung/in einem DezernatPR TuV
MA in FB, GZ, ZHQ, FI, SIJ, Bibliothek oder DVZ ohne StudienabschlussPR TuV
MA in FB, GZ, ZHQ, FI, SIJ, Bibliothek oder DVZ mit Studienabschluss und ohne prägend wissenschaftliche Tätigkeiten (also unter 2 SWS und unter 25 % Forschung)PR TuV
MA in FB, GZ, ZHQ, FI, SIJ, Bibliothek oder DVZ mit Studienabschluss und prägend wissenschaftliche Tätigkeiten (mind. 2 SWS und/oder 25 % Forschung)PRwiss
Lehrbeauftrage:rPRwiss
WHKPRwiss

Werden studentische Hilfskräfte auch durch den Personalrat vertreten?

Nein, das sieht das Hochschulgesetz nicht vor. Die SHK-Vertretung übernimmt die Vertretung von SHK gegenüber der Dienststelle. Sie ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: shk-vertretungfh-aachen.de

Sind Personalrat und Personaldezernat das Gleiche?

Nein! Das Personaldezernat ist ein Dezernat in der Verwaltung der FH und bearbeitet eure persönlichen und vertraglichen Angelegenheiten, soweit wie für eure Tätigkeit hier nötig. Der Personalrat vertritt euch und eure Angelegenheiten gegenüber dem Arbeitgeber (FH), sowohl eure persönlichen als auch die der Gruppe der Beschäftigten allgemein.

Wir haben aber einige Schnittpunkte, da wir vom Personaldezernat z. B. bei Einstellungen und Vertragsverlängerung eingebunden werden müssen, um darauf zu achten, dass eure gesetzlichen Rechte eingehalten werden.

Wie kann ich euch am besten erreichen?

Hier unter Kontakt findest du die Mitglieder unseres Gremiums. Du kannst jedes Mitglied ansprechen und ggf. leiten wir dich zu der Person weiter, die dir am besten helfen kann.

Wenn du dir unsicher bist, kannst du gerne die Funktionsadressen nutzen:

Welche Aufgaben habt ihr eigentlich?

Wir vertreten die Interessen der Beschäftigten an der FH intern gegenüber der Dienststelle (FH). Unsere gesetzliche Grundlage ist das LPVG NRW (zum Gesetzestext LPVG NRW) und wir sind vergleichbar mit einem Betriebsrat in der freien Wirtschaft.

Hast du Fragen zu deiner Arbeitszeitregelung? Oder dir ist etwas aufgefallen, dass du gern mal mit jemandem intern besprechen möchtest, der deine Rechte und Interessen im Blick hat?

Die Belange der Beschäftigten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses sind unsere Zuständigkeit. Und keine Sorge: wir sind im Rahmen der Personalratsarbeit zu Verschwiegenheit verpflichtet und können je nach Problem auch als Gremium aktiv werden, um es zu lösen.

Allgemeine Aufgaben des Personalrats im Gesetz

Die allgemeinen Aufgaben des Personalrats werden in § 64 LPVG NRW geregelt:

"Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

1. Maßnahmen, die der Dienststelle, ihren Angehörigen oder im Rahmen der Aufgabenerledigung der Dienststelle der Förderung des Gemeinwohls dienen, zu beantragen,

2. darüber zu wachen, daß die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,

3. sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen,

4. auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten, die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen und des Arbeitsschutzes einzusetzen,

5. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,

6. die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Beschäftigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, zu fördern,

7. Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Beschäftigter zu beantragen,

8. an der Entwicklung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung mitzuwirken und die Eingliederung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in die Dienststelle sowie das Verständnis zwischen Beschäftigten unterschiedlicher Herkunft zu fördern,

9. mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der von ihr vertretenen Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten,

10. die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern,

11. Maßnahmen, die dem Umweltschutz in der Dienststelle dienen, anzuregen."

Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Das ABC des TV-L

Im ABC des TV-L erläutert die GEW kurz und verständlich die wichtigsten Begriffe des Tarifvertrags und beantwortet häufige Fragen der Beschäftigten. Alphabetisch nach Stichworten sortiert ist es ein praktisches Nachschlagewerk. Die Online-Version entspricht weitgehend der 3. Auflage aus dem Jahr 2009. Klicken Sie hier für die wichtigsten Begriffe.

Die Entgelttabellen des TV-L

Für Tarifbeschäftigte der FH Aachen gelten die aktuellen Entgelttabellen des TV-L. Diese finden Sie u. a. bei dem LBV, dem Landesamt für Besoldung und Versorgung. Klicken Sie hier für die Entgelttabellen.

Die Besoldungstabellen NRW

Für Beamt:innen an der FH Aachen gelten die Besoldungstabellen in NRW. Diese finden Sie ebenfalls beim LBV. Klicken Sie hier für die Besoldungstabellen.