Veröffentlichungspflicht
Aus § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW ergibt sich für die Mitglieder der zentralen Organe der FH Aachen die Verpflichtung Auskunft zu geben über
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- gesetzlich definierte Mitgliedschaften sowie
- Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Diese Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.
FH Aachen | Bureau Christ
Aktuelle Veröffentlichung
Alle Daten beruhen auf den Angaben der Auskunftsgebenden (ohne redaktionelle Anpassung).
Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei den o.g. Organmitgliedern.